Moin Moin,
Beim Stöbern auf
www.bundeswehr-karriere.de habe ich mir die pdf-Datein zum Thema Offizier des Heeres / der Luftwaffe mal näher unter die Lupe genommen. Aufgefallen ist mir das die Änderungen der SLV noch nicht in diese Broschüren eingepflegt sind (max. Alter bei Einstellung noch bei 25. Lebensjahr). Was meine Aufmerksamkeit erweckt hat war dann der Vergleich zwischen den in der SLV beschriebenen Bildungsvoraussetzungen und der in den Broschüren. Die SLV (Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/slv_2002/gesamt.pdf , Mit Änderungsdatum vom 19.08.11, Zugriff 12.11.11 15:00)
besagt:
Zitat§ 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes im Dienstverhältnis einer
Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten kann eingestellt werden, wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
2. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife
oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
(2) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes im Dienstverhältnis einer
Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann abweichend von Absatz 1 Nummer 2 auch eingestellt werden,
wer das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand besitzt.
(3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Fahnenjunker ihre
Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Offizieranwärterin)", ,,(Offizieranwärter)" oder ,,(OA)".
Daraus schließe ich also mit Bezug auf den Punkt (2) das als OA eingestellt werden kann wer den Realschulabschluss erreicht hat.
Die Broschüre auf Bundeswehrkarriere für Offz d. Luftwaffe erklärt hingegen :
ZitatBildungsvoraussetzungen • Abitur, Fachhochschulreife
oder ein als gleichwertig
anerkannter Bildungsstand
• oder Mittlere Reife bzw.
ein als gleichwertig anerkannter
Bildungsstand
und eine abgeschlossene
Berufsausbildung
• oder das Zeugnis des
schulischen Teils der Fachhochschulreife
Hier ist also gefordert ein Realschulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung.
Letzteres war bisher auch mein Kenntnissstand sodass mich die Regelung in der SLV überrascht.
Wurden die Zugangsvorrausetzungen also "gelockert"? Auch die Vorrausetzung "schulischer Teil der Fachhochschulreife" ist z.B in der Broschüre des Heeres nicht zu finden. Ist hier vllt jemand von der OPZ im Forum aktiv oder hat jemand genau mit diesem Sachverhalt Erfahrungen und kann mir dazu einige Fragen beantworten?Die da wären:
-Ist eine Einstellung nur mit Realschulabschluss überhaupt realistisch bei der Bewerberzahl mit Voll bzw Fachabitur? Wird man momentan i.d.R. überhaupt eingeladen wenn man sich mit diesem Abschluss bewirbt
-Falls man eingeladen werden sollte und prinzipiell die Offzeignung erwirbt, kann man dann nur Offz ohne Studium werden oder bekommt man eine Bildungsmaßnahme nachgesteuert z.B an BwFachschulen?
In Hoffnung auf schnelle Auflösung meiner momentanen Verwirrtheit,
mkG
OG141
Das Laufbahnrecht sagt aus, dass Realschule ausreicht.
Jedoch in der Praxis hab ich es in den letzten Jahren nicht erlebt, dass jemand bei der Lw mit Realschule eingestellt wurde (das beantwortet aber nicht die Frage, ob überhaupt eine Einladung zustande kam).
Ein Studium ginge dann natürlich nicht und nein, es wird keine Bildungsmaßnahme angeboten zum Erwerb der all. Hochschulreife.
Moin Ralf, erstmal ein Danke für die Antwort!
Würde mich natürlich freuen wenn jemand dazu noch etwas detaillierter Auskunft geben könnte.Immer noch ein Rätsel ist mir z.B : Ist es denn jetzt neu das nur der einfache Realschulabschluss in der Theorie reicht oder gab es das schon länger?
Es geht mir auch nicht nur um die Lw,sondern natürlich auch um alle anderen OrgBer. Die Lw war nur ein Beispiel um den Unterschied SLV zu offizieller Broschüre auf der Karriereseite darzustellen.
Gern geschehen.
Die Änderung, dass man keinen Beruf mehr braucht, ist recht neu. Zwar nicht zum 01.07. d.J. aber in einer alten 20/7 (Neudruck 2008) war noch der alte Text mit Beruf drin.
Das mit der zusätzlichen Bildungsmaßnahme gilt für alle milOrg-Bereiche.
Zu deinen anderen Fragen kann ich dir halt nur für die Lw Auskunft erteilen.
Ist denn die Regelung wie in der Lw-Broschüre "mit schulischem Teil der Fachhochschulreife" auch neu? Und nur auf die Lw bezogen? Beim Heer taucht das nicht auf.Weißt du zufällig wie dann mit Studium aussieht?Theoretisch fehlt ja dann zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife noch der praktische Teil in Form eines 1jährigen Praktikums (Abgang nach 12.Klasse). Sogesehen ist man ja wie beim einfachen Realschulabschluss immer noch nicht zu einem Studium berechtigt. Wär mal interessant zu wissen ob mein Perser diese Neuregelung mit dem Realschulabschluss schon auf dem Schirm hat :D
Also ich müsst mich schon sehr täuschen, aber Einstellungsvoraussetzungen sind für alle milOrg-Bereiche gleich.
Auch meine ich, dass deswegen vorab ein Grundpraktikum nach dem Offizierlehrgang und vor Studium abgeleistet werden muss. Das i.V.m. dem Offizierlehrgang berechtigt zur Immatrikulation. Das ist nun aber ein gefährliches Halbwissen.
Ihr PersFw könnte das wissen, aber ich würds ihm verzeihen, denn das sind Dinge, die er bei Bedarf ja nachlesen kann. Man muss nicht alles wissen, nur man muss sich wenns gebraucht wird, kündig machen. Wenn zu mir ein Bewerber mit der Frage FH und praktischer Teil kommt, würd ich auch vorher fragen. Werd ich wohl auch mal am Montag tun :)
Wenn man sich eine praktische Tätigkeit für die Erlangung der FH-Reife anerkennen lassen will, muss man seine Unterlagen an das Kultusministerium des Bundeslandes senden, in dem man seinen Schulabschluss gemacht hat. Hier erfolgt dann ggf. die Anerkennung.
Eine Einstellung nur mit dem schulischen Teil der FH-Reife in den Ausbildungsgang mit Studium ist nicht möglich, das heißt, man muss also vorher den praktischen Anteil absolvieren und sich die Anerkennung besorgen.
Teilweise wird auch FWD oder Bundeswehrdienstzeit anerkannt. Es kann aber halt nicht so laufen, dass man nur mit dem schulischen Teil FH-Reife und einer Studienplatzzusage eingestellt wird und sich dann den Offizierlehrgang und das Vorpraktikum anrechnen lässt. Es scheitert halt eben daran, dass man die formalen Einstellungsvoraussetzungen für die Ausbildung mit Studium nicht erfüllt (man hat quasi "nur" die Mittl. Reife).
Das ist keine Änderung. Im Gesetz steht schon seit Jahr und Tag "Realschulabschluss" ohne weiteren Kommentar. Dieses Gesetz bezieht sich aber eben auf den reinen Schulabschluss, dass die Bw zusätzlich zur Mittleren Reife eben noch eine abgeschlossene Lehre o.ä. verlangt steht nicht in der SLV aber ist eben so.
Genau dasselbe ist mir persönlich übrigens auch mal aufgefallen, das muss Anno 1996 oder so gewesen sein ;)
hmm nö:
ZitatMärz 2002
Neudruck Januar 2008
Nr 601...
– das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt (vgl. Anlage
9, Nr. 3) und eine Berufsausbildung, alternativ eine Unteroffizierausbildung
mit der Beförderung zum Unteroffizier mit Erfolg abgeschlossen
hat oder...
und aktuell:
Zitatkann abweichend von Absatz 1 Nr. 2 auch eingestellt werden, wer das Zeugnis über den erfolgreichen
Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Beruf wird nicht mehr gefordert. Auch wenn in der Praxis Bewerber ohne Abitur es sehr sehr schwer haben.
Merkt eigentlich niemand, dass man Abitur haben muss, wenn man als Offizier Berufssoldat werden will?
Zitat§ 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes im Dienstverhältnis einer
Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten kann eingestellt werden, wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
2. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife
oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
(2) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes im Dienstverhältnis einer
Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann abweichend von Absatz 1 Nummer 2 auch eingestellt werden,
wer das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand besitzt.
.
Geht doch nicht um die Einstellung als Berufsoffizieranwärter, sondern um die grundsätzliche Einstellung als OA.
Nur die wenigsten werden als BOA eingestellt.
Die Schulbildung ist übrigens unabhängig von einer späteren BS Übernahme
Zitat von: Ralf am 14. November 2011, 20:13:44
Geht doch nicht um die Einstellung als Berufsoffizieranwärter, sondern um die grundsätzliche Einstellung als OA.
Nur die wenigsten werden als BOA eingestellt.
Die Schulbildung ist übrigens unabhängig von einer späteren BS Übernahme
Habe ich dann, beim erneuten lesen des Eingangspostings, auch gemerkt:) Mea culpa.