Mahlzeit Kameraden,
mich interessiert, wie es mit meinem Urlaubsanspruch aussieht, sprich wie viele Urlaubstage hat man ? Wann kann man seinen Urlaub in Anspruch nehmen ? USW.!
Ich fange im Janunar meine Grundausbildung in Nienburg als Stabsunteroffizier an, da ist mir bewusst, dass ich dort noch keinen Urlaub nehmen kann, aber wie sieht es danach mit aus.
Mit freundlichem Gruß
Olli
Da hilft die Suchfunktion sehr gut weiter, unter dem Suchwort "Erholungsurlaub" oder auch "Jahresurlaub".
Danke Danke
Ich hätte eine Frage auf die ich leider noch keine Antwort finden konnte. Ich trete am 2.1.12 zum FWD für 19 Monate. Ich frage mich ob ich mein gesamten Urlaub zum Schluss auf sparen kann, also zwischen dem 18 und 19 Monat den Urlaub nehmen? Oder geht das nicht weil der Urlaub nach einem Jahr verfällt?
Das müssen Sie nach der AGA mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten klären. Es ist nicht unbedingt im Sinne der Soldatenurlaubsverordnung. Urlaub soll im entsprechenden Urlaubsjahr abgegolten werden, eine Übertragung in das folgende Urlaubsjahr ist eigentlich nur vorgesehen, wenn im laufenden Jahr kein Erholungsurlaub gewährt werden konnte.