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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: max1987 am 13. November 2011, 13:30:38

Titel: mit dem gesetz in konflikt gekomen...
Beitrag von: max1987 am 13. November 2011, 13:30:38
hallo, wollte mal was nachfragen:  ich bin in der nacht von donnerstag auf freitag von der polizei angehalten worden, wegen autofahren unter alkoholeinfluss, das ist jetzt schon das zweite mal in diesem jahr das ich ärger mit der polizei habe.

Da ich mich für den FWD beworben habe, da es mit SAZ nicht geklappt hat, soll ich am donnerstag den 17.11. 2011 zur nachmusterung...

deshalb meine frage:  hab ich überhaupt noch hoffnung das es klappen könnte, oder sollte ich lieber gleich absagen...

und ja ich weis: das war ein dummer fehler- man fährt nicht unter alkoholeinfluss auto... wahrscheinlich kommt meine einsicht mal wieder zu spät...
Titel: Antw:mit dem gesetz in konflikt gekomen...
Beitrag von: Steve87 am 13. November 2011, 14:05:34
Grundsätzlich kann man hierzu sagen das keine Einstellung stattfindet solange ein Verfahren läuft. Hingehen sollten sie trotzdem.
Titel: Antw:mit dem gesetz in konflikt gekomen...
Beitrag von: max1987 am 13. November 2011, 15:39:37
und sobald das verfahren beendet ist? hab ich dann überhaupt noch aufsicht darauf den FWD anzutreten?
Titel: Antw:mit dem gesetz in konflikt gekomen...
Beitrag von: wolverine am 13. November 2011, 19:38:29
Was war der erste Gesetzesverstoß? Was kam dabei heraus? Was wird hierbei ´rauskommen?
Titel: Antw:mit dem gesetz in konflikt gekomen...
Beitrag von: max1987 am 13. November 2011, 19:43:32
also beim letzten mal war es ärger mit meinem nachbarn- wegen beleidigung und bedrohung habe geldstrafe bekommen die ich schon abbezahlt habe. diesesmal alkohoisiertes beförden von meinem auto... mindeststrafe: fahrverbot für 1-3 monate plus geldstrafe und aufbauseminar. höchststrafe entzug der fahrerlaubnis für 8- 15 monate plus punkte und aufbauseminar... deshalb wollte ich gleich mal fragen, ob ich mir da überhaupt noch hoffnungen machen kann... vielen dank schon mal
Titel: Antw:mit dem gesetz in konflikt gekomen...
Beitrag von: ulli76 am 13. November 2011, 20:08:46
Versuchs doch einfach. Mehr als ne Absage kannst du ja nicht bekommen.
Und soo hoch sind die Anforderungen für FWDL nicht.
Titel: Antw:mit dem gesetz in konflikt gekomen...
Beitrag von: max1987 am 13. November 2011, 20:40:34
ok, dann werd ich das mal tun. is halt sicherlich kein guter eindruck wenn man wiederholt bei der polizei auffällig geworden ist... ich wollte dann ja eigentlich über den FWD mich auf ne stelle als SAZ bewerben, so hab ich das mit meinem wehrdienstberater ausgemacht