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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Higher am 30. November 2011, 20:46:11

Titel: trotz T5
Beitrag von: Higher am 30. November 2011, 20:46:11
Servus zusammen ich wurde vor 2 Jahren als T5 abgestempelt weil ich durch den Computertest gerasselt bin, obwohl ich in Höchsform war und alles andere bestanden hab war das Urteil ich könne mich nicht in die Gruppe einbringen was fölliger Schwachsinn ist! Nun meine Frage gibt es trotzdem irgendeine Möglichkeit mich nochmal Mustern zu lassen trotz T5 ?
Titel: Antw:trotz T5
Beitrag von: ulli76 am 30. November 2011, 21:14:09
An deiner Schilderung stimmt aber was nicht.

1. Wird man nicht als T5 abgestempelt- das ist ein ganz normales medizinisches Urteil.
2. Bei schlechtem Computertest wird man nur T5 wenn man dermaßen grottig abgeschnitten hat, dass Zweifel an einer ausreichenden Intelligenz bestehen.
3. Wie will man denn bei einem Computertest heraus finden, dass du dich nicht in eine Gruppe einfinden kannst? Oder meinst du den Persönlichkeitstest am ZNwG
4. Probleme, sich in eine Gruppe einzubringen führen normalerweise nur zur Nichteignung, aber nicht  zu T5. Es sei denn, dass das Problem einen medizinischen Hintergrund hat.

Also solange du nicht wirklich weisst, warum ausgemustert wurdest, wird es schwierig, einen Antrag auf Nachmusterung zu stellen. In diesem Antrag müsstest du nämlich darlegen, in wie weit sich dein Gesundheitszustand geändert hat.
Titel: Antw:trotz T5
Beitrag von: Andi am 01. Dezember 2011, 12:21:26
@Higher: Der "Computertest", also die EUF hat auf das medizinische (!) Musterungsergebnis selbst aber gar keine Auswirkung...