Moin,
Kann man sich nach dem FWD verpflichten lassen, für z.B 4 Jahre, oder ist nach den 23 Monate schluss?
Vorraussichtlich komm ich zum 02.01.12 zur Luftwaffe nach Büchel als Sicherungssoldat.
Andere frage: Kann man während der 23 Monate auch schon ein Führerschein machen?
Ja nach deinen 23 Monaten kannst du dich weiter verpflichten....näheres findest du
unter
http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere
Zitat von: TimoWS am 14. November 2011, 13:32:15
Moin,
Kann man sich nach dem FWD verpflichten lassen, für z.B 4 Jahre, oder ist nach den 23 Monate schluss?
Vorraussichtlich komm ich zum 02.01.12 zur Luftwaffe nach Büchel als Sicherungssoldat.
Während Ihrer 23 Monate können Sie sich jederzeit weiterverpflichten. Verpflichten
lassen geht allerdings nicht.
ZitatAndere frage: Kann man während der 23 Monate auch schon ein Führerschein machen?
Privat können Sie jederzeit Ihren Führerschein machen, dienstlich nur dann, wenn es für Ihren Dienstposten notwendig ist. Bei einem einfachen Sicherungssoldaten ohne Zusatzverwenduing "Kraftfahrer" ist das eher unwahrscheinlich.
d.h ich kann wärend den 23 monate mich nicht als SAZ für 8 jahre zb verpflichten lassen ?
oder wie muss ich das verstehen ?
Gruss Flake1993
Doch, man kann sich jederzeit aus dem FWDL heraus als SaZ verpflichten.
Hier wird nur von mehreren Kameraden extremer Wert auf die aktive Form ("sich verpflichten") gelegt und die passive Entsprechung ("sich verpflichten lassen") abgelehnt, da man den entsprechenden Antrag ja immer noch selbst stellen muss ;)
Also ich hatte vor nach meiner Aga warscheinlich einen Antrag auf SAZ8 zu machen !
Da ich gerne meinen Job nach der AGA als Objektschützer mit hoher warscheinlichkeit gerne weiter machen möchte
Ihnen ist aber bekannt, dass die Regelverpflichtungszeit in der Mannschaftslaufbahn immer noch 4 Jahre und nicht 8 Jahre beträgt?
d.h keinerlei möglichkeit saz8 zu werden als Objektschützer ?
Aus der Broschüre "Laufbahnen der Mannschaften" bei
www.bundeswehr-karriere.deZitatDie Verpflichtungszeit in den Laufbahnen der
Mannschaften beträgt grundsätzlich vier Jahre.
Bei Eignung und Bedarf ist die Verlängerung der
Verpflichtungszeit auf insgesamt acht Jahre, im Ausnahmefall
darüber hinaus, möglich.
Ob bei den Objektschützern Bedarf an SaZ 8 Mannschaften besteht, kann ich nicht beantworten. Bisher ist die Verpflichtung auf mehr als 4 Jahre bei den Mannschaften die Ausnahme, und zwar in allen Teilstreitkräften.
Alles klar bedanke ich mich mal für die Infos :)
Zitat von: KlausP am 17. November 2011, 09:35:54
Ob bei den Objektschützern Bedarf an SaZ 8 Mannschaften besteht, kann ich nicht beantworten. Bisher ist die Verpflichtung auf mehr als 4 Jahre bei den Mannschaften die Ausnahme, und zwar in allen Teilstreitkräften.
Zumindest für das Objektschutzregiment sind mir ein paar solche Ausnahmen bekannt, sprich dort kenne ich Mannschafter die über vier Jahre dabei sind.
Wieviele (prozentual) das jetzt sind vermag ich aber nicht zu sagen, die Stichprobe war zu klein um repräsentiv zu sein ;D
ZitatZumindest für das Objektschutzregiment sind mir ein paar solche Ausnahmen bekannt ...
Ich gehe mal davon aus, dass das dann aber Mannschafter sind, die eine Oberstabsgefreiten-Stelle besetzen. Die gibt es in meinem PzGrenBtl auch.
Wahrscheinlich.