Hi,
ich hab eine Stelle als Unteroffizier im Fachdienst und fange am 2.01.2012 mit der AGA an. Das Problem ist das ich Angst habe zu Kündigen.
Ich hab schon diverse Papiere unterschrieben und wurde eingeplant und alles steht schon. Aber ich hab noch keine Einberufung bekommen.
Im ZNwG haben die mir gesagt das der Anfang Dezember kommen soll. Ich hab Angst das ich jetzt Kündige und dann werde ich doch nicht einberufen. Es gibt zwar Kündigungsschutz aber nur für die die kein befristeten Arbeitsvertrag haben. Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Und ich hab schon mit meinem Chef gesprochen wen ich die Kündigung abgebe ist das Unwiederruflich. Wen ich aber weiter warte verpasse ich die Kündigungsfrist und jeder Tag den ich nicht in der Frist habe wird vom Gehalt abgezogen. Deshalb wollte ich fragen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das die Bundeswehr doch alles absagt ?
Wenn du eingeplant wurdest, wirst du auch einen Einberufungsbescheid bzw eine Aufforderung zum Dienstantritt bekommen!
Der Kündigungsschutz besteht auch bei befristeten Verträgen, allerdings nur so lange, wie der Vertrag läuft.
Wenn du zur Eignungsübung einberufen wirst, dann musst du gar nicht kündigen.
Man darf das Wort Kündigung nicht in den Mund nehmen. Man muss ja 4 Wochen vor AGA-Beginn Bescheid gesagt haben. Mehr nicht.
"Chef, ich habe ab dem 02.01.12 meine Allgemeine Grundausbildung bei der Bundeswehr"
Also wenn du, wie ich, am 02.01.12 die AGA anfängst, solltest du schon Bescheid gegeben haben, dass dein Arbeitgeber sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen konnte ;-)
Allso wenn ich das hier richtig verstehe braucht man nicht kündigen... Ich mach SAZ4 ab 2.4. , habe schon denn Einberufungsbescheid vom Zngw. Sollte ich meinem chef jetzt schon bescheid geben oda bis märz warten?
Bei denn ganzen Zetteln die ich unterschrieben hab war auch einer dabei, wo das Arbeitzschutzgesetz erläutert wurde, da stand das wen in einem betrieb weniger als 5 Mitarbeiter sind der Chef kündigen darf sobald die AGA angefangen hat... Wäre mir aba egal weil ich da sowie so nicht weiter arbeiten möchte...
???
Zitat... wo das Arbeitzschutzgesetz erläutert wurde ...
Welches Arbeitsschutzgesetz? Oder meinen Sie das Arbeits
platzschutzgesetz? Das ist für SaZ 4 irrelevant, das gilt nur für SaZ bis max. 2 Jahre Verpflichtungszeit und für FWDL.
Und das andere war der Arbeitsplatzerhalt bei Eignungsübenden.