Anbei aus dem Arbeitsrecht
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2011/11/21/stabsarzt-mit-allergie-ist-aus-bundeswehr-zu-entlassen.phpgut primär kann er zwar dann eigentlich nirgends im Gesundheitswesen mehr arbeiten, da überall Gummi ist. Doch das steht auf einem anderen Blatt.
.. ich denke, er WOLLTE aus der Bw entlassen werden, weil er eine entsprechend besser dotierte Arbeitsmöglichkeit hatte.
umsonst Studium abgestaubt und fettes Gehalt kassiert, nach Beendigung des Studiums auf einmal gemerkt au schice ich muss ja auch nach Afghanistan. dann geh ich mal lieber...
Das riecht doch hoch drei nach beschiss....
Das gibt eine Revision und das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil kippen - mit Ansage, darauf wette ich, denn das Bundesverwaltungsgericht sieht die Schwelle der Dienstunfähigkeit für Soldaten identisch mit der für Beamte, dementsprechend ist der V-Fall irrelevant (wie das OVG selbst in der Urteilsbegründung aufführt).
Letztlich würde das ja bedeuten, dass nur noch eingeschränkt verwendungsfähige Soldaten zwingend zu entlassen sind - eigener Antrag hin oder her, da Grundsatz der Gleichbehandlung - das steht aber im Widerspruch mit der gesetzlichen Pflicht des Dienstherren zur Fürsorge.
Das Urteil war übrigens schon ein Berufungsverfahren, nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Bundeswehr geurteilt hatte.
Der Kläger ist übrigens Stabsarzt, nicht Stabsoffizier.
Zentraler Satz aus dem Urteil: "Ein Soldat, der nur noch im Inland in Friedenszeiten und allein administrativ eingesetzt werden könne, sei dienstunfähig; anderes widerspräche dem besonderen Anforderungsprofil eines Soldaten, dessen Status auf der Verpflichtung beruhe, Wehrdienst zu leisten."
Gruß Andi
Mit dieser Gerichtsargumentation müssten dann auch massenweise gesundheitlich angeschlagene Feldwebel- und Offizierdienstgrade als dienstunfähig zu entlassen sein, die aus Fürsorgegründen nur noch auf Innendienst-Dienstposten in irgendwelchen Ämtern und Dienststellen eingesetzt werden. Ganz abgesehen von schwerbeschädigten Angestellten in der Wehrverwaltung und, und und...
Und ich hab immer gedacht, dass bei einem DU-Verfahren immer zum einen die Verwendungsfähigkeit (also, ob der jenige SEINEN Diensposten ausführen kann) und dann die Dienstunfähigkeit (also, ob derjenige überaupt einen dem Dienstgrad entsprechenden Dienstposten ausführen kann).
Und schon praktisch, dass die Allergie erst NACH Ende des Studiums zu Tage trat.
Bin mal gespannt, was der Kollege denn im Zivilen für eine Tätigkeit ausführen will.
Gar keine, denn es wird noch eine Weile dauern, bis er die Bw verlassen wird. Sehr wahrscheinlich jedenfalls.
und hoffentlich irgendwo an einem schreibtisch versauert :D
so in ner kdo behörde - als div/brig arzt - gaaaaaaaaaaaaaaaanz weit weg von der heimat
;D ;D ;D
Chef SanStff am Übungsplatz Jägerbrück oder so.
Zitat von: ulli76 am 28. November 2011, 21:56:52
Chef SanStff am Übungsplatz Jägerbrück oder so.
aber nur wenn er aus bayern ist
Zitat von: ulli76 am 28. November 2011, 21:56:52
Chef SanStff am Übungsplatz Jägerbrück oder so.
Der wird aufgelöst - "leider" für den Kandidaten. :D
Nein, das alles wäre zuviel der Ehre. Außerdem würde man damit den Bock zum Gärtner machen. So jemandem kann man doch keine Soldaten unterstellen, denen er dann schlechtes Vorbild wird. So irgendein Sachbearbeiter im SanA, das wäre es doch. Dort kann er gummifrei arbeiten, bis seine Verpflichtungszeit vorbei ist.
Leiter der Truppenbibliothek auf'm Scheinflugplatz wäre doch auch was, irgendwo ganz geheim in der vorpommerschen Steppe. :D
@ Miguhamburg1 SanAmt ist keine gute Idee, sonst landet er im Dezernat IV. Begutachtungswesen und das wäre dann wirklich den Bock zum Gärtner machen.
Aber man findet sicher einen sinnvollen Einsatz, nur zwei Instanzen haben ihm jetzt schon recht gegeben und selbstverständlich kann die nächste Instanz das alles wieder ganz anders sehen.