Hallo. ich habe da mal ne frage.
im jahr 2009 habe ich bedauerlicherweise unter starken alkoholeinfluss
eine schwere räuberische erpressung begangen. ich habe jetzt noch ein jahr auf bewährung
vor mir. meine frage ist also: besteht die möglichkeit nach ablauf der bewährungszeit grundwehrdienst zu leisten?
der gwd ist ausgesetzt
Und zu dem Thema ab welchen Verurteilungen ein zwingender Ausschluss für den Wehrdienst besteht, gibt es hier im Forum einen ausführlichen Thread- einfach mal die Forensuche bemühen.
und wo finde ich diesen tread? habe mich erst vorhin hier angemeldet. kenne mich auf dieser seite noch nicht aus