Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Filip am 18. Mai 2005, 21:32:29

Titel: Nebenjob
Beitrag von: Filip am 18. Mai 2005, 21:32:29
Ich bin W9er und arbeite zusätzlich auf 400 Euro Basis am Wochenende und wenn es sich ergibt in der Woche auch. Muss ich meinen Nebenjob irgendwem melden?
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: MatStd am 18. Mai 2005, 22:03:29
Soweit ich weiß, musst du es auf jeden Fall melden.
Soweit ich weiter weiß, ist der Job aber nicht genehmigungspflichtig.
Achtung: Halbwissen.
Daher lieber noch mal andere Posts abwarten.  ;D
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: Lidius am 18. Mai 2005, 22:29:03
Melden musste ihn auf jeden Fall, ob er genehmigt werden muss, wird dir dein Spieß/Chef dann schon sagen können.

Ich kann mir aber gut vorstellen das er genehmigt werden muss, da ja, falls dir während des Jobs was passiert, du trotzdem unter freier Heilfürsorge behandelt wirst.
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: Heeresflieger am 19. Mai 2005, 13:01:32
Also ich hatte damals das gleiche Problem. Der Nebenjob sollte auf jeden Fall dem Spieß gemeldet werden, in meinem Fall musste der Job sogar extra vom "Chef" genehmigt werden.
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: vertikalkrabbler am 20. Mai 2005, 15:52:14
Es ist auf jeden Fall anmeldepflichtig. Das heisst aber nur, dass Du es angeben musst, nicht dass es genehmigt werden muss.

Genehmigungspflichtig wird es ab 400 Euro (Achtung wieder Halbwissen, hab den entsprechenden Befehl grad nicht hier/ Zumindest gibt es eine Grenze bei um und bei 400 Euro).
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: Kamikaze am 21. Mai 2005, 11:36:25
Genehmigungspflichtig ist alles über 8 h/Wo.
Sie Gesetz.
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: mailman am 21. Mai 2005, 14:18:50
Wo steht das genau

hast du eine Quelle?

Ich würde auf jeden Fall zum Chef gehen das der schon mal bescheid weiß
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: Pionier am 21. Mai 2005, 14:49:28
duw eist doch sowieso nciht wann und ob du überhaupt dienstschluss hast, bzw. eventuell hast du wochenenddienst...
Titel: Re:Nebenjob
Beitrag von: Kamikaze am 21. Mai 2005, 16:28:33
SS 20, Abs. 1 SG
BS und SaZ (!) brauchen eine Genehmigung.
SS 20, Abs. 2 SG
Bis zu 8 h/Wo Nebentätigkeit ist vertretbar.
SS 20, Abs. 8 SG
Bei Wehrpflichtigen darf die Nebentätigkeit nur untersagt werden, wenn die Dienstfähigkeit sonst gefährdet ist.

Deshalb lapidar: Bei einem Wehrpflichtigen bis zu 8 h/Wo ist durchaus vertretbar.

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/SG.pdf