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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: stand your ground am 25. November 2011, 17:18:04

Titel: Grundwehrdienst
Beitrag von: stand your ground am 25. November 2011, 17:18:04
Hallo. ich habe da mal ne frage.
im jahr 2009 habe ich bedauerlicherweise unter starken alkoholeinfluss
eine schwere räuberische erpressung begangen. ich habe jetzt noch ein jahr auf bewährung
vor mir. meine frage ist also: besteht die möglichkeit nach ablauf der bewährungszeit grundwehrdienst zu leisten?
Titel: Antw:Grundwehrdienst
Beitrag von: AriFuSchr am 25. November 2011, 17:25:51
der gwd ist ausgesetzt
Titel: Antw:Grundwehrdienst
Beitrag von: ulli76 am 25. November 2011, 17:27:39
Und zu dem Thema ab welchen Verurteilungen ein zwingender Ausschluss für den Wehrdienst besteht, gibt es hier im Forum einen ausführlichen Thread- einfach mal die Forensuche bemühen.

Titel: Antw:Grundwehrdienst
Beitrag von: stand your ground am 25. November 2011, 18:00:26
und wo finde ich diesen tread? habe mich erst vorhin hier angemeldet. kenne mich auf dieser seite noch nicht aus
Titel: Antw:Grundwehrdienst
Beitrag von: ulli76 am 25. November 2011, 18:01:22
Zitat von: ulli76 am 25. November 2011, 17:27:39
einfach mal die Forensuche bemühen.