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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: OlliS90 am 30. November 2011, 11:34:25

Titel: Urlaubsanspruch
Beitrag von: OlliS90 am 30. November 2011, 11:34:25
Mahlzeit Kameraden,

mich interessiert, wie es mit meinem Urlaubsanspruch aussieht, sprich wie viele Urlaubstage hat man ? Wann kann man seinen Urlaub in Anspruch nehmen ? USW.!

Ich fange im Janunar meine Grundausbildung in Nienburg als Stabsunteroffizier an, da ist mir bewusst, dass ich dort noch keinen Urlaub nehmen kann, aber wie sieht es danach mit aus.


Mit freundlichem Gruß

Olli
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: KlausP am 30. November 2011, 11:45:13
Da hilft die Suchfunktion sehr gut weiter, unter dem Suchwort "Erholungsurlaub" oder auch "Jahresurlaub".
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: OlliS90 am 30. November 2011, 11:46:17
Danke Danke
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Guf am 01. Dezember 2011, 20:02:20
Ich hätte eine Frage auf die ich leider noch keine Antwort finden konnte. Ich trete am 2.1.12 zum FWD für 19 Monate. Ich frage mich ob ich mein gesamten Urlaub zum Schluss auf sparen kann, also zwischen dem 18 und 19 Monat den Urlaub nehmen? Oder geht das nicht weil der Urlaub nach einem Jahr verfällt?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: KlausP am 01. Dezember 2011, 20:20:18
Das müssen Sie nach der AGA mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten klären. Es ist nicht unbedingt im Sinne der Soldatenurlaubsverordnung. Urlaub soll im entsprechenden Urlaubsjahr abgegolten werden, eine Übertragung in das folgende Urlaubsjahr ist eigentlich nur vorgesehen, wenn im laufenden Jahr kein Erholungsurlaub gewährt werden konnte.