Hallo zusammen.
Habe von 2006-2008 bei der Marine gedient. Nun habe ich mich erneut beworben und habe eine vorläufige Einplanung als Fallschirmjäger im April 2012 bekommen.
Da es sich hierbei um einen "Teilstreitkraftwechsel" handelt und nun gut 3 Jahre vergangen sind frage ich mich, ob ich die AGA erneut machen muss bzw. kann.
Bedanke mich schon mal im Vorraus. ;)
ZitatAntw:4-Monatige Eignungsübung als Wiedereinsteller FA
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2011, 19:30:54 »
AntwortZitat
Zitat von: rookie01 am 18. Oktober 2011, 19:23:15
Wie lange ist den eine AGA gültig?
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Einige Wiedereinsteller wiederholen die AGA, andere nicht, da gibt's wohl kein Patentrezept. In meiner Zeit hat kein Wiedereinsteller seine AGA bei uns wiederholt.
....
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2011, 19:40:00 von KlausP »
Moderator informieren Gespeichert
StFw a.D und d.R.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/laufbahn-und-karriere/4-monatige-eignungsubung-als-wiedereinsteller-fa/msg321242/#msg321242
Also kann ich das so verstehen das eine mögliche Wiederholung der AGA erst vor Ort entschieden wird.
Würde sie nämlich gerne wiederholen... ist schon ne Weile her. :D
Also meine letzten Marinierten haben mir berichtet, dass sie als Widereinsteller mit TSK-Wechsel die AGA wiederholen mussten.
Aber als Marinierter, wo die AGA schon so lange her ist und jetzt angehender FschJgFw macht eine Wiederholung tatsächlich Sinn.
Notfalls fragste deinen Einplaner im ZNwG- der wird ja wissen, für welche Einheit die Aufforderung zum Dienstantritt ausgestellt wird.
Also uns wurde gesagt, das wenn die AGA länger als 2 Jahre vorbei ist, man sie wiederholen müsse...
Wer hat das gesagt?
Stimmt nämlich so pauschal nicht.
Mein Freund hat seine AGA im April 2008 gemacht und kommt am 2.1.2012 wieder rein und muss die AGA nicht mehr wiederholen. Der Einplaner meinte damals zu ihm, dass sie nach 4 Jahren wiederholt werden müsste.
4 Jahre glaub Ich auch nicht so ganz. :o
Hatte meinen GWD 31.12.03 beendet
Wiedereinsteller 02.01.12 auch ohne AGA
hi.. mich würde das auch mal interesieren ob man sie machen muss oder nicht.... ich habe meine AGA 2005 gemacht und werde vorausitlich im april 2012 wieder eingestellt.
kann man das nicht irgendwo erfahren?
In Ihrer neuen Einheit werden Sie das sicher erfahren ;)
Bzw. beim Einplaner.
Es gibt keine feste Regelung.
Allerdings solltest du darum bitten, wiederholen zu können. Dein Wissen wird ziemlich veraltet sein.
Servus,
diesbezüglich habe ich gerade heute noch einmal mit meinem Wehrdienstberater gesprochen, da ich selbst in der Situation bin bzw war. Dienstaustritt 12/07 Wiedereinsteller zum 2.4.12.
Laut meinem Wehrdienstberater entfällt eine Grundausbildung für Wiedereinsteller, die Idee war da wird aber nicht umgesetzt und so werde ich ganz normal zur Eigungsübung eingezogen.
Gruss
Schön, das alle Wiedereinsteller die selbe Frage stellen
und jeder von seinen Wehrdienstberater eine andere Antwort zu bekommen
scheint.
Meiner meinte das würde der Kompaniechef vor Ort entscheiden.
Mein Dienstantritt ist am 01.03.2012 und die AGA startet erst im April...
Wenn Sie alle nötigen ATN´s besitzen, wovon ich mal ausgehe, ist eine Wiederholung auch nicht notwendig. Wenn Sie allerdings die ein oder andere Ausbildung gern wiederholen möchten, können Sie das bestimmt mal beim Spieß oder Chef äussern und sehen, ob das möglich ist.
Zitat von: FlorianS180188 am 26. Januar 2012, 14:32:43
...
Meiner meinte das würde der Kompaniechef vor Ort entscheiden.
...
Das ist Blödsinn, weil man vom Zentrum für den Diensteintritt eingeplant wird und dort dann entweder zu einer Grundausbildungseinheit oder zum Stammtruppenteil entsendet wird. Da hat man noch garkeinen KpChef gesehen.
Ich denke er meint dann den KpChef vorort bei Dienstantritt :)