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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Instlerin am 13. November 2011, 00:54:57

Titel: Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Instlerin am 13. November 2011, 00:54:57
Guten Morgen Forum,

angeregt durch den Brillenthread habe ich mir auch einmal Gedanken um Gehörschutz gemacht.

Nun ist es so, dass ich von meinem zivilen Arbeitgeber individuell angepassten Gehörschutz erhalten habe. Da dieser noch sehr neu und eigentlich zum jahrenlangen Gebrauch bestimmt ist, stellte sich mir die Frage, ob privater Gehörschutz prinzipiell überhaupt genutzt werden darf.
Die technischen Daten zu den Geräuschfiltern liegen mir vor, falls das hier von Interesse sein sollte.

Mir ist klar, dass Regelungen vor Ort prinzipiell abweichend sein könnten. Mir geht es nur um die grundsätzliche Sachlage und würde mich über eine Antwort sehr freuen!


Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: ulli76 am 13. November 2011, 10:26:31
Generell gibt es bei der Bundeswehr keinen angepassten Gehörschutz.
Es gibt wohl die Möglichkeit für den Einsatz welchen zu geben und zwar läuft das dann über den Betriebsarzt. Die werden dann über einen zivilen Hörgeräteakustiker bestellt und angefertigt.
Ich weiss noch nichtmal wie genau das die entsprechenden Verbände gemacht haben und es hat wohl im Nachgang einiges an Ärger gegeben, weil es Probleme mit der Abrechnung gegeben hat.

Wenn man sich so nen Ding privat beschaffen will, muss es zertifiziert sein. Ob das jeweilige Modell für die Bundeswehr zertifiziert ist kann man über das BWB (Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung) erfahren.

Im Punkt Gehörschutz ist die Bundeswehr leider um einiges den technischen Möglichkeiten hinterher.
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Pearlinha am 13. November 2011, 11:49:57
Allerdings.

Wenn ich das richtig in Erfahung gebracht habe, wurde bei der BW erst 2009 mit dem Testen des Impulsschall-Gehörschutz begonnen.

Ich selber trage sie schon seid bestimmt 7 Jahren, zwar nicht in der BW (fange ja erst im Januar an) aber auf Partys. Wenn man man lange in einer Disothek gearbeitet hat, freut man sich über die Stöpsel. Ich höre die Musik und Gespräche zwar laut und deutlich, aber nach der Party habe ich kein Ohrsummen,brummen oder sonst welche ausfall erscheinungen.

Ob meine zertifieziert sind weiß ich leider nicht ... wäre aber nicht schlecht, da mir die "Ear-Classic II" überhaupt nicht passen -.- Ich muss die soweit ins Ohr popeln, das es fast schon schmerzt weil ansonsten fallen die wieder raus. Habe eben Mini-Öhrchen ;)
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 13. November 2011, 12:18:31
@Pearlinha

Sach ma, welche trägst'n du?
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Pearlinha am 13. November 2011, 12:58:28
Uhhh gute Frage .... ich such die mal eben raus!

Also drauf steht:

Alpine Hearing Protection

Ist eine Firma in NL!
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 13. November 2011, 13:12:41
Danke schön. :)
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Pearlinha am 13. November 2011, 13:17:49
Ich weiß aber  nicht ob die erlaubt sind!!!

Wie gesagt ich bin keine AKTIVER Soldat und habe die mir Privat beschafft. Hoffe natürlich das ich die benutzen darf, weil die einfach viel besser passen.

Vielleicht kannst du das ja in Erfahrung bringen :D
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 13. November 2011, 13:42:14
Da muss ich passen, vllt. kann ja hier ulli weiterhelfen.
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: ulli76 am 13. November 2011, 13:44:01
Wie gesagt- das kann nur das BWB beantworten.
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Instlerin am 13. November 2011, 15:44:30
Vielen Dank für die Informationen!
Ich nutze übrigens das Modell "DLO-Acryl mit DLXpro-Filter" von Dreve. Dann werde ich mich mal bemühen, vom Hersteller oder dem BWB eine Aussage zu bekommen.
Bekommen habe ich sie, weil ich das gleiche Problem habe wie Pearlinha, meine Gehörgänge sind einfach zu eng für die Standard-Stöpsel.

Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Monguse am 13. November 2011, 15:51:38
Im LHD-Shop sollte es auch Impulsschall - Stopfen geben, jedenfalls waren die im Juni im Angebot für 2,99 das Paar; waren auch zugelassen vom BWB. Vllt gibts die ja dauerhaft zu kaufen, die sind garnicht so schlecht.
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Pearlinha am 13. November 2011, 17:54:01
Link!

Edit: Wie verkürze ich nochmal die Links? :(


So ;-)) (schau mal unter ändern nach. Da siehst du meinen "Eingriff")!
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Pearlinha am 13. November 2011, 18:32:19
Danke StOPfr :)
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: AriFuSchr am 14. November 2011, 15:20:08
so ähnliche, wie die oben abgebildeten bekamen wir schon Ende der 70er vom Dienstherrn gestellt.

unsere amerikanischen Verbündeten waren ganz heiß auf die Teile. Sie wurden in einer kleinen, runden Kunststoffdose verstaut und mit einem Kettchen an der Rangschlaufe der linken Schulter befestigt.

In Grafenwöhr konnte man die Dinger gegen besten Bourbon tauschen  ;)
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: wolverine am 14. November 2011, 16:00:35
The famous "Tannenbäumchen"
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 14. November 2011, 16:47:17
Zitat von: AriFuSchr am 14. November 2011, 15:20:08
In Grafenwöhr konnte man die Dinger gegen besten Bourbon tauschen  ;)

Verdammt das hätte ich vor 20 Jahren wissen müssen. :'(
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: wolverine am 14. November 2011, 16:53:30
Bourbon trinkt man doch nur wenn gerade nichts anderes da ist ...
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 14. November 2011, 17:19:45
Ja, aber wenn du auf Übung bist darf du nicht wählerisch sein. ;)
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: AriFuSchr am 14. November 2011, 19:59:37
so isses...  ;D
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: Instlerin am 15. November 2011, 19:00:40
Hallo Forum,


ich habe heute ein sehr nettes Gespräch mit einem Mitarbeiter der Firma die meinen Gehörschutz hergestellt hat, geführt.
Es sieht so aus, dass allgemeiner Gehörschutz für Industrie und Handwerk zwar eine hohe Schalldämmung hat, aber mit dem Impulsschall, wie er für das Schießen mit Feuerwaffen typisch ist, nicht zurechtkommt.


Zusammenfassung:
Schießen NEIN
Werkstatt JA (von Seiten des Herstellers, ob tatsächlich in der BW zulässig werde ich prüfen, wenn ich dort bin)


Auch wenn  meine ursprüngliche Idee sich nicht umsetzen lässt, hoffe ich dass ich vielleicht dem ein oder anderen mit diesen Informationen helfen konnte.
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: mailman am 15. November 2011, 20:04:47
Sofern es einem erlaubt wird, ihn zu tragen.
Titel: Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
Beitrag von: wadenbeisser am 17. November 2011, 20:02:19
Man lese und staune:

ZitatBeim Schießen mit Gefechtsmunition, Übungsmunition und Manövermunition sowie Einsatz von Pyrotechnik müssen alle Personen bis zur angegebenen Entfernung Gehörschutz1 tragen.
Die Leitende bzw. der Leitende ist dafür verantwortlich, dass vor dem Schießen über die richtige Trageweise des jeweils befohlenen Gehörschutzes belehrt wird.
Die korrekte Trageweise ist beispielhaft praktisch vorzuführen.
Dabei sind die Schützinnen und Schützen zu belehren, dass sie vor dem Feuerkampf den korrekten Sitz des Gehörschutzes zu prüfen haben.
1 HUKdo GrpSchutzAufg Dez 3 – Leitender Betriebsschutzingenieur Heer – Az 47-30-02 v. 20.09.1995 ,,Anweisung Betriebsschutz, Nr. 6/1995 – Lärmschutz –"

So niedergeschrieben im Buche 44/10