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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: McFadden am 01. Dezember 2011, 15:10:04

Titel: Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: McFadden am 01. Dezember 2011, 15:10:04
Moin Moin,

Ich hab da mal eine kleine Frage und hoffe ihr koennt mir weiterhelfen.

Folgender Hintergrund.
Habe mich für das Jahr 2012 sowohl bei der Polizei als auch bei der Bundeswehr (als Back-Up falls die Polizeibewerbung erfoglos gewesen wäre).

Jetzt habe ich folgende 2 Dienstantrittstermine:

- 01.01.12 Beginn der AGA als  FschJgFW - Anwärter  / KommandoFW - Anwärter in Pfullendorf

- 01.08.12 PMA in Hamburg oder Meck.-Pomm.

Polizei ist mein Ziel.

Allerdings denke ich das ich auch die Erfahrung Bundeswehr machen möchte.

Nun zu meinem "Plan".

Ich trete am 01.01.12 meinen Dienst in Pfullendorf an und mache die 3-monatige AGA.

Nach der AGA quittiere ich den Dienst bei der Bundeswehr und gehe dann zur Polizei.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Ich bin eingeplant als SAZ 12.
Kann die Bundeswehr iwelche Schadensersatz Ansprüche an mich stellen wenn ich nach der AGA aussteige?
z.B. einen Teil des Solds zurueckfordern oder ähnliches?
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Dezember 2011, 15:20:04
Die ersten Monate können Sie Ihre Verpflichtung widerrufen, wennSie sie mit Widerruf erklärt haben. Wenn nicht, sind Sie von Beginn an für die zunächst festgesetzte Dienstzeit SaZ.

Mal ganz abgesehen von der Regressfrage: allein Ihr Ansinnen lässt über Ihren Charakter tief blicken! Mal so ganz nebenbei "einen Job" beginnen wollen, obgleich man genau weiß, dass man ihn kurze Zeit später aufgeben wird. Und damit gleich noch einen Ausbildungsplatz blockieren, den jemand andere, der nicht solche Spielchen wie Sie macht, nicht bekommt. Und sowas will Staatsdiener werden, der egozentrisch nur an sich selbst denkt!
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: schlammtreiber am 01. Dezember 2011, 15:24:44
Zitat von: McFadden am 01. Dezember 2011, 15:10:04
- 01.08.12 PMA in Hamburg oder Meck.-Pomm.

Polizei ist mein Ziel.

Dann gratuliere ich, dass es mit der Polizei klappt. Und ich empfehle, die "Erfahrung" Bw auszulassen damit es nicht zu Schwierigkeiten kommt.
Macht keinen Sinn und kann schlimmstenfalls zu bösen Überraschungen führen ("Wie ich komm jetzt nicht so einfach raus?")
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: The_Staffsergeant am 01. Dezember 2011, 15:41:41
Tun sie sich den gefallen und auch den Kameraden und überlassen sie jemand ernsthafteren ihre Fw-Stelle.  ??? :-X
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: Pearlinha am 01. Dezember 2011, 15:48:57
Zitat von: The_Staffsergeant am 01. Dezember 2011, 15:41:41
Tun sie sich den gefallen und auch den Kameraden und überlassen sie jemand ernsthafteren ihre Fw-Stelle.  ??? :-X

Ich könnte hier den "Like it"-Button gebrauchen.
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: mailman am 01. Dezember 2011, 16:16:49
Lieber den Dienst erst gar nicht antreten und somt nicht irgendwelche Gelder verschwenden. Entweder man ist Soldat oder man ist es nicht.
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: maler82 am 01. Dezember 2011, 17:52:37
Hey leute

Also ich kann nur sagen er soll es lassen und nicht zur bundeswehr. Es gibt genug leute die so eine Fw stelle wollen und sie nicht bekommen.
Und der frage steller will nur für 3 monate aga zur bw als lücken füller. Ich kann solche leute nicht verstehen.Sorry

Gehen sie zur polizei und dann ist gut.
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: ulli76 am 01. Dezember 2011, 17:56:46
Mach doch FWDL- dann nimmst du keinem die Fw-Stelle weg.
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: Brandon am 01. Dezember 2011, 17:58:59
Also um es mal einfacher zu machen warum macht er wen er dieses Erlebnis haben will net einfach bis zum antritt bei der Pol. fwd für 6 Monate so bleibt die FW stelle frei und jeder ist glücklich denke ich


danke ulli76 hab ich auch grad geschrieben
Titel: Antw:Regressansprüche nach Kuendigung
Beitrag von: wadenbeisser am 01. Dezember 2011, 18:12:46
..und da nun eigentlich Alles gesagt ist, kann man den Thread ja auch schließen!