Hallo. Ich habe post bekomm und zwar soll ich 3 punkte bekomm und ne strafe zahlen weil meine bremsleuchten unvorschriftsmäßig sein sollen. Dies ist natürlich blödsinn und ich habe auch nen schreiben von tüv das meine rückleuchten durch das e prüfzeichen eintragungsfrei sind. Ich habe einspruch eingelegt und werde wohl auch recht bekomm. Meine frage muss ich es der bundeswehr melden ? Das problem ist wenn ich aus welch grund auch immer kein recht bekomm ne nachschulung machen muss. Und das beste daran das es wider die selbe beamte war die mich kurz vor oktober angezeigt hat ( dienst auf januar verschoben, wurde fallen gelassen weil ich unschuldig war ) die frau hat nen persönliches problem mit mir und ich weiß auch nicht wie man sich dagegen wehren kann. Naja egal. Muss ich das alles der bundeswehr melden ?
*kopfschüttel*
thread oder wie das dings heiss tut am best kleich ma schliessen (oder Rechtschreibprüfung für Posts einführen!)
Ich bitte um antwort
Du durftest doch sicherlich im ZNwG mehrmals deine Unterschrift setzen oder? Wenn das Ding unter meiner Schädeldecke mich jetzt nicht täuscht, gab es dort ein Blatt auf dem Stand, dass man alle Dinge melden muss, die eine Einstellung verhindern können.
... es geht hier um eine Ordnungswidrigkeit / Bußgeldsache - dass ist wie "falsch Parken".
Sollte man zwar nicht machen - ist aber nicht strafbar und nicht meldepflichtig.
Stimmt, hatte seinen Text nur überflogen. In solch einem Fall muss man es nicht melden.
Mein einspruch wird ja vor gericht gehn. Ich werde zwar hundert prozentig frei gesprochen weil man keine eintragung braucht wenn man e prüfzeichen drauf hat. Muss ich es melden wenn es vor gericht geht. Muss man eig. Punkte melden
Verstehendes lesen ist nicht so deine stärke oder? oO
Zitat von: F_K am 19. November 2011, 09:48:43
... es geht hier um eine Ordnungswidrigkeit / Bußgeldsache - dass ist wie "falsch Parken".
Sollte man zwar nicht machen - ist aber nicht strafbar und nicht meldepflichtig.
Dazu gehören auch Punkte mWn.
Nein, warum auch? So lange kein Verkehrsstraftat vorliegt muss er nix melden.
Und wenn es der Fragensteller immer noch nichtglaub, kann er ja mal im Ordnungswidrigkeitengesetz nachschauen.
Ich fürchte, da verlangen Sie etwas zu viel ... ;)
... bin da vollkommen bei Ihnen, das befürchte ich leider auch.
Dieses:
Zitat von: HeikoG. am 19. November 2011, 09:51:08
Stimmt, hatte seinen Text nur überflogen.
schließt das:
Zitat von: miguhamburg1 am 20. November 2011, 08:23:04
kann er ja mal im Ordnungswidrigkeitengesetz nachschauen.
mit sicherheit aus.
Man sollt schon lesen was ich unterschreibe ;)
Sind Sie sicher, lieber Staffsergeant, dass Sie die Verknüpfung richtig hergestellt haben? KlausPs und meine Hinweise bezogen sich auf den Fragensteller...
Ich denke schon,
Wenn man schon bei der Einstellung nur die entsprechenden Texte "überfliegt", warum soll man denn dann auch noch in Gesetzestexten herumsuchen.
War auch ein bisserl Ironie mit drin, womit ich ihren Beitrag nicht schmälern wollte.
Öhm, ich habe die Frage nicht gestellt, ob ich es melden muss oder nicht. Daher denke ich, wie Miguhamburg, dass Sie die Verknüpfung falsch gesetzt haben.
Die Verpflichtungserklärung und die Merkblätter habe ich mir natürlich durchgelesen und nicht nur überflogen ;).
Asche auf mein Haupt ;)