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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ORGE11 am 28. November 2011, 07:19:53

Titel: entlassung über du-verfahren
Beitrag von: ORGE11 am 28. November 2011, 07:19:53
Guten Morgen,
ich bin seit 3 Jahren Soldat.
Leider habe ich vor kurzem psychische Probleme bekommen und war beim Psychater in behandlung.
Der Arzt hat sich dafür ausgesprochen, dass ein DU-Verfahren eingeleitet wird, was dann auch geschah.
Nun werde ich bald entlassen.
Jetzt habe ich einige Fragen, da mich finanzielle Ängste plagen und ich meine Zukunft planen muss.

- Steht mir die Abfindung zu wenn ich über Dienstunfähigkeit entlassen werde? (habe gelesen, dass sie einem zusteht wenn man nicht durch eigenes grobes Verschulden dienstunfähig wurde. Das sollte bei mir nicht der Fall sein oder?)

- Steht mir Arbeitslosengeld zu oder nicht? (mal lese ich ja, mal nein... habe leider noch keinen neuen Job gefunden, deshalb die Frage)

- Habe ich als Soldat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten? (sprich, wenn ich entlassen werde ich noch ein Anrecht darauf habe 3 Monate zu bleiben)

Danke im Vorraus!
Titel: Antw:entlassung über du-verfahren
Beitrag von: BulleMölders am 28. November 2011, 07:43:23
Meine Laienhafte Meinung, Abfindung ja, für die Abgeleistete Dienstzeit.
Arbeitslosengeld, ARGE fragen.
Als Soldat hast du keine Kündigungsfrist.
Titel: Antw:entlassung über du-verfahren
Beitrag von: ORGE11 am 28. November 2011, 08:00:24
Vielen Dank für deine Antwort,
bist du dir mit der Kündigungsfrist wirklich sicher? denn ein Freund, der S1 Soldat ist, hat mir dazu geraten darauf zu bestehen. Na dann waren meine Zweifel ja begrundet, wenn du dir sicher bist.
Titel: Antw:entlassung über du-verfahren
Beitrag von: SaniChris am 28. November 2011, 08:57:32
Kündigungsfrist hast du tatsächlich keine, und da du 3 Jahre am Stück gedient hast, steht dir auch auf jeden Fall Arbeitslosengeld zu, also aufs Arbeitsamt und nicht zum Jobcenter (ARGE) gehen.

Titel: Antw:entlassung über du-verfahren
Beitrag von: The_Staffsergeant am 28. November 2011, 09:12:36
Arbeitsamt = Agentur für Arbeit ;)
Titel: Antw:entlassung über du-verfahren
Beitrag von: ORGE11 am 28. November 2011, 11:05:20
okay super, ich danke euch !
Titel: Antw:entlassung über du-verfahren
Beitrag von: wolverine am 28. November 2011, 13:13:17
Zitat von: SaniChris am 28. November 2011, 08:57:32
da du 3 Jahre am Stück gedient hast, steht dir auch auf jeden Fall Arbeitslosengeld zu,
Dass die Dienstzeit bei der Bw grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig ist, ist aber schon klar, oder? "Auf jeden Fall" leuchtet mir da nämlich nicht ein. Also entweder das SGB III nach einer Ausnahmeregelung durchackern oder den zuständigen Sozialberater aufsuchen.
Titel: Antw:entlassung über du-verfahren
Beitrag von: ulli76 am 28. November 2011, 19:31:36
Es gibt bei einem DU-Verfahren tatsächlich die Möglichkeit eine 3-monatige Schutzfrist zu nutzen.
Also ab dem Moment, wo das Verfahren durch ist und die Entlassung ansteht, hat man ein "Kündigungsfrist" von 3 Monaten- eben um sich auch zivil nen Job zu suchen.

Im Detail erklären kann dir das zum einen der Sozialdienst- der bei einer unplanmäßigen Entlassung eh eingeschaltet werden sollte.
Aber auch dein Perser bzw. Spieß wissen das.