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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Golf12 am 21. November 2011, 12:19:00

Titel: 90/5 für Einsatz.
Beitrag von: Golf12 am 21. November 2011, 12:19:00
Hallo Kameraden....
Hab da mal eine Frage zum thema 90/5 etc.
Wir fliegen im Januar in den Einsatz und haben alle noch kein 90/5 sprich Impfungen!
Jetzt ist die Rede in unser Kompanie kriegen wir die Impfungen halt unten?
Sind die Impfungen nicht vorrausetzung für den 90/5! Und wielange dauert er? Habe noch 2 wochen in mein Standort dann gehe ich auf Lehrgang! Schaff ich das ?
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: Schamane am 21. November 2011, 12:25:37
Frage 1 wo geht es hin, Frage 2 als was geht es dahin , Frage 3 hat das SanAmt schon wieder eine Ausnahme erstellt? Ansonsten Impfweisung 8 Auflage 2006 oder 8 (weiß ich nicht genau) lesen steht im Intranet.
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: KlausP am 21. November 2011, 12:27:20
ZitatWir fliegen im Januar in den Einsatz und haben alle noch kein 90/5 sprich Impfungen!

Je nach Einsatzland sind die Impfungen ja unterschiedlich, auch der Zeitbedarf dafür.

ZitatHabe noch 2 wochen in mein Standort dann gehe ich auf Lehrgang! Schaff ich das ?

Wenn die Impfungen bis zum Lehrgangsbeginn nicht abgeschlossen sind, sollten Sie sich mit Ihrem Truppenarzt in Verbindung setzen. Der kann organisieren, dass Sie Ihre Impfungen z.B. auch am Lehrgangsort erhalten.
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: Golf12 am 21. November 2011, 12:28:35
Es geht nach Afghanistan als Panzergrenadier!
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: ulli76 am 21. November 2011, 12:37:37
Impfungen sind nicht Voraussetzung für die 90/5er.Ob das bis Januar reicht hängt davon ab ob der Basisimpfschutz komplett ist und wie gut der SanBereich seine IImpfungen koordiniert bekommt. Teilweise haben die Impfungen nämlich Abstände von 6-12Monaten zwischen der 2. und 3. Verlegung in den Einsatz geht aber in der Regel schon nach der 2.
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: wadenbeisser am 21. November 2011, 14:36:33
...oder Du wirst IM Einsatz nochmal gegen Grippe geimpft!

(so geschehen im Jahres des Herrn 2004 für das gesamte DEEinsKtgt)

Und außerdem ist man als Grenadier von Hause aus geimpft!  ;)
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: ulli76 am 21. November 2011, 19:38:19
Die Grippeschutzimpfung sollte das geringste Problem darstellen. Ist nur eine Dosis und der Impfstoff ist derzeit verfügbar.
Die gute Nachricht ist aber, dass die meisten Einsatzimpfungen (Tollwut, Meningokokken, Typhus und Co) mit einem recht kurzen Schema geimpft werden können.
FSME ist übrigens für Afghanistan nicht erforderlich- hätte aber im Rahmen der Einsatzvorbereitung im Inland durchaus Sinn gemacht (nur so für Soldaten, die irgendwann in der Zukunft in den Einsatz verlegen)

Achso- es gibt SanBereiche, die Impfen bis zur Unterschrift auf dem 90/5er nur das Basisschema (also Inland).Die meisten lassen das aber parallel laufen.

Wenn es im Januar los geht, sollte euer DV auch mal langsam mit den 90/5ern aus den Puschen kommen. Wenn große Teile des Verbandes gehen, wird das mit den Kapazitäten für Hör-, Sehtest und Co. nämlich auch eng.
Wenn dann noch was zusätzlich abgeklärt werden muss (Facharztbefunde), könnt ihr echt Terminprobleme bekommen.
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: lino am 19. November 2012, 14:34:10
Guten Tag,

einmal mehr eine kurze Frage an die Fach- und Sachkundigen hier;

Innerhalb welcher zeitlichen Periode müssen die relevanten Untersuchungen (Ergometer, Zahnarzt, ...) (90/5er Borddienstverwendungsfähigkeit) abgeschlossen werden? Kann beispielsweise eine diesbzgl. Zahnarztuntersuchung mal eben drei Monate von einer x-beliebigen, anderen Untersuchung getrennt vorgenommen werden? Und wo wird dies (vorschriftsmäßig) geregelt?

Vielen Dank.
Titel: Antw:90/5 für Einsatz.
Beitrag von: ulli76 am 19. November 2012, 18:01:01
Prinzipiell sind die Untersuchungen ein Jahr haltbar- dabei gilt das Datum des Abschlusses des 90/5ers
ABER: Ein 90/5er soll innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden. Von demher macht es keinen Sinn, zwischen 2 Untersuchungen 3 Monate Zeit vergehen zu lassen.
Was allerdings häufig vorkommt ist, dass ein Soldat eine Untersuchung für den 90/5er x braucht und dann für einen 90/5er y eine andere Unteruschung nachgesteuert werden muss, weil die für x nicht gebraucht wurde.