Hallo,
Ich befinde mich derzeit in einem Truppenpraktikum, in dessem Zuge sich folgende Situation zugetragen hat bzw. noch immer zuträgt.
Ein Kamerad von mir hat sich kürzlich einen Hörsturz zugezogen. Da ich aus dem familiären Kreis die Symptome bereits kannte, habe ich ihm empfohlen sofort zum Truppenarzt zu gehen und ihn auch dorthin begleitet, da er mit Schwindel zu kämpfen hatte. Der Truppenarzt dort hat dann jedoch (laut Aussage des Kameraden zumindest) nur einmal ins Ohr geschaut und dann wohl "nur" von einer Erkältung gesprochen - er müsse sich keine Sorgen machen.
Nach einer Woche ging es dem Kameraden noch immer nicht besser und auf sein Drängen, wurde er an einen zivilen HNO überwiesen. Der schlug (wieder nur bekannt aus Berichten des Kameraden) wohl die Hände über den Kopf zusammen und meinte, er hätte viel früher erscheinen müssen.
So ging es dann die Behandlung und diverse Untersuchungen.
Mittlerweile ist rausgekommen, dass der Kamerad wohl eine dauerhafte Hörminderung auf einem Ohr behalten wird. Soweit der Stand letzte Woche;
Heute kam besagter Kamerad in mein Büro gestolpert, um mir zu eröffnen, dass wohl nun überlegt werde, ihn aufgrund dieser Hörminderung zu entlassen.
Ich habe versucht ihn erstmal zu beruhigen (nicht einfach, da die Feldwebellaufbahn sein großer Traum zu sein scheint) und ihm gesagt, er solle erstmal abwarten.
Dennoch tappe ich bei dieser Sache ziemlich im Dunkeln.
Ist eine Entlassung wegen einer während der Dienstzeit aufgetretenen Hörminderung dann so einfach möglich?
Wenn dem so ist, kann er dagegen klagen oder dergleichen? Ich meine dies im Bezug auf den Fehler des Truppenarztes, dessen rechtzeitiges Handel ggf. Folgeschäden hätte vermeiden können.
mkG
Sebi_DS, Fähnrich
.. wenn der Soldat untauglich wird, ist er zu entlassen, sofern seine Dienstfähigkeit nicht in einem Jahr wiederherzustellen ist.
Also erstmal abwarten ... aber ja, eine dauerhafte Hörminderung kann zur Untauglichkeit führen.
In jedem Fall einen Unfallbericht fertigen, WDB melden und Kopien von allen Unterlagen machen ...
"Kopien von allen Unterlagen machen ... " schließt auch die G-Akte mit ein wo die ärztliche Vorstellung bezüglich des Hörsturzes vermerkt ist.
Also er kann wegen einer Hörminderung entlassen werden, dass steht außer Frage. In jedem Fall würde ich an der Stelle des Soldaten mir von allen Unterlagen Kopien und von allen Gesprächen Aufzeichnungsnotizen machen.
Des weiteren sollte er sicherheitshalber schon einmal mit dem Bundeswehrverband Verbindung aufnehmen und um Rechtshilfe ansuchen, wenn er dort Mitglied ist. Im weiteren ist zu hinterfragen, ob der Hörsturz schicksalhaft oder in der Folge des Dienstes eingetreten ist. Wenn zweiteres der Fall ist, so ist die Frage ob ein Unfallprotokoll vorliegt.
ZitatDer Hörsturz ist eine ohne erkennbare Ursache (idiopathisch) plötzlich auftretende, meist einseitige Schallempfindungsstörung.
... wenn also ärztlich festgestellt ist, dass es ein Hörsturz ist - kann es kein Dienstunfall gewesen sein, eine WDB entfällt also wohl.
Wenn man unter Therapie nachliest, kann man wohl nur auf Spontanheilung hoffen - da es keine "richtige" Therapie gibt, kann eine verspätet eingeleitete Therapie auch keinen Schaden verursachen.
Da hat der F_K tatsächlich recht: Oft wird zwar eine Therapie bei Hörsturz versucht- einfach um überhaupt was zu tun, die aktuellen Empfehlungen empfehlen dieses Vorgehen nicht. Tatsächlich war das Vorgehen des Truppenarztes, erstmal zu warten grundsätzlich nicht falsch.