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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Heiner am 16. November 2011, 10:50:11

Titel: Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Heiner am 16. November 2011, 10:50:11
Hallo,

muss man denn als Reservist ins Ausland? Oder ist das stets freiwillig?
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: KlausP am 16. November 2011, 10:51:36
Jede Teilnahme an einer Wehrübung ist freiwillig - egal, ob Inland oder Ausland.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: smutjie am 16. November 2011, 10:52:47
ZitatJede Teilnahme an einer Wehrübung ist freiwillig - egal, ob Inland oder Ausland.
Wollte ich eben auch schreiben.
Kein Reservist kann gezwungen werden an einem Auslandseinsatz teil zunehmen.

Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Colonel Sanders am 22. August 2012, 09:49:26
Zitat von: KlausP am 16. November 2011, 10:51:36
Jede Teilnahme an einer Wehrübung ist freiwillig - egal, ob Inland oder Ausland.

Da mich auch dieses Thema sehr interessiert: Natürlich ist sie freiwillig, aber kann es einem passieren, dass man eine Beorderung verliert oder gar nicht erst bekommt, wenn man einen Auslandseinsatz ablehnt?
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: KlausP am 22. August 2012, 09:54:29
Nein.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. August 2012, 09:56:10
@ Fragensteller und Colonel Sanders:

Das Thema "Auslandseinsatz für Reservisten" wurde doch nun wirklich eingehend in der gegenwart hier behandelt - da möge man doch bitte suchen. Um es kurz zu machen: Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte. Und dies ist unabhängig davon, ob sich ein Reservist freiwillig für den Einsatz meldet oder ob ihn ein Truppenteil dafür anfragt. Insofern kommen de facto lediglich Inhaber absoluter Mangel-ATN zum Einsatz.

Reservisten sind immer noch im Status "Wehrpflichtige" und Wehrpflichtige dürfen nicht für Auslandseinsätze herangezogen (=befohlen) werden. Darüber hinaus wäre dies bis auf Ausnahmen zumindest bei Angestellten auch kaum möglich, dass sie ihrem Arbeitgeber über viele Monate nicht zur Verfügung stehen, zumal eben der Arbeitgeber auch sein Einverständnis schriftlich abgeben müsste. Insofern darf kein Truppenteil eine Beorderung davon abhängig machen, dass ein Reservist in den Einsatz gehgen würde.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: MMG am 22. August 2012, 16:14:19
@miguhamburg1:
ZitatUm es kurz zu machen: Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte. Und dies ist unabhängig davon, ob sich ein Reservist freiwillig für den Einsatz meldet oder ob ihn ein Truppenteil dafür anfragt. Insofern kommen de facto lediglich Inhaber absoluter Mangel-ATN zum Einsatz.
Vom Grundsatz her richtig, aber die Praxis sieht doch meistens anders aus. Ich habe schon genug Reservisten im Einsatz kennengelernt, die keine Mangel-ATN besaßen. Die meisten Leitverbände sind einfach froh wenn sie ihr SBL "voll bekommen", und da kann schon der ein oder andere Reservist schon mal vor einem Aktiven eingeplant bleiben.
Deshalb würde ich "de facto" und "absolut"  nicht unterschreiben wollen.

Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. August 2012, 16:18:35
Seltsam, MMG, dann melden die Leitverbände aber Unsinn an das EinsFüKdo - und das schon seit geraumer Zeit. Dieser Statistik zur Folge sind die TopShots der mit reservisten besetzten Dienstposten in der Quote absteigend:

Feldpost (100 Prozent, da gesetzlich vorgeschrieben)
Sanitätsdienst
EloKa
Feldjäger

allesamt Mangel-ATN. Im Übrugen Bereich gehen demnach die Reservisten-Anteile im Promillebereich in die Einsätze.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: MMG am 22. August 2012, 16:38:40
@Migu:
Zitatund das schon seit geraumer Zeit.
Seit wann genau? Geraumer Zeit ist wie Gummiband!

Sie haben, Migu, mit Ihrer Aussage "Im Übrigen Bereich gehen demnach die Reservisten-Anteile im Promillebereich in die Einsätze."  ihre vorherige Aussage  "Insofern kommen de facto lediglich Inhaber absoluter Mangel-ATN zum Einsatz." sich selbst revidiert.

Anyway, ob nun im Promillebereich oder nicht, eine minimale Wahrscheinlichkeit in den Einsatz zu gehen, besteht.



Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. August 2012, 16:44:27
Seit Begin  des AFG-Einsatzes z.B.. ... :)

Ich will mich jetzt nicht mit Ihnen über die Auslegung meiner Beiträge streiten. De facto geht die Wahrscheinlichkeit eines - dazu noch unbeorderten - Reservisten mit Allerwelts-ATN wie ich schrieb, gegen Null, für Einsätze eingeplant zu werden,

weil ich wiederhole: Die Vorschriften dagegen sprechen, Aktive zu Hause zu lassen, wenn sie verfügbar sind!
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: F_K am 22. August 2012, 16:48:28
@ MMG und Migu:

Die Zahlen sind doch teilweise sogar auf der BwSeite veröffentlicht:
Es sind meistens so ca. 10 % der Soldaten im Einsatz Res. Da hierbei das Personal der Verwaltung und Feldpost "mitzählt", sind andere "Fachbereiche" tatsächlich in einem sehr niedrigen, einstelligen Prozentbereich.

Berücksichtigt man dann, dass ca. 2/3 der Soldaten im Einsatz Offiziere und Unteroffiziere sind, ist die Wahrscheinlichkeit für Mannschafter gegen Null.
Bei ca. 5000 Soldaten in (einem) Einsatzn verbleiben dann aber immer noch ca. 500 Res, von denen ein paar Handvoll sicherlich auch mal in "NichtMangelVerwendung" dabei ist - und wen MMG dann so ein paar Hansels als "genug" bezeichnet muss keine Aussage falsch sein.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: MMG am 22. August 2012, 17:10:50
Habe ich etwas überlesen, wo steht hier etwas von unbeorderten Mannschaften?

Allgemein war doch die Aussage von Migu: "Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte."

Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: wolverine am 22. August 2012, 17:14:56
Das Zitat ist zumindest in der SKB geltende Erlasslage. Und ein beorderter Reservist hat eine Personalabteilung, die er bzgl. eines Einsatzwunsches fragen kann und wenn er über gesuchte Qualifikationen verfügt, fragt man evtl. sogar ihn.
Im Ergebnis würde ich daher eher denen zustimmen, die sagen: "Keine Chance"! Klar gibt es immer die berühmte Ausnahme.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: KlausP am 22. August 2012, 17:15:34
ZitatAllgemein war doch die Aussage von Migu: "Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte."

So ist es ja auch gemäß Vorschriftenlage und es war auch noch nie anders. Und: Ja, ich habe schon mehrfach an der Stellenbesetzungsliste eines Leitverbandes sowohl für KFOR als auch für ISAF mitgewirkt, zwar "nur" in einem PzGrenBtl, aber immerhin.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. August 2012, 17:19:09
Verzeihen Sie, lieber F_K, wenn ich Ihren Beitrag nicht unkommentiert lassen kann: die diesem Thread zugrunde liegenden Fragen drehen sich darum, ob Unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze eingeplant werden könnten.

Diese Fragen wurden beiden Fragestellern umfassend und teilweise mit Quellen beantwortet. Quintessenz daraus: Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null, präzise: EinsFüKdo meldet im Durchschnitt Mannschaften Res mit diesen ATN im Promillebereich. Außerdem beschrieb ich die geltende Vorschriftenlage, die meines Wissens nach von den Leitverbänden auch so umgesetzt wird.

Wenn MMG mehrere Res begegnet ist, dann gehören sie wohl zu den von mir aufgeführten Mangel-ATN zu den Kontingenten der BwVerwaltung oder Truppenpsychologen, mitsamt also Unteroffiziere, Feldwebel oder Offiziere. Auf die bezogen sich aber meine Ausführungen nicht.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: MMG am 22. August 2012, 17:38:52
@Migu:
Zitatdie diesem Thread zugrunde liegenden Fragen drehen sich darum, ob Unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze eingeplant werden könnten.
Dies war aber nicht die Ausgangsfrage, ob unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze auch eingeplant werden können.
Ihre erste Antwort dazu wurde zudem allg. gehalten, darauf habe ich geantwortet. Alles andere in anderen Threads kenne ich dazu nicht.

ZitatWenn MMG mehrere Res begegnet ist, dann gehören sie wohl zu den von mir aufgeführten Mangel-ATN zu den Kontingenten der BwVerwaltung oder Truppenpsychologen, mitsamt also Unteroffiziere, Feldwebel oder Offiziere.
Soso, interessant, Sie wissen also wen ich im Einsatz begegnet bin.  Aber, im Ernst, mir in den verschiedenen Betreuungseinrichtungen mehrere Res., auch, als Mannschafter begegnet.
Allesamt eher keine Mangel-ATN.


Natürlich bin ich konform, das bei Unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze eingeplant zu werden, eher suboptimal ist.

Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: MMG am 22. August 2012, 17:43:59
Zitat von: KlausP am 22. August 2012, 17:15:34
ZitatAllgemein war doch die Aussage von Migu: "Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte."

So ist es ja auch gemäß Vorschriftenlage und es war auch noch nie anders. Und: Ja, ich habe schon mehrfach an der Stellenbesetzungsliste eines Leitverbandes sowohl für KFOR als auch für ISAF mitgewirkt, zwar "nur" in einem PzGrenBtl, aber immerhin.

KlausP, die Vorschrifteinlage stelle ich überhaupt nicht in Frage, nur die Anwendung ihrer scheint nicht immer Vorschriftengerecht zu sein.
Sonst wären mir in meinen Einsätzen div. Probleme mit den SBL Inhabern erspart geblieben.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. August 2012, 17:45:30
Sie haben Recht, lieber MMG, ich implizierte Zuschriften auf einem Parallelthread hier im Unterforum auch von heute mit diesem Fragensteller.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: MMG am 22. August 2012, 17:51:45
Gut, das ist dieser Thread schlüssig.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Colonel Sanders am 22. August 2012, 18:11:24
Jetzt bin ich als einer der Fragesteller dann doch ein bisschen verwirrt von den verschiedenen Konstellationen beordert-nichtbeordert und den diversen Laufbahngruppen.
Also konstruiere ich mal einen Fall:

Angenommen, ich wäre für einen Truppenteil aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation interessant (nehmen wir mal die Truppe für Operative Information, zum einen weil sie meinem tatsächlichen beruflichen Umfeld am nächsten kommt und weil sie laut ihren eigenen Internetseiten sehr intensiv an Auslandseinsätzen beteiligt ist). Die würden jetzt z. B. sagen: "Wir wollen Sie beordern und machen Sie aufgrund Ihrer zivilberuflichen Vorkenntnisse sogar zum Feldwebel". Dann würde ich sagen: "Ist super, aber ich gehe nicht ins Ausland!". Könnte oder würde man dann die Beorderung ablehnen?

(Und nur zur Info, dass keine falschen Eindrücke entstehen: Das ist jetzt keine Wunschvorstellung von mir, dass es tatsächlich mal so kommen möge, sondern nur ein konstruierter Fall, weil ich das Thema sehr interessant finde.)
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. August 2012, 18:25:44
Es dürfte deshalb nicht abgelehnt werden.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Tommie am 22. August 2012, 18:38:25
Zitat von: Colonel Sanders am 22. August 2012, 18:11:24
Angenommen, ich wäre für einen Truppenteil aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation interessant (nehmen wir mal die Truppe für Operative Information, zum einen weil sie meinem tatsächlichen beruflichen Umfeld am nächsten kommt und weil sie laut ihren eigenen Internetseiten sehr intensiv an Auslandseinsätzen beteiligt ist). Die würden jetzt z. B. sagen: "Wir wollen Sie beordern und machen Sie aufgrund Ihrer zivilberuflichen Vorkenntnisse sogar zum Feldwebel". Dann würde ich sagen: "Ist super, aber ich gehe nicht ins Ausland!". Könnte oder würde man dann die Beorderung ablehnen?

Dieser Fall wird allerdings so nicht eintreten ;) ! Und ich liefere auch gleich die Begründung dazu:
Wenn Sie als "klassischer Reservist" (Ex-GWDL/FWDL oder Ex-SaZ!) aufgrund Ihrer zivilberuflichen Ausbildung und Tätigkeit einen höheren Dienstgrad bekommen, dann erhalten Sie diesen zunächst vorläufig! Quelle hierfür ist z. B. die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und dort der § 5 (Beförderung)!
Und so lange Sie einen Dienstgrad nicht endgültig verliegen bekommen haben, können Sie auch nicht in einen Einsatz gehen! Quelle hierfür ist die ZDv 20/3, Ziffer 204, die da besagt:

"Reservisten oder Reservistinnen, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung üben."

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 22. August 2012, 18:42:41
Es gibt doch im Einsatz Personen, die ausschließlich dort einen DG tragen und im Inland Beamte/Angestellte im Bereich Wehrverwaltung sind, ohne aber Reservist zu sein.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Tommie am 22. August 2012, 19:01:29
Ja, die gibt es, allerdings sind diese Herrschaften im Einsatz als Reservist geführt, empfangen also Wehrsold und werden als Wehrsoldempfänger vom VdRBw e. V. als Reservisten für die Statistik "missbraucht" ;) !

Und ... die wichtigste Aussage ist die, dass diese Herrschaften Zivilbedienstete der Bundeswehr oder entsprechende Behörden (BAWV, etc.) sind! Und das hat der Kamerad "Colonel Sanders" nicht gefragt ;) !
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Colonel Sanders am 22. August 2012, 19:11:58
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. August 2012, 18:42:41
Es gibt doch im Einsatz Personen, die ausschließlich dort einen DG tragen und im Inland Beamte/Angestellte im Bereich Wehrverwaltung sind, ohne aber Reservist zu sein.

Hilfe, jetzt wird's ja ganz verwirrend...  ;)
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Tommie am 22. August 2012, 19:16:19
Ist aber so ;) ! Die Regierungsobersekretärin, die im heimischen Bundeswehrdienstleistungszentrum als Rechnungsführerin im Arbeitsverhältnis als zivile Bedienstete arbeitet, geht -natürlich nach Absolvierung aller notwendigen Vorausbildungen einschließlich der ASA!- im Dienstgrad eines Oberfeldwebels in den Einsatz und macht dort das gleiche wie zu Hause (im Prinzip und grob vereinfacht ;) !), allerdings in Uniform!

Den Dienstgrad erhält sie nur für diese Verwendung und gibt ihn hinterher wieder ab! Aber wie gesagt, das war ja nicht die Frage gewesen, die Sie betrifft ;) !
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Colonel Sanders am 22. August 2012, 19:37:33
Aber so erklärt, dass ich's jetzt verstanden habe, was damit gemeint war.  :)
Vielen Dank!!!
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: ulli76 am 22. August 2012, 20:08:11
Hängt damit zusammen,dass wir kein Zivilpersonal mit in die Einsätze nehmen dürfen. So macht man Personal,dessen Qualifikation man auch im Einsatz braucht und wo es keine oder zu wenig Soldaten von gibt, für den Einsatz zu Soldaten.Der Dienstgrad richtet sich nach der Besoldung.
Einzige Ausnahme sind die Militärseelsorger.Aber die sind ja auch im Inland schon uniformiert.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: LoggiSU am 22. August 2012, 20:57:06
Zitat von: Tommie am 22. August 2012, 18:38:25

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...

Das ist der sogenannte zeitweilig verliehene Dienstgrad.

Mal rein theoretisch gedacht: man kann wie Tommie ja sagte, mit nem vorläufig verliehenen DG nur in der Beorderungsverwendung üben.
Wie verhält es sich denn, wenn ich in dieser Verwendung den Einsatz gehen würde? Z.B. im Bereich OpInfo, Logistik usw.
Wäre das nicht auch in der Beorderungsverwendung?
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Tommie am 22. August 2012, 21:02:04
Nein, wäre es nicht, weil die ZDv 20/3 in der Ziffer 421 ausführt:

"Die Verwendung (Einplanung auf einen ,,Dienstposten" in der Stellenbesetzungsliste für den Einsatz) in einer besonderen Auslandsverwendung ist keine Beorderung. ..."
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: LoggiSU am 22. August 2012, 21:08:30
Ah OK, das erklärts eindeutig.
Titel: Antw:Als Reservist ins Ausland
Beitrag von: Opa_Hagen am 29. August 2012, 10:00:50
Zitat von: LoggiSU am 22. August 2012, 20:57:06
Zitat von: Tommie am 22. August 2012, 18:38:25

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...

Das ist der sogenannte zeitweilig verliehene Dienstgrad.

Mal rein theoretisch gedacht: man kann wie Tommie ja sagte, mit nem vorläufig verliehenen DG nur in der Beorderungsverwendung üben.


Bis vor ein paar Tagen war das für mich auch neu, da ich eine Beorderung habe, gab es bissel Schwierigkeiten mit einer WÜ beim Landeskommando als blosser "Funktioner" beim nächsten Wehrbereichswettkampf. Hab´s aber hinbekommn.