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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Nordheidjer am 14. November 2011, 20:16:02

Titel: Dienstvorschriften
Beitrag von: Nordheidjer am 14. November 2011, 20:16:02
Tach zusammen,

ich hab da mal `ne Frage, die bestimmt schon genau so häufig gestellt wurde wie eine Reifenfrage in einem Motorradforum.
Natürlich habe ich die Suchfunktion genutzt, aber nicht den entscheidenden Hinweis gefunden. Soviel zur Einwand-Vorwegbehandlung.

Ich bin 12 Jahre Soldat gewesen und mittlerweile 14 Jahre raus aus der Truppe. Da mit meinem Ausscheiden mein Bataillon, Regiment, Division und Kreiswehrersatzamt aufgelöst wurden, habe ich jeden Kontakt zur Bundeswehr verloren (die guten Erinnerungen nicht).

Vor kurzem habe ich mich von einem Nachbarn zum Eintritt in eine Reservistenkameradschaft überreden lassen und bin jetzt wieder voll dabei. Mir macht das richtig Spaß, und nach zwei Schnupper-DVag bin ich gleich als Leitender eingeteilt worden. Jetzt habe ich das Ding immer am Hals.

!4 Jahre raus zu sein ist `ne ganze Menge. Allerdings stelle ich fest, dass man schnell wieder rein kommt.

Nur: um sich vernünftig vorzubreiten braucht man Vorschriften. Das "Taschenbuch für Wehrausbildung" reicht nicht aus, wenn man eine PS3-WÜ leiten soll.
Mein FW Res rückt nichts raus, nicht mal als Pdf, weil sie VS-NfD sind und er mich als Zivilisten bezeichnet (Recht hat er).

Bei ebay findste auch nichts.
Eine 3/12 konnte ich mich auf dem Obergefreiten-Dienstweg besorgen. Das reicht mir aber noch nicht. Insbesondere die 3/11, die 37/10 und die Waffen-Dienstvorschriften hätte ich schon gern.

Gibt´s eine Möglichkeit, solche DVs als Pdf zu bekommen, ohne gleich mit Alcatraz rechnen zu müssen?

Danke und Gruß

Dirk

Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: LoggiSU am 14. November 2011, 21:14:57
Die 37/10 gibts z.B. hier ganz offiziell -> http://www.dmb-lv-westfalen.de/reservisten1.html
Die ist meines Wissens nach auch nicht VS nfD.
Bei der 3/11 und div. Waffenvorschriften siehts da schon anders aus.
Die wirste öffentlich wohl nicht finden.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 14. November 2011, 21:32:32
Ich bin selbst Resi und ich würde diese Eierfeile von FwRes so was von Anspitzen, mensch der lebt von euch.Und überhaupt was soll das heissen Zivilist,
bist du das auch wenn du da stehen sollst mit der weißen L Armbinde am Arm? Das mindeste ist das er dir die Möglichkeit gibt sich einzulesen, Kopien sind tabu ganz klar. Kannst du keinen Kontakt zu den aktiven herstellen zwecks Kameradenhilfe?
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: ulli76 am 14. November 2011, 22:22:27
3/11 kannste knicken- ist richtig gut veraltet. Die wichtigsten Sachen finden sich im Reibert.
Ausleihen von VS-Vorschriften an Resis (die müsste er ja mit nach Hause nehmen) ist natürlich schwierig- aber versuch es doch mal direkt in einer Vorschriftenstelle. Bring etwas Zeit mit und studier die Vorschrift vor Ort.
Alternativ könntest du Kontakte zur aktiven Truppe nutzen und die entsprechenden Vorschriften im Intranet einsehen.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: F_K am 15. November 2011, 08:52:19
... die genannten Vorschriften sind NICHT "VS", nicht mal "nfD".

Der FwRes soll Dir diese Vorschriften zur Verfügung stellen - entweder als PDF oder in Papier.
Auf der Schießbahn MÜSSEN diese eh vorliegen.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: snake99 am 15. November 2011, 09:12:31
Zitat von: F_K am 15. November 2011, 08:52:19
Der FwRes soll Dir diese Vorschriften zur Verfügung stellen - entweder als PDF oder in Papier.
Auf der Schießbahn MÜSSEN diese eh vorliegen.

Genau so ist es und nicht anders.

Bei einem Schießvorhaben MUSS die entsprechende Waffenvorschrift, die 3/12, 44/10 sowie die standortgebundene Schießbahnordnung vom Leitenden mitgeführt werden! Werden diese Vorschriften nicht mitgeführt, kann dies lapidare Vergessen bzw. Nichtmitführen schon als Ungehorsam seitens der Dienstaufsicht geahndet werden und einen sofortigen Abbruch des Schießens auslösen.

Müsste ich im Rahmen einer DVAG ein Schießen leiten und würde diese Vorschriften nicht zur Verfügung gestellt bekommen, würde ich mich schlicht weg weigern das Schießen zu leiten ... denn, ICH als Leitender trage die volle Verantwortung und muss mich ggf. rechtfertigen wenn etwas passiert ist / unstimmig ist ... nicht der FwRes ;)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: wolverine am 15. November 2011, 10:54:41
Und nicht zu vergessen: Der FwRes hat auch einen Vorgesetzten und es gibt auch noch den Beschwerdeweg (nur für den Fall, dass das kameradschaftliche Gespräch seine Wirkung versagt).
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Nordheidjer am 15. November 2011, 18:21:05
Danke für die Tipps.

Der FwRes ist im Prinzip schon okay (und geht zum Ende des Monats in den Ruhestand). Er ist nur so extrem genau. Und mit extrem genau meine ich extrem genau. So dass die Form häufig über dem Inhalt steht.  :(
Die Rückgabe der Munition und die Abrechnung der Schießkladde waren so ein Zinober, da frage ich mich, ob ich nochmal Lust habe, mich als Leitender zur Verfügung zu stellen.

In den Kisten waren am Schießtag natürlich alle Vorschriften vorhanden. Das kommt mir aber zu spät. Ich will mich vorbereiten und vorher darüber informieren, wie eine Wertungsübung aufgebaut wird und welche Bedingungen für sie gelten.
Ich war z.B. sehr überrascht, dass es bei der PS3-WÜ nur noch Gold und Silber gibt, jedoch noch mehr Bronze.

Ich glaube, ich habe vor einigen Wochen beim Surfen und Suchen nach Dienstvorschriften im Netz ein Forum gefunden, dass registrierten Nutzer die Möglichkeit bietet, Vorschriften herunterzuladen. Weiß einer da was von?

Gruß

Dirk
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: KlausP am 15. November 2011, 18:26:25
Zitat... Er ist nur so extrem genau. Und mit extrem genau meine ich extrem genau. So dass die Form häufig über dem Inhalt steht.  ...

Das kann es ja nun nicht sein, schließlich ist er für die Reservisten da und nicht umgekehrt. Ich habe als Aktiver schon mit mehreren FwRes zusammengearbeitet, von unterschielichen VBK's aber sowas ist mir nie begegnet. Gut, der aus Hamburg war nicht gerade der Beweglichste, jedenfalls mir gegenüber, aber "seine" Resevisten haben sich eigentlich nicht beklagt.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: snake99 am 15. November 2011, 20:59:52
Zitat von: Nordheidjer am 15. November 2011, 18:21:05
Ich glaube, ich habe vor einigen Wochen beim Surfen und Suchen nach Dienstvorschriften im Netz ein Forum gefunden, dass registrierten Nutzer die Möglichkeit bietet, Vorschriften herunterzuladen. Weiß einer da was von?

Das es so ein Forum gibt mag sein, doch was versprechen sie sich davon? Die dort hochgeladenen Vorschriften werden sicherlich nicht "up to date" sein ;)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: ulli76 am 16. November 2011, 18:08:17
In so einem Forum dürften an sich eh nur nicht-eingestufte Vorschriften zu finden sein. Und von denen gibt es nicht gerade viele und meist nicht mit den Inhalten, die du suchst.
Die interessanteste davon dürfte noch die Musterungsvorschrift sein.

Unflexible FwRes hab ich allerdings auch schon kennengelernt. Ich hab früher viel Ausbildungen für meine RK gemacht- Himmel war das ein Bohei, an Material zu kommen (und das als Aktive). Mal davon abgesehen, dass er sich nicht drum kümmern wollte, weil er es mir eh nicht zugetraut hat, das entsprechende Thema auszubilden.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Nordheidjer am 18. November 2011, 19:24:07
Danke nochmal für die Tipps.

Meine Vorschriftenlage hat sich schlagartig entspannt. Deshalb nochmal meinen Dank in die Runde.

Meinen FwRes kann ich irgendwie verstehen. Der ist ein Hundertprozentiger und kann nicht raus aus seiner Haut. Die Weitergabe von NfD-Materialien ist aus seiner Sicht ein Dienstvergehen, deshalb würde er niemals sowas machen.
Ich gebe ja zu, dass ich ihn wegen seiner Überkorrektheit manchmal ärgere. Nach dem letzten Schießen habe ich ja zweimal den Mun-Abrechnungsbogen ausfüllen und unterschreiben müssen. Ich habe dann in meinen nicht vorhanden Bart genuschelt: "eine Ausfertigung ist dann für mich". Er hat das - leicht verunsichert - verneint. Als ich ihm dann gesagt habe, dass seine Aussage bestimmt nicht vorschriftenkonform sei, denn schließlich gibt´s bei jedem Bausparantrag auch eine Durchschrift für den Unterzeichner, fing er richtig an zu schwimmen. Der arme Kerl.

Nochmal zurück zu den Vorschriften: Ich finde erstaunlich, dass man in der Bucht überhaupt nichts findet. Auch im Zentralverzeichnis antiquarischer Bücher findet man nichts, obwohl es dort sonst alles gibt. Wehrmachtsvorschriften zu bekommen ist dagegen ein Kinderspiel.

Die Dienstgrade bei uns in der Einheit hatten alle private ZDv, HDv und TDVs. Wenn Vorschriften ausgesondert wurden, weil sie zerlesen waren, gingen sie meistens in Privatbesitz über. Ich habe damals sogar solche Raritären wie "Überlegen im Felde! gehabt.

Heute ärgere ich mich, dass ich sie weiterverschenkt habe.

Gruß

Dirk

Nochmal zurück zu den Vorschriften. ich finde erstaunlich, dass man in der B
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: KlausP am 18. November 2011, 19:27:42
Zitat... solche Raritären wie "Überlegen im Felde! ...

DAS ist wirklich 'ne Rarität!  :D :D

Sorry, aber der musste sein.  ::)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: wadenbeisser am 18. November 2011, 19:31:15
Zitat von: Nordheidjer am 18. November 2011, 19:24:07
Nach dem letzten Schießen habe ich ja zweimal den Mun-Abrechnungsbogen ausfüllen und unterschreiben müssen. Ich habe dann in meinen nicht vorhanden Bart genuschelt: "eine Ausfertigung ist dann für mich". Er hat das - leicht verunsichert - verneint. Als ich ihm dann gesagt habe, dass seine Aussage bestimmt nicht vorschriftenkonform sei, denn schließlich gibt´s bei jedem Bausparantrag auch eine Durchschrift für den Unterzeichner, fing er richtig an zu schwimmen.

Nur bedauerlicherweise ist der "Ausdruck Zuweisung Munition" eben kein Bausparvertrag.

Wo fand denn besagtes Schießen statt? Schwimmbad auf der StOSA für 'nen FwRes find ich schon  geil!  ;D ;D
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: ulli76 am 18. November 2011, 19:36:54
Zitat von: KlausP am 18. November 2011, 19:27:42
Zitat... solche Raritären wie "Überlegen im Felde! ...

DAS ist wirklich 'ne Rarität!  :D :D

Sorry, aber der musste sein.  ::)

Gehört die in den Bereich Taktik oder doch eher "innere Führung"? Und welchem philosophischen Ansatz folgt die? (Vielleicht weiss das ja unser Schlammi) ;D
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: schlammtreiber am 21. November 2011, 09:45:21
Powell-Doktrin?  :)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: alter Geist am 23. November 2011, 12:27:06
Ich bekomme mitlerweile nur noch ZDVs als Pdf per Mail zur Ausbildungsvorbereitung :). Und alte "private" sind denke ich auch mit Vorsicht zu genießen da ja nun doch mal die ein oder andere Änderung kommen kann ???.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: snake99 am 23. November 2011, 15:09:33
Zitat von: alter Geist am 23. November 2011, 12:27:06
... Und alte "private" sind denke ich auch mit Vorsicht zu genießen da ja nun doch mal die ein oder andere Änderung kommen kann ???.

Genau so ist es ... es vergeht kaum ein Monat, wo nicht irgendwelche Vorschriftenänderungen publiziert werden. Dies geschieht dank HERKULES mittlerweile via LoNo & Intranet Bw, da dies eine sehr schnelle und effiziente Methode ist.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: ulli76 am 23. November 2011, 17:24:40
Ähm- die sollten dann aber nicht den Weg in´s zivile Netz finden.
So von wegen VS und so.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: alter Geist am 24. November 2011, 05:56:10
Naja, es läßt sich ja nicht ganz vermeiden da mir ja als aktiver Reservist weder Dienstzimmer noch Dienstrechner zur verfügung stehen und ich das ja nun in meiner Freizeit mache. Da muss man wohl Kompromisse machen. Und die Vorschriften die ich nutze liegen ja anscheinend zu Hauf in den Heimischen Kellern und auf den Dachböden.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: wadenbeisser am 25. November 2011, 10:06:40
Zitat von: alter Geist am 23. November 2011, 12:27:06
Ich bekomme mitlerweile nur noch ZDVs als Pdf per Mail zur Ausbildungsvorbereitung :).

Es ist m.E. auch ein wenig spät, wenn man sich erst am Tage der Veranstaltung darauf vorbereiten kann (sprich einlesen in ZDv u.ä.).

Von den im Internet und als Druckversionen rumgeisternden Dv ist aber dringend abzuraten! Diese unterliegen ja eben nicht mehr dem Änderungsdienst und das kann beim Schießen dann schon zu deutlichen Abweichungen führen.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Schamane am 25. November 2011, 12:15:51
@ Ulli76 ich hoffe das sich die im BMVg durchsetzen, die die VS - Einstufung mal reformieren wollen. Denn in 90 % ist der Status als Verschlußsache nicht wirklich gegeben.
Solange dies aber noch nicht der Fall ist, haben sie Recht. Nur hat die BW damit ein Problem und da über die Fernausbildung via Internet nachgedacht wird sowohl aktiv als auch in der Reserve bleibt ihnen nichts anderes übrig. Das man die Sprengvorschriften schlechten offen stellen kann ist klar, aber die Verpflegung und ähnliches stört kaum jemanden.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: F_K am 25. November 2011, 12:17:50
Ach Jungs,

die meisten hier in Rede stehenden Vorschriften sind NICHT VS, also offen eingestuft.

Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, Reservisten auch VS NfD Material zur Verfügung zu stellen ...
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Steve87 am 25. November 2011, 12:23:15
Klar gibt es die Möglichkeit. Aber nicht jeder Fw-Res macht das.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Nordheidjer am 25. November 2011, 17:30:58
Im Grunde ist das Thema, über das wir hier reden, nicht geregelt. Und das soll was heißen, denn bei der Bundeswehr ist wirklich alles geregelt.

Wenn im Rahmen einer DVag ein Schießen durchgeführt werden soll, gibt es keinerlei Unterschiede zu einem Schießen von aktiven Soldaten. Die Sicherheitsbestimmungen sind gleich, das An- und Abmelderitual ist identisch und auch sonst hat man nicht den geringsten Reservistenbonus. Auch in der Schießkladde wird einem Reservisten nichts verziehen.
Im Sommer war ich Gesamtleitender eines Schießens mit 70 Reservisten auf der Standort-Schießanlage Wendisch-Evern. Über einen Zeitraum von ca. 2 Stunden hatte ich Dienstaufsicht von drei aktiven Feldjägern.

Natürlich kann man sich darauf verlassen, dass in der Schießkiste alles vorhanden ist, was da sein muss, einschließlich der Vorschriften. Nur für die Vorbereitung bekommt man - zumindest offiziell - nichts. Schon merkwürdig.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: F_K am 25. November 2011, 19:04:56
ZitatÜber einen Zeitraum von ca. 2 Stunden hatte ich Dienstaufsicht von drei aktiven Feldjägern.

Hä?

Dienstaufsicht erfolgt durch truppendienstliche Vorgesetzte, nicht durch Feldjäger.

(.. und "Gesamtleitende" gibbet nicht - Es gibt Leitende eines Schulschießens und Leiter einer DVag, vielleicht noch einen "Ablaufoffizier", der sich gerne "Gesamtleitender" nennt - der hat dann aber nicht die Aufgaben eines Leitenden verstanden - es kann nur einen geben.)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: wadenbeisser am 25. November 2011, 21:51:52
Vielleicht waren die ja durch den truppendienstlichen Vorgesetzten von Nordheidjers DV an jenem Tag (Kdr LKdo NI) eingeteilt....
Aber warum sollte der FJgFhr des WBK I die schicken?
Oder sind die Zustände in Wendisch-Evern etwa sooooo schlimm, dass die FJg nur vor Ort waren um sofort "Maßnahmen zu treffen, die zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der militärischen Ordnung und Disziplin erforderlich sind oder das umweltgerechte Verhalten der Truppe zu überwachen."  ;D
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. November 2011, 23:06:37
Na, das lässt sich doch schnell klären: Die Feldjäger sind im Rahmen ihrer normalen Streifenfahrt darauf aufmerksam geworden, dass Betrieb auf der StOSA war und haben mal geschaut, ob dort vor Ort alles seinen geregelten Gang geht. Das nennt man dann wohl militärischen Ordnungsdienst, wenn ich mich nicht irre, ein Standardauftrag der Feldjäger.
Wenn das Schießen an einem Wochenende war, wird das Selbige vom FwRes des zuständigen LKdo ebenfalls angezeigt und das zuständige FJgKdo bekommt davon Kenntnis und setzt aus selbem Grund dann eine Feldjägerstreife ein, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist. Das ist aber KEINE Dienstaufsicht beim Schießen!

FK hat dazu alles Notwendige erklärt: In diesem Fall wäre für die Dienstaufsicht der Kommandeur des das Schießen anordnenden LKdo, sein Vertreter oder von ihm beauftragter Offizier seines Kommandos oder der stellvertretende Befehlshaber des WBK I oder ein von ihm Beauftragter zuständig gewesen.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: bayern bazi am 26. November 2011, 08:35:06
Die schülerlotsen waren doch nur deshalb da - um die resis nach der 37/10 zu kontrollieren


vor schreck sind sie gleich wieder gefahren und haben ihren fjg-kameraden gesagt sie sollen sich diesen vorschriftsmäßigen anzug mal anschaun - sowas haben sie bei der truppe schon lang nicht mehr gesehn   ;D ;D ;D
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Steve87 am 26. November 2011, 10:33:23
Das mit den Schülerlotsen sollte man jedoch nicht sagen wenn sie in der nähe sind. Wir haben festgestellt das die sehr allergisch darauf reagieren wenn man seinen Kameraden fragt: "Was wollen denn die bewaffneten Schülerlotsen hier?"...
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: F_K am 26. November 2011, 11:43:14
... teilweise noch allergischer werden die, wenn man wechselseitige Vorgesetztenverhältnisse diskutiert und auf Mängel des Anzuges hinweist ...

;D
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: wadenbeisser am 26. November 2011, 22:16:26
Zitat von: Steve87 am 26. November 2011, 10:33:23
Das mit den Schülerlotsen ...

Diese Begrifflichkeit hat sich wohl mit Einführung des "Schwarz-Zeugs" erledigt - oder wurde das nur eingeführt damit die Verwechslungsgefahr mit Schülerlotsen geringer wird?!

Man weiss es nicht.....
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: The_Staffsergeant am 26. November 2011, 22:49:21
Zitat von: wadenbeisser am 26. November 2011, 22:16:26


Diese Begrifflichkeit hat sich wohl mit Einführung des "Schwarz-Zeugs" erledigt - oder wurde das nur eingeführt damit die Verwechslungsgefahr mit Schülerlotsen geringer wird?!

Man weiss es nicht.....

Ja gegen Schülerlotsen hat man was. Wald- und Wiesensheriff oder Kräuterhilfspolizei ist da schon eher in die Wahl gekommen ;)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: alter Geist am 28. November 2011, 05:58:05
Schade, ein interessantes Thema: Reservist / Vorschriften / Ausbildungsvorbereitung, ufert wieder mal aus!
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Nordheidjer am 29. November 2011, 14:17:28
Zitat von: F_K am 25. November 2011, 19:04:56
ZitatÜber einen Zeitraum von ca. 2 Stunden hatte ich Dienstaufsicht von drei aktiven Feldjägern.

Hä?

Dienstaufsicht erfolgt durch truppendienstliche Vorgesetzte, nicht durch Feldjäger.

(.. und "Gesamtleitende" gibbet nicht - Es gibt Leitende eines Schulschießens und Leiter einer DVag, vielleicht noch einen "Ablaufoffizier", der sich gerne "Gesamtleitender" nennt - der hat dann aber nicht die Aufgaben eines Leitenden verstanden - es kann nur einen geben.)



Aaaaalso: wir freiwilligen Reservisten haben eine ganze Reihe von Dingen überwunden, die es in der Truppe noch geben mag. Die Dienstgradabzeichen auf den Schultern sind nur ein Relikt aus der Vergangenheit und spielen keine Rolle mehr. Wer das Sagen hat, der wird akzeptiert. Wenn ein Obergefreiter oder Stabsunteroffizier heute einen Betrieb mit mehreren Angestellten leitet und sich über viele Jahre am Markt behauptet, dann stellt niemand seine Qualifikation in Frage, sondern gehorcht ihm, wenn er etwas anordnet (auch der Hauptmann oder Oberstleutnant). Frotzeleien über Truppengattungen gibt es nicht mehr, da fast alle von uns ihre Stammtruppenteile, Regimenter/ Brigaden und Divisionen durch Auflösung verloren haben. Wir bemühen uns sogar, am Ende der jeweiligen Ausbildung durch den truppengattungsspezifischen Schlachtruf allen gerecht zu werden.
Es muss niemand als Auf- oder Abräumkommando eingeteilt werden, da alle (vom Gefr bis zum OTL) ihre Hilfe anbieten und sich niemand für körperliche Arbeit zu fein ist. Abseilen oder Verpissen gibt es nicht.
Eingezogene mobbeorderte Reservisten mögen früher merkwürdig mit ihren langen Haaren, ausgewaschenem Grünzeug und verschlissenen Stiefeln ausgesehen haben. Wir Freiwillige achten sehr auf den korrekten Sitz einer tadellosen Uniform und Ausrüstung. Das einzige, was an uns vielleicht merkwürdig aussieht, ist, dass einige ziemlich alt für ihren Dienstgrad sind.  ::)
Solche Spitzfindigkeiten, z.B. ob das Vorbeischauen von Feldjäger als Dienstaufsicht bezeichnet werden darf oder nicht; oder ob es Leitende, aber keine Gesamtleitende gibt, berühren niemanden mehr.
Jeder versucht eine möglichst gute Leistung abzugeben. Niemand kommt z.B. auf die Idee, von der Vorschrift abweichend eine Wertungsübung ohne Gefechtshelm zu schießen.
Wer in der Bütt steht, will sich gut vorbereiten. Ich persönlich mag es überhaupt nicht, wenn ich eine Ausbildung zu verantworten habe, von der ich überhaupt keine Ahnung habe. Ich bin im Sommer gefragt worden, ob ich als Gesamtleitender einer DVag zur Verfügung stehe, bei der vormittags ein Rules-of-Engagement-Schießen und nachmittags u.a. eine Minenpfad-Ausbildung stattfinden sollte. Ich habe von beidem keine Ahnung. Zu meiner Zeit gab es bestenfalls ein Bodie & Doyle-Schießen ;), aber kein RUE.

Trotz Nachfrage habe ich keine Vorschriften zur Vorbereitung bekommen. Für mich war das Grund genug, meine Zusage wieder zurück zu nehmen.

Gruß

Dirk
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Schamane am 29. November 2011, 14:59:51
@ Nordheidjer sehr schön geschrieben und die einzige logische Reaktion, wenn einem das Material nicht gestellt wird um sich vorzubereiten.
Ich selber hatte die Aussage, die ein FwRes und S3 - StOffz mir gegenüber getätigt haben, sie können sich ja auf ihre Verbindungen zur Truppe abstützen und das finde ich eine Frechheit.
Weil ja mein Kdr. und meine Kameraden lassen mich sicher nicht im Regen stehen, aber dies als Grundlage zu nehmen, damit man selber nicht seine Pflicht machen muss finde ich armseelig. Bei anderen Reservisten sah es ähnlich aus und am Ende haben wir dann gesagt: Sorry dann müssen wir von den Veranstaltungen Abstand nehmen.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: F_K am 29. November 2011, 15:00:41
Oh man ...

Zitat..wir freiwilligen Reservisten haben eine ganze Reihe von Dingen überwunden, die es in der Truppe noch geben mag.

Macht ihr also eure eigene Armee auf? Im Rahmen der freiwResArbeit? Gelächter.

ZitatDie Dienstgradabzeichen auf den Schultern sind nur ein Relikt aus der Vergangenheit und spielen keine Rolle mehr.

Befehl und Gehorsam auch ein Relikt?

ZitatWer das Sagen hat, der wird akzeptiert.

Ich dachte mal, in Armeen hätte das (auch) etwas mit dem Dienstgrad / der Dienststellung zu tun ...

ZitatWenn ein Obergefreiter oder Stabsunteroffizier heute einen Betrieb mit mehreren Angestellten leitet und sich über viele Jahre am Markt behauptet, dann stellt niemand seine Qualifikation in Frage, sondern gehorcht ihm, wenn er etwas anordnet

Nö. Respekt vor Lebensleistung und Fähigkeit hat erstmal nichts mit mil. Fähigkeiten zu tun.

ZitatWir Freiwillige achten sehr auf den korrekten Sitz einer tadellosen Uniform und Ausrüstung. Das einzige, was an uns vielleicht merkwürdig aussieht, ist, dass einige ziemlich alt für ihren Dienstgrad sind. 

Meine Erfahrungen sind da teilweise anders - aber wenn ihr wenigstens noch Dienstgradabzeichen tragt, ist ja schonmal etwas ....

ZitatSolche Spitzfindigkeiten, z.B. ob das Vorbeischauen von Feldjäger als Dienstaufsicht bezeichnet werden darf oder nicht; oder ob es Leitende, aber keine Gesamtleitende gibt, berühren niemanden mehr.
Jeder versucht eine möglichst gute Leistung abzugeben. Niemand kommt z.B. auf die Idee, von der Vorschrift abweichend eine Wertungsübung ohne Gefechtshelm zu schießen.

Geschossen wird nicht nur mit Gefechtshelm, sonder im Schießanzug - wer aber schon Basisbegriffe falsch wählt und die dahinterliegenden Konzepte nicht mehr "wahrhaben will", landet ggf. bei Fehlern auch mal vor dem Richter / DV.

ZitatTrotz Nachfrage habe ich keine Vorschriften zur Vorbereitung bekommen. Für mich war das Grund genug, meine Zusage wieder zurück zu nehmen.

Wir haben hier ausführlich erläutert, dass auch VS NfD Vorschriften zur Vorbereitung an Reservisten herausgegeben werden können - wenn selbst so einfache Dinge nicht funktionieren, scheint mir der Rest auch ein (Alp-) Traum zu sein ...
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: alter Geist am 29. November 2011, 15:49:08
 :'(Ein Rezept, zuviele Köche mit unterschiedlichen Sternen. Da holt man sich nur nen Magengeschwür. Eigentlich schade das man hier in jedem zweiten Thema gleich blöd von der Seite angemacht wird weil man zu wenig, zu viel weiß oder man eine auf den ersten Blick dumme Frage stellt oder auch nur eine andere Ansicht hat und diese unzwegmäßig ausdrückt. Hoffentlich gibt es in der realen Welt noch Kameradschaft, hier ist sie wohl abhanden gekommen.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Schamane am 29. November 2011, 17:12:32
@ alter Geist sie haben Recht und es wäre schön, wenn die "allwissenden" ihr Wissen auch ohne oberlehrerhaftes Verhalten und in den Fragesteller brüskierenden und vielfach als herabsetzend zu empfindenden Art darstellen und vermitteln könnten.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: alter Geist am 30. November 2011, 09:48:00
Zitat von: Schamane am 29. November 2011, 17:12:32
@ alter Geist sie haben Recht und es wäre schön, wenn die "allwissenden" ihr Wissen auch ohne oberlehrerhaftes Verhalten und in den Fragesteller brüskierenden und vielfach als herabsetzend zu empfindenden Art darstellen und vermitteln könnten.         
                               

Danke das ich mit meiner Meinung nicht alleine da stehe.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: The_Staffsergeant am 30. November 2011, 10:30:57
Mal Nachdenken.

Über den VdRBw eine VVag  durchzuführen ist was anderes als eine DVag.
In VVag ist es wurscht wer leitet Bürger Mit Uniform (Resi-Kordel) und kein Soldat.
DVag Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Demnach zählt auch der Dienstgrad und auch die entsprechende Verantwortung.
Und Ausbildungsstationen können halt verschiedene Dienstgrade sitzen. Streng nach VVO.
Nichts mit. Wir haben unsere Dienstgrade überwunden und so.Das ist Hühnermist.
Und ich bin wohl der letzte der hier negativ schreibt.  :o

Gruß
SSgt
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. November 2011, 10:48:10
@ Nordheidjer,

der VerbResBw ist ein eingetragener Verein, der sich so organisieren kann, wie er es für richtig hält. Wenn den Kreisverbände und Ortskameradschaften so halten, wie Sie es beschreiben, dann entspricht dies ggf. der Freiheit dieses Vereins, und dies gilt ohne Einschränkung, solange Sie sich auf Veranstaltungen bewegen, die allein dem Vereinsrecht unterliegen.

Wenn Sie allerdings Teilnehmer an DVag sind (und bei Schießen ist dies zwingend der Fall), sind Sie und alle anderen Teilnehmer Soldaten mit allen Rechten und Pflichten. Heißt, für Sie gelten alle Gesetze, Vorschriften und Erlasse, und damit gilt z.B. auch die VVO. Also, egal, wie freundlich, lustig oder eloquent im Ton, der Oberstleutnant ist Vorgesetzter des Hauptfeldwebel und dieser wiederum vom Hauptgefreiten, ob Sie das alle wollen oder nicht. Und der Leitende des Schießens darf eben nicht StUffz oder OGefr sein, auch wenn er noch so kompetent wäre, was ja niemand bezweifelt. Genauso verhält es sich mit dem für ein Schießen vorgeschriebenen Anzug, den der Leitende der gesamten Veranstaltung durchzusetzen hat (Alle Rechte und Pflichten...). Wie er das macht, bleibt ihm überlassen, das Ergebnis seiner Intervention ist entscheidend. Und der Kapitän zur See als Kdr LKdo oder sein Vertreter Oberstleutnant hat Anspruch auf eine korrekte Meldung des Leitenden der Veranstaltung und des Schießleitenden, ohne Wenn und Aber.

So einfach ist die Lage, lieber Reservistenkamerad!
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: AriFuSchr am 30. November 2011, 10:48:39
ZitatDas ist Hühnermist

ZitatUnd ich bin wohl der letzte der hier negativ schreibt.

what's this. Nur begrenztes Vokabular oder vielleicht doch.....

Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: F_K am 30. November 2011, 13:35:03
Zitatwhat's this.

Eine flapsige Formulierung für "Bullsh**" - und trifft es sehr gut.

Nur weil man eine treffenden Bemerkung wählt, ist es ja nicht negativ.

@ Schamane und alter Geist:

... wer so einen "Bullsh**" schreibt, bekommt diesen auch von mir um die Ohren geschlagen - nicht unhöflich, aber doch bestimmt.
... wenn dann noch so getan wird, als wären SG und VVO "veraltetet und überholt", dann halt auch deutlich.

Zur Sache nochmal: Es ist ausführlich beschrieben worden, dass es keine Bedenken gibt, einem Res zur Vorbereitung VS NfD Material zur Verfügung zu stellen - die Ursprungsfrage ist beantwortet. Stellt sich nunmehr die Frage, warum dies auch OTL d. R. aus dem Umfeld des Fragestellers nicht gelingt?
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: The_Staffsergeant am 30. November 2011, 14:00:47
Ok, mein letzter Satz ist hier vielleicht am Thema vorbei gegangen. :o
das ist mir aus den Kommentaren von Schamane und alter_geist rausgerutscht ;)
Nichts für ungut, und ich werd mich dann mal wieder freiwillig unter das Nudelholz begeben :D
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: AriFuSchr am 30. November 2011, 15:15:30
@ f_k

was Du für höflich oder unhöflich hältst, ist mit Sicherheit nicht der anzulegende Maßstab.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Nordheidjer am 30. November 2011, 15:17:38
Für die vielen Erklärungen und Belehrungen bedanke ich mich recht herzlich.

Natürlich akzeptieren auch wir Reservisten des Nordens die Vorgesetztenverordnung, und zwar in VVags und DVags.
Eine Erklärung, wie mein Satz , dass Dienstgrade ein Relikt aus alten Zeiten sind, gemeint war, erspare ich uns allen.

Die Vorschriften, die ich für meine freiwillge Reservistenarbeit benötige, habe ich hier über das Forum in Rahmen der Kameradenhilfe erhalten, und zwar gleich von mehreren Kameraden (allerdings nicht von der wandelnden ZDv). Dafür bedanke ich mich herzlich.

Damit ist meine Frage abschließend geklärt.

Ich wünsche allen einen schönen Tag und ein schönes Leben.



Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: The_Staffsergeant am 30. November 2011, 15:19:01
 ;)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: F_K am 30. November 2011, 16:04:30
Zitat(allerdings nicht von der wandelnden ZDv).

Sonst hätte man ja auch nicht den "Beinamen":

1.) Auch VS-NfD unterliegt dem Geheimschutz. Es wäre zumindest zu prüfen, ob der "Nordheidjer" tatsächlich Reservist ist und Bedarf an diesen VS hat - das kann ich nicht,  eine solche Handlung wäre eine Verletzung meiner nachwirkenden Dienstpflichten.

2.) Es wäre zu prüfen, ob die Bundeswehr im Falle der Verletzung des Geheimschutzes nicht Urheberrecht geltend macht und derjenige auch dagegen verstoßen hätte.

-> Insoweit wäre der Weg über FwRes schon richtig - denn der kann den Sachverhalt prüfen (wie haben die Kameraden dass wohl gemacht?)

ZitatVorgesetztenverordnung, und zwar in VVags

Wie bitte? Wenn ich Zivilist bin, geht mir die VVO "am Allerwertestens vorbei". Klar werden alle Soldaten mit Respekt behandelt, aber ich schulde dann keinen Gehorsam noch fordere ich diesen ein - weil ich es nicht muss bzw. darf.

@ AriFuSchr:

Zitatist mit Sicherheit nicht der anzulegende Maßstab.

.. für mich und mein Handeln schon.

Was Du für Maßstäbe anlegst, ist Deine Sache - und mir schnuppe.

(.. und solange kein Mod / Admin mich auf ein Fehlverhalten  hinweisen, ändere ich mein Verhalten auch nicht - also ist eine Diskussion über meine Maßstäbe nicht zielführend).
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: AriFuSchr am 30. November 2011, 16:16:47
ZitatWas Du für Maßstäbe anlegst, ist Deine Sache - und mir schnup
pe.

das beruht auf Gegenseitigkeit
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Beitrag von: snake99 am 30. November 2011, 17:08:06
Zitat von: Nordheidjer am 29. November 2011, 14:17:28
Ich bin im Sommer gefragt worden, ob ich als Gesamtleitender einer DVag zur Verfügung stehe, bei der vormittags ein Rules-of-Engagement-Schießen und nachmittags u.a. eine Minenpfad-Ausbildung stattfinden sollte. Ich habe von beidem keine Ahnung. Zu meiner Zeit gab es bestenfalls ein Bodie & Doyle-Schießen ;), aber kein RUE.

Ich persönlich finde es traurig, wenn man als Reservist im Jahre 2012 immer noch keine Ahnung von ROE's hat ;)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. November 2011, 17:14:11
Lieber Snake,

das mögen Sie ja alles als traurig empfinden. Tatsache ist jedoch, dass selbst unter den beorderten Reservisten aller Laufbahnen und Verwendungen ein hoher Anteil an Soldaten zu finden ist, der niemals aktiv an einem Einsatz teilgenommen hat und mit dem Begriff ROE allenfalls am Rande während Wehrübungen befasst wurde. Dass der Anteil an unbeorderten Reservisten, die Mitglied im VerbdResBw, die ebenfalls nie im Einsatz ist, mindestens genauso groß ist, sollte also einleuchten. Insofern sollten wir es als normal ansehen, dass Reservisten nicht automatisch dazu in der Lage sind, alles das zu können, was für häufig übende Reservisten und Aktive selbstverständlich ist.
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Beitrag von: The_Staffsergeant am 30. November 2011, 17:19:15
.... ganz zu Schweigen von den Reservisten die zu WÜ-Schießen kommen und dann erst einmal am G36 ausgebildet werden müssen.
Was an für sich kein Hindernis ist, weil man mittlerweile auch die normalen Schulschießübungen vorne weg  eingeplant hat ;)
Und parallel die praktische Ausbildung an der Waffe durchführt.
Alle nur eine Frage der Organisation ;)
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Beitrag von: snake99 am 30. November 2011, 17:23:57
Hm, ich sehe das etwas anders ...

Wenn ich Reservist bin und mich der Job und die Bw nach wie vor interessieren, dann bleibe ich doch auch am Ball oder?
Von daher wundere ich mich, wenn man nach einer über 12-jähriger Beteiligung der Bw an Auslandseinsätzen mit ROE's nichts anfangen kann  ::)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: ulli76 am 30. November 2011, 17:25:04
Ich kann nur davor warnen, ein ROE-Schießen oder andere einsatzvorbereitende Themen ohne eigene Auslandserfahrung nur nach Vorschrift durchzuführen.
Das kann nur schief gehen.

So gesehen auch bei meiner EAKK (aktive Truppe)- völlig falsche Rahmenlagen, unrealistische Lagebilder, "Musterlösungen", die nichtmal annähernd brauchbar waren usw.
Von anderen Ausbildungsthemen spreche ich besser nicht sonst reg ich mich nur auf.
Alles zwar anhand von Vorschriften solide vorbereitet- so wie man es auf nem Fw-Lg in einer Lehrprobe erwarten könnte- aber völlig an der Einsatzrealität vorbei.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: The_Staffsergeant am 30. November 2011, 17:31:43
Und wie soll es bei uns Reservisten gehen? Auch der VdRBw istangehalten zusammen mit den LKdos die Ausbildung im Rahmen von EAKK durchzuführen.
Und das der minimalste Teil der Reservisten je im Auslandseinsatz war. Egal welcher und wann.
Da ist's nicht weit her mit Einsatzerfahrung einfliessen lassen.
Und gerade da wird nach Vorschrift ausgebildet.;)

Kann halt nicht jeder mit Auslandserfahrung aufwarten ;)

Und für mich ist's ein bisserl weit nach Berlin um dort EAKK durchzuführen.
Ist schon blöd wenn man aus knapp 1000 km Entfernung geführt wird ;)
Ganz zu schweigen davon, das ich so gesehen gar keine Möglichkeit habe ausserhalb einer WÜ noch was zu lernen.
(Ausser das was ich jetzt bei der Österreichischen Miliz lerne :D)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: KlausP am 30. November 2011, 17:41:34
Zitat... Auch der VdRBw istangehalten zusammen mit den LKdos die Ausbildung im Rahmen von EAKK durchzuführen. ...

Wer hat denn den VdRBw "dazu angehalten" und mit welcher Begründung? Oder hat nicht eher der VdRBw sich selbst dazu angehalten?
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: The_Staffsergeant am 30. November 2011, 17:43:10
Na ja, so kam es mal in meiner alten RK an. und bin ja ehrlicherweise seit knapp 1 Jahr nicht mehr da gewesen ;)
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: KlausP am 30. November 2011, 17:46:10
Ich hatte eher den Eindruck, dass dem VdRBw (in welcher Ebene auch immer) die "normalen" Schießübungen nicht mehr "spannend" genug waren. Warte mal ab, es wird nicht lange dauern, bis jemand den Gehirnfurz "Reservisten werden nach nSAK ausgebildet" absondert.  ::)
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Beitrag von: The_Staffsergeant am 30. November 2011, 17:50:51
Oh, nee, lass mal.
Mittlerweile vergeht mir die Lust auf den VdRBw.
Nur noch Liebkind sein, teilweise politsch motivierte Vereinsarbeit, und ein Bundesvorstand der auf keine Fragen antwortet.
Zum Ende des Jahres bin ich raus

Ich hab mich da lieber hier an die Miliz gehangen und erfahre hier zum ersten mal eine ganz andere Art von Reservistenarbeit. Positiv gemeint.
Nur schade dass das in Deutschland nicht geht.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: ulli76 am 30. November 2011, 18:14:20
Zum einen gibt es inzwischen auch reichlich einsatzerfahrene Resis. Zum anderen kann man sich ja auch Aktive mit in´s Boot holen. Selbst wenn der Leitende nen Resis ist, kann der sich immer noch nen einsatzerfahrenen Aktiven dazu holen.

Und wenn schon EAKK ausgebildet wird, dann sollte das auch Hand und Fuss haben, sonst kann man es gleich lassen.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: KlausP am 30. November 2011, 18:18:13
ZitatZum Ende des Jahres bin ich raus

So ging mir das vor einem Jahr. De Umgang mit den Mitgliedern war auch bei mir einer der Hauptgründe, mich dort zu verabschiesden. Das Negativbeispiel für diesen "Umgang" war ja wohl das Forum in dem damaligen Internetauftritt. Zu kritischen Bemerkungen und zu Fragen kam nichts seitens des Verbandes, unliebsame und kritsche User wurden gebannt, Themen selbstherrlich gelöscht usw. usf. Die Krönung war dann der neuie Internetauftritt, in dem man dann schon gar kein Forum mehr vorgesehen hat. Manche haben dort in meinen Augen eine seltsame Auffassung von Verbandsarbeit.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. November 2011, 18:28:15
@ Snake: Ihre Sichtweise unbenommen, allerdings sollten Sie beim Hinsehen und Bewerten den a
Kontext nicht aus dem Blick verlieren:ich schrieb ja nicht, dass es jenen Reservisten nicht bekannt wäre, was ROE sind. Ich schrieb nur, dass aufgrund der Tatsache, dass viele von ihnen nie im Einsatz waren, sie mit diesen ROE nicht viel anfangen und schon erst recht nichts mit ROE-Schießen anfangen können. Dennoch sind sie interessiert, leistungsfähig, engagiert und deshalb beordert. Und sie sollen mit Masse den aktiven Dienstposteninhaber im Inland vertreten. Insofern sind EAKK-Elemente, ROE-Schießen etc. nicht nur irrelevant für 95 % der Reservisten, sondern auch nicht zielführend und somit überflüssig und unwirtschaftlich.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Steve87 am 30. November 2011, 20:40:58
Aber es sind nicht nur die Reservisten die auf diesem Gebiet nicht ausgebildet sind. Ich muss leider sagen das das ROE-Schießen im Rahmen der Bootsmannausbildung auch nicht ausgebildet wird. In meinen Augen ist das sehr bedauerlich.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: ulli76 am 30. November 2011, 21:16:22
Ja, Soldaten ohne eigene Erfahrung werden leider auch in der aktiven Truppe als Ausbilder eingesetzt.
Wenn man dann noch bedenkt, wie vergleichsweise wenig einsatzvorbereitende Ausbildung ein Teil meiner Truppengattung genießt, sollte diese dann wenigstens qualitativ hochwertig sein.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. November 2011, 22:47:07
Nun, bei Schiffsbesatzungen der Marine sind EAKK und ROE-Schießen sicher nach anderen Maßstäben, als bei Heeres-, SKB-, Luftwaffensicherungs- und BAT-Kräften angezeigt. Insofern wundert es mich auch nicht, dass diese bei Bootsmannslehrgängen nicht stattfinden, bei den Sanitätskräften allerdings sehr.
Titel: Antw:Dienstvorschriften
Beitrag von: Steve87 am 30. November 2011, 22:51:32
Die Bootsmannausbildung hat absolut nichts mit Marine zu tun. Sie ist kommplett grün. Von daher würde es schon Sinn machen. Es geht ja nicht jeder Marinesoldat auf ein Schiff oder Boot!