Hey Leute,
möchte Euch mal etwas fragen, was mich schon länger beschäftigt.
Ich würde gerne nach meinem Studium noch meinen Grundwehrdienst ableisten. Ich wollte immer zur Armee gehen und es zumindest mal ausprobieren.
Besteht die Möglichkeit mich nachmustern zu lassen (bin mir ziemlich sicher, dass ich eine entsprechende Tauglichkeitsbescheinigung vom operierenden Arzt bekommen könnte) und vor allem kann ich mit 26 noch den Grundwehrdienst leisten? (körperlich traue ich mir das zu.. ich bin dann 26 ..also fit genug! :-) ..
Habe soweit ich das jetzt sehe, nicht vor länger bei der Bundeswehr zu bleiben. Ausschließen möchte ich das jedoch nicht.
Eventuell besteht ja die Möglichkeit das Wissen aus meinem Studium in der Praxis anzuwenden, sodass auch die Bundeswehr einen Nutzen daraus ziehen kann?
Über ein paar kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen.
(Werde bei Gelegenheit auch einmal einen Termin bei einem Wehrdienstberater ausmachen).
Edit: Auf Wunsch des TE´s habe ich einige private Angaben entfernt. Ich bitte um euer Verständnis.
Dass es den "normalen" Grundwehrdienst nicht mehr gibt, bzw. dass dieser ausgesetzt wurde, ist dir schon klar?
Bleibt noch der freiwillige Wehrdienst. Ein FWDL ist im Zivilen mit einem ungelernten/angelernten Hilfsarbeiter zu vergleichen. Mit deinem Abschluss würdest du damit also deutlich überqualifiziert sein. An eine anspruchsvolle Tätigkeit wirst du als FWDL nicht kommen.
Die Tauglichkeitsbescheinigung wird den Musterungsarzt nicht interessieren- der zivile Arzt kennt nämlich üblicherweise nicht die Kriterien für die Tauglichkeit. Was natürlich Sinn macht, ist eine Bescheinigung über die OP an sich und die aktuelle Belastbarkeit.
Übrigens führen viele gesundheitliche Einschränkungen auch mit einer OP nicht zur Tauglichkeit. Wenn du schreibst, welche gesundheitliche Störung dem zugrunde lag, kann ich aber zumindest eine Prognose abgeben.
Letztendlich musst du einen Antrag auf Nachmusterung stellen und in diesem begründen in wie weit sich dein Gesundheitszustand geändert hat. Diesem Antrag kann statt gegeben werden, muss es aber nicht.
Der nächste Schritt wäre dann die Bewerbung über den WDB.
Mit akademischem Abschluss käme eigentlich nur eine Einstellung nach § 43 Abs. 3 SLV in Betracht. Da ist BWL der falsche Studiengang; davon hat die Bw genug. Evtl. noch Z 12 OA; alles andere wird wohl nichts.
Aber als Nicht-Seiteneinsteiger stünden ihm ja auch noch andere Laufbahnen offen. Die genauen Altersgrenzen hab ich allerdings seit der Änderung nicht mehr im Kopf.
Die Bw nimmt einen Diplomabsolventen als Fw, Uffz oder Mannschaft? Das macht doch kein Perser mit.