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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Pille am 15. Februar 2003, 15:55:41

Titel: Tauglichkeit bei der Einberufung
Beitrag von: Pille am 15. Februar 2003, 15:55:41
Ich habe eine Frage zur Tauglichkeit. Bei meiner Musterung wurde ich T2 gemustert. Ich versuche jetzt über eine Truppenwerbung zum 01.10. bei den Gebirgsjägern unter zu kommen, die Tauglichkeit dafür habe ich bei der Musterung. Meine Frage ist jetzt, wenn ich eingezogen werde, wird doch bei der Truppe vor Ort nochmals eine ärztliche Kontrolle durchgeführt. Kann es passieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat (ist bei mir in Bezug auf die Kurzsichtigkeit der Fall), dass ich dann für die Gebirgsjäger als untauglich eingestuft werde und die mich wieder nach Hause schicken?? Ich mach mir da etwas Sorgen, ich bin körperlich zwar sehr fit, bin aber wie gesagt mittlerweile sehr kurzsichtig (über 4 dpt. auf beiden Augen). Weiß einer von euch vieleicht wie stark kurzsichtig man sein darf um noch T2 zu bekommen?
Titel: Re:Tauglichkeit bei der Einberufung
Beitrag von: wadenbeisser am 17. Februar 2003, 23:53:30
Die Antwort darauf weiss mit Sicherheit ein Musterungsarzt.
Diese sind allerdings (nach eigener Erfahrung) sehr rar in solchen Foren.....
Titel: Re:Tauglichkeit bei der Einberufung
Beitrag von: Guido am 01. März 2003, 13:30:36
Hallo,

solange du mit einer Brille die wesentlichen Dinge noch erkennen kannst :-) , ist es wohl nur wichtig für dich zu wissen, ob bei der Eingangsuntersuchung auch eine Augenuntersuchung dabei ist. Am besten einige fragen, die erst seit kurzem so etwas hinter sich haben, da diese Untersuchung meist nicht so umfangreich ist wie eine Musterung und es mehr auf Zahnstatus, Impstatus u.ä. ankommt.

An Dioptrien lässt sich allerdings eh nicht so leicht etwas ändern, deshalb: Abwarten und leben in der Lage.

MkG

Guido
Titel: Re:Tauglichkeit bei der Einberufung
Beitrag von: wadenbeisser am 09. März 2003, 17:20:14
Bei der Einstellungsuntersuchung im Rahmen der AGA werden auch die Augen nochmals überprüft.

zur Frage wieviel dpt. zulässig sind bzw. nicht => Musterungsarzt beim KWEA fragen!  ;) (der wird sogar bezahlt dafür!)
Titel: Re:Tauglichkeit bei der Einberufung
Beitrag von: Vernmeldedienstler am 24. Juni 2003, 10:41:09

Ich kann dir auf diese Frage leider keine Antwort geben,

wünsche dir aber viel Glück, dass sie dich nicht nach Hause schicken.

Gruß :)