Servus,
Wie man aus meinem schlechten (RS-/SB-Fehler en Masse ::) ) Erfahrungsbericht entnehmen kann,
hatte ich vorgestern und gestern Eignungsfeststellung in Düsseldorf zum SaZ.
Aufgrund meines Alters konnte ich mich leider nicht mehr direkt für die Laufbahn der FW bewerben, und bin
nun den Umweg über die Mannschafter gegangen.
Nun war es allerdings mein Anliegen, zumindest die sogenannte FW-Eignung zu erhalten, denn mein Plan
ist es, aus der Truppe einen Antrag in die FW-Laufbahn zu stellen.
Ich bin mir darüber bewusst, dass dieses Ansinnen "ggfs" nicht von Erfolg gekrönt sein kann,
jedoch stellt es eine Option dar, und ich möchte die Bedingungen diskutieren,
welche ich dafür erfüllen muss. Optionen sind Chancen und diese sind dafür da, um ergriffen zu werden, und nicht um
totgequatscht oder totdiskutiert zu werden.
Diese Optionen wurde mir von Stellen innerhalb der BW empfohlen ( Wdb / PersonalOffizieren? / Feldwebel und Offiziere
bei Truppengattungen, welche ich auch als Verwendungswunsch angegeben habe ).
Zum Thema:
Ich habe die Eignung zum SaZ erhalten, ergo die Eignung zum Mannschafter.
Wegen des o.g. Plans war es mir nun wichtig, auch die FW-Eignung zu erhalten, zumindest dachte ich,
dass die "Eignung" unabhängig einer Planstelle, oder Altersbeschränkung vergeben wird.
Nach dem Motto: "Wir halten sie für fähig FW werden zu können, haben aber keine Stelle für sie", oder "Aufgrund ihres Alters können wir Ihnen
keine Stelle als FW anbieten".
Ich ging des Weiteren davon aus,
dass Eignung oder Nichteignung.... bzw das Aberkennen einer Eignung auch explicit dargestellt werden muss.
Soll heißen...:" Sie erhalten keine Eignung zum FW, weil ....XYZ" --> Eignung aberkannt
oder
:" Wir halten sie für fähig......" --> Eignung anerkannt
Der Psychologe fragte mich, wie lange ich mich verpflichten lassen möchte. Meine Antwort:
" Ich möchte in die Laufbahn der Feldwebel, ergo min. 12 Jahre. Da dies aber aufgrund meines Alters (30 )
z.Zt. nicht möglich ist, ist der Weg über die Mannschafter SaZ4 oder dann auch gerne 8 J. nur dem Alter geschuldet.
D.H. ich habe vor.... Antrag FW aus der Truppe zum FschJ-FA stellen."
Darauf ging er auch gerne ein und wir haben über die Möglichkeiten gesprochen.
Dadurch, dass ich nun nicht direkt in die FW-Laufbahn kann, fand er diesen Weg als eine sehr gute Option.
Auf meine Frage hin, ob ich denn nun zumindest für den Weg die FW-Eignung hätte hat er folgendes geantwortet:
Es gibt keine sogenannte Blanko-Eignung. Er könne mir keine Eignung in dem Sinne geben, denn dann müsste "er" mich
auch als solches einschleusen lassen. Da dies aber aufgrund des Alters nicht möglich sei, müsste ich das eh aus der Truppe heraus versuchen,
woraufhin ich dann, von der BW nochmals auf die FW-Eignung hin geprüft werden würde."
Das erschien mir als schlüssig, auch ging ich davon aus, nochmals geprüft zu werden, zumindest wurde mich das auch ähnlich
vorher schon mitgeteilt.
Nun wurde mir aber wieder die Frage gestellt: " HAst du die FW-Eignung bekommen?? ""
Deswegen bin ich ein wenig verwirrt und verunsichert.
Gibt es doch eine solche "Eignung" - blanko... unabhängig der Planstellen und des Alters, wie o.g.,
und ich hätte weiter bohren müssen,
oder gibt es tatsächlich keine.
Meine Befürchtung ist nun, dass wenn es eine gibt, ich diese nicht bekommen habe,
dass damit auch direkt gleichgestellt wird, dass ich insofern 1 Jahr warten muss, bis ich erneut einen Antrag auf die FW-Eignung stellen dürfte? :o
So in der Art... Einstellung zum SaZ 4-8 auch gleichzeitg ein Aberkennen der FW-Eignung.... ???
Vor allem dann müsste ich mich fragen, warum er mein Vorhaben so dermaßen unterstützt,
meine Idee voll aufgegriffen, sowie mich bereits nach 10 min zugelassen hat?
Wir haben danach noch insg 20-25 weiter geredet, es ging nur um den FW, keine Silbe von... sie können nicht, sie dürfen nicht, sie werden nicht...
Nur was ist nun Fakt? Kann ja schlecht angehen, dass ich dann eingeschleust werde, denke alles ist in Ordnung, stelle den Antrag und dann wird mir
mit einem Achselzucken offeriert, dass das nichts wird, da ich eine Sperrfrist von einem Jahr habe. :o
Und wie kann ich das nun herausfinden? Wenn müsste ich da anrufen?
vG
S.Gö
lt. Karriereseite sind die Zugangvoraussetzung für dem FW Truppendienst:
Mindestalter 17 Jahre
Höchstalter 30 Jahre
Schulabschluss
Hauptschulabschluss mit Berufsabschluss
Realschule oder höher
Eignungsfeststellung Zentrum für Nachwuchsgewinnung
Da Sie 30 Jahre sind, sollte es daran nicht liegen. Warum wollen Sie sich den aus der Truppe heraus nochmal bewerben?
Nun, einerseits sind es nicht 30 Jahre pauschal, es gilt... das 30igste Lj. darf nicht vollendet sein.
Andererseits möchte mich auch nicht "nochmal" bewerben, ich möchte mich aus der Truppe in die Laufbahn der FW bewerben, da dies z.Zt. "für mich" persönlich die einzige Möglichkeit
bedeutet, diese Laufbahn einschlagen zu können.
Dafür wäre es nun aber hilfreich, direkt die Eignung in dem Sinne, wie im ursprünglichem Thread erläutert, zu erhalten, sofern das
denn überhaupt Usus oder möglich ist.
ZitatNur was ist nun Fakt? Kann ja schlecht angehen, dass ich dann eingeschleust werde, denke alles ist in Ordnung, stelle den Antrag und dann wird mir
mit einem Achselzucken offeriert, dass das nichts wird, da ich eine Sperrfrist von einem Jahr habe.
Kann so oder so ähnlich durchaus passieren.
Wenn die Bw Dich als Mannschafter drin hat, dann hat sie Dich auch als Mannschafter eingeplant. Weder hat sie dann irgendeiner Art großes Interesse Dich sofort umzuplanen und Ersatz für Deine Mannschafts-Stelle zu suchen, noch hast Du dann irgendein "Recht" darauf. Auch Deine Vorgesetzten werden nicht vor Begeisterung in die Luft springen wenn ein neuer Mannschaft auftaucht und eröffnet, er sei eigentlich nur hier um irgendeine Grenze/Regel zu umgehen und wolle jetzt bitte Fw werden. So direkt hopplahopp wird das sowieso nix, da würde einige Zeit ins Land gehen. Jünger wirst Du auch nicht, der Schuss kann also massiv nach hinten losgehen.
Mein Ratschlag: wenn Du 4 Jahre als Mannschafter dienen willst, dann (und NUR dann) verpflichte Dich für 4 Jahre als Mannschafter. Wenn Du das nicht willst, sondern nur hoffst, so die Altersgrenze zu umgehen, LASS ES BLEIBEN, denn ich halte es für höchst unsicher (um nicht zu sagen "unwahrscheinlich") dass das so funktioniert.
Hallo
ich gebe mal meinen Senf dazu :)
also es gibt meines wissens nach keine blanko Eignung wie du es sagst, denn du wirst im ZNwG geprüft ob du tauglich bist oder nicht für die jeweilige Laufbahn die du machen möchstest. Bei dir schließe ich aus deinem Post das du Feldwebel tauglich bist aber die Eignung nicht bekommen hast auf folgenden Gründen.
-du kannst dich nicht für 12 Jahre in die Laufbahn für Feldwebel eintragen lassen da SAZ nicht weiter als bis zum Alter von 40 Jahren eingeplant werden dürfen darüber ist eigentlich alles BS, somit fällt diese Nummer raus, daher würde dir nur die Laufbahn der Mannschafter bleiber vielleicht noch Uffz.
-du bist zu alt für die Laufbahn der Feldwebel.
Also im Klartext du hast die Eignung nicht bekommen um Feldwebel zu werden und müsstest, solltest du es aus der Truppe heraus nochmal versuchen die Tests nochmal absolvieren um die Eignung zu bekommen, nur darauf verlassen das man dich zu den Tests zulässt würde ich mich nicht denn wie schon geschrieben du bist dann auf eine Stelle als Mannschafter verplant.
ich hoffe konnte etwas helfen.
Sollte das Quatsch sein was ich hier geschrieben habe dann verbessert mich gerne.
VG
Auch für den Laufbahnwechsel aus der Mannschaftslaufbahn heraus gilt § 40 (2) Soldatengesetz:
Zitat§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
2. Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere mindestens bis zum Abschluss des für sie vorgesehenen Ausbildungsganges oder für eine fest bestimmte Zeit von mindestens drei
Jahren und höchstens bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren.
(2) Die Zeitdauer der Berufung kann auf Grund freiwilliger Weiterverpflichtung innerhalb der Grenzen des Absatzes 1 verlängert werden
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__40.htmlDie Regelverpflichtungszeit in der Fw-Laufbahn ist nun mal 12 Jahre, bei den Fw allg FD wid gar keine Ausnahme erwähnt.
Dazu sagt
www.bundeswehr-karriere.de:
ZitatVoraussetzungen
Grundsätzlich gilt für die Laufbahn eines Feldwebel im Truppendienst eine Verpflichtungszeitraum von 12 Jahren. Zwar sind auch acht Jahre möglich, jedoch sollten Sie hierzu in einem direkten Gespräch mit uns die Voraussetzungen und Bedingungen hierfür klären.
Deshalb vestehe ich nicht, was ein Antrag auf einen Laufbahnwechsel nach Dienstantritt in Ihrem Fall bringen soll. Eine Verpflichtung auf weniger als 12 Jahre ist eine
Ausnahme, auf die Sie sich keinesfalls versteifen sollten. Derzeit ist die Bundeswehr problemlos in der Lage, ihren Bedarf mit Fw SaZ 12 zu decken, warum sollte sie also jemanden einstellen, der dafür nicht in Frage kommt?
@ Schlammtreiber
Dem kann und werde so nichts hinzufügen, soll heißen, ich gebe ihnen Recht.
Die Überlegung Soldat zu werden, fußte bei mir nicht auf dem Grundgedanken, Regeln zu umschiffen und sich lediglich die
Rosinen zu picken. Wenn ich für Saz4-8 Mannschafter unterschreibe, gehe ich auch in erster Linie von diesem Faktum aus.
Aber nur, weil man sich dafür entscheidet, die aufgrund des Alters "verbliebenen" und auch machbaren Möglichkeiten zu ergreifen,
bedeuted das ja nicht, dass man nicht den Versuch unternehmen darf, für sich das bestmögliche zu "versuchen". Schließlich geht es auch darum,
seine berufliche Zukunft zu planen, und wenn es dann diese Möglichkeit gibt, wäre ich ein Idiot, würde ich nicht den Versuch unternehmen.
Sowas passiert ja auch sicher nicht zum ersten Mal, auch habe ich mir das nicht aus den Fingern gesogen.
Soll heißen, hätte die BW in keinster Weise Interesse daran, ihren Soldatenan diese "Möglichkeiten" zu bieten, wäre es ein leichtes diese auch zu unterbinden.
Warum sollte ich also darauf verzichten. Ich verlange keine Garanten, ich möchte lediglich alle Chancen ausloten und auch nutzen, nicht ausnutzen!
Sollte sich also im Laufe einer solchen Bewerbungsphase herausstellen, dass ich weder geeignet bin und somit auch nicht gewünscht wird, dass ich FW werde,
dann habe ich meinen SaZ 4-8. Sollten sich mir aber noch andere Wege auftun, werde ich mal sicher nicht darauf verzichten.
Ich poche auch auf kein Recht, hier geht es um die Möglichkeit eines Antrages. Beantragen heißt nicht, ich bestehe auf...
Ein Antrag kann angenommen oder abgelehnt werden, nur wenn man auf Grund einer Sperrfrist nichtmal beantragen darf, dann wird es bitter.
Wie groß die Wahrscheinlichkeiten sind, hinterher FW zu werden versuche ja garnicht erst zu eruieren. Ich möchte auch von keinem hier, dass er mal mir nichts,
dir nichts, die Glaskugel befragt.
Mir ging es lediglich um die Regularien, die die Eignung betreffen, so wie im ursprünglichen Post auch dargestellt.
@ Knorkie
So oder so ähnlich habe ich das auch verstanden. Nur es bleibt die Frage, ob eine Bewerbung zum SaZ 4-8 Mannschafter und eine Annahme als solches,
aufgrund einer Sperrfrist die Möglichkeit ausschließt, sich innerhalb der Truppe zu bewerben.
Wie gesagt, es geht hier um Möglichkeiten, ich suche und velange keine Garantien.
Wenn eine solche Sperrfrist allerdings nicht besteht, dann könnte man den Antrag stellen, und sich somit auch erneut testen lassen.
Das man ohnehin erneut getestet wird, war mir ja bewusst. Nur mit Sperrfrist, ist man wieder ein Jahr älter, nicht wahr?
Daher mein Drängen um Klarheit.
@ Klaus
erstmal Danke für die Paragraphen.
Zitat von: KlausP am 02. Dezember 2011, 14:40:51
Auch für den Laufbahnwechsel aus der Mannschaftslaufbahn heraus gilt § 40 (2) Soldatengesetz:
Zitat§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
2. Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere mindestens bis zum Abschluss des für sie vorgesehenen Ausbildungsganges oder für eine fest bestimmte Zeit von mindestens drei
Jahren und höchstens bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren.
(2) Die Zeitdauer der Berufung kann auf Grund freiwilliger Weiterverpflichtung innerhalb der Grenzen des Absatzes 1 verlängert werden
[/u]
Die Regelverpflichtungszeit in der Fw-Laufbahn ist nun mal 12 Jahre, bei den Fw allg FD wid gar keine Ausnahme erwähnt.
Dazu sagt www.bundeswehr-karriere.de:
ZitatVoraussetzungen
Grundsätzlich gilt für die Laufbahn eines Feldwebel im Truppendienst eine Verpflichtungszeitraum von 12 Jahren. Zwar sind auch acht Jahre möglich, jedoch sollten Sie hierzu in einem direkten Gespräch mit uns die Voraussetzungen und Bedingungen hierfür klären.
Deshalb vestehe ich nicht, was ein Antrag auf einen Laufbahnwechsel nach Dienstantritt in Ihrem Fall brungen soll. Eine Verpflichtung auf weniger als 12 Jahre ist eine Ausnahme, auf die Sie sich keinesfalls versteifen sollten. Derzeit ist die Bundeswehr problemlos in der Lage, ihren Bedarf mit Fw SaZ 12 zu decken, warum sollte sie also jemanden einstellen, der dafür nicht in Frage kommt?
Nun, wie gesagt, es geht hier um die Möglichkeit ansich, nicht darum, ob die BW sich gg mich oder jemanden, wie mich entscheiden könnte.
Der Antrag wäre auch für min. die vollen 12 Jahre, ich habe die von Ihnen angesprochene Ausnahme garnicht in Betracht gezogen.
Laut § 40,2 ist es aber eben möglich, innerhalb der Truppe mir der freiwilligen Weiterverpflichtung über das 40 Lj. hinaus berufen zu werden.
Also warum nicht versuchen.
Nochmal;
Die ohnehin schon geringe Chance auf Erfolg, minimiert sich weitesgehend immer mehr, vor allem dann, wenn mit einem "Aberkennen" der FW-Eignung,
eine Sperrfrist erhoben wird. Dass es eine "geringe" Chance ist, war und ist mir bewusst. Zum anderen möchte ich nochmals anmerken,
dass ich in der Ganzen Zeit vorher und während der Eignungsfeststellung, insbesondere vorm Psychologen und vorm Einplaner, keinen Hehl aus meinen
Plänen gemacht habe. Diese wurden sogar recht positiv angenommen.
Nur beantwortete das nicht die Frage, ob es eine Eignung im Sinne von... "Egal was sie tun, entweder sie sind geeignet oder eben nicht", gibt und, ob eine
solche auf dokumentiert wird.
vG
Da steht aber, dass die Weiterverpflichtung nur innerhalb der in Absatz 1 genannten Grenzen möglich ist.
Wenn du jetzt zu alt bist, bist du doch auch aus der Truppe heraus zu alt.
Hast du dich denn für die Feldwebellaufbahn beworben oder für die der Mannschafter.
Wenn du dich gar nicht als Feldwebel beworben hattest, dann wurdest du ja auch gar nicht auf diese Laufbahn getestet also auch kein Sperrfrist.
Wenn du dich als Feldwebel beworben und die Eignung nicht bekommen hast, dann hast du normalerweise auch die Sperrfrist.
ZitatLaut § 40,2 ist es aber eben möglich, innerhalb der Truppe mir der freiwilligen Weiterverpflichtung über das 40 Lj. hinaus berufen zu werden.
Nein, im Gegenteil. Im Absatz 2 steht, dass eine Weiterverpflichtung nur im Rahmen der Festlegungen des Abs. (1) zulässig ist. Deshalb kann Ihre Dienstzeit auch dann nicht über das vollendete 40. Lebensjahr hinaus festgesetzt werden.
Für Sie ausschlaggebend ist § 40 (1) 1.:
Zitat1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
@ Ulli
Danke, ich denke damit dürfte dann zumindest eine Erkärung gefunden worden sein.
Soll heißen, wäre ich keine 30, Bsp. 27... wäre das gegangen, da man dann 39 am Ende seiner Dienstzeit wäre.
@ KlausP
Achso, also dient der Absatz 2 den FWDLern?
Ok, mein Irrtum.
Also halten wir fest;
Unabhängig der Tatsache, wie eine, wie auch immer geartete Eignung, vergeben oder nicht vergeben wurde,
und unabhängig irgendwelcher Anträge oder Sperrfristen, stellt sich die Aussage, man könne sich
innerhalb der Truppe als SaZ in die Laufbahn der Msch, Uffz, Feldwebel, oder Offz. auch über das 40 Lj. hinaus bewerben,
als ein " Siemens - Lufthaken " heraus.
BS werden nur die FW und Offz. insofern ist das in diesem Zusammenhang uninteressant zu diskutieren.
Sprich... egal, wie man es dreht und oder wendet...
es gibt keine Berufung über das 40 Lj. hinaus.
Deshalb ist es müßig über die Eignung zu diskutieren, da es so oder so völlig egal ist.
Dann bleibt für mich nur die Frage, weshalb mir diverse Wdb´s, selbst der Psychologe, sowie der Einplaner dazu anraten.
Das ist ja dann auch grob "fahrlässig", obwohl, ankreiden kann man es keinem, da "die Ausnahme bestätigt die Regel" bzw. wird einem sowas ja auch nicht
schriftlich bindend mitgeteilt. Zu dem, was von vorne herein
nicht geht, und was gehen könnte, sprich "Konjunktiv", das kann man keinem in Abrede stellen, und ihn somit auch für das Gesagte nicht verantwortlich machen.
Ob das dann moralisch vertretbar ist, wenn mit falschen Aussagen, in dem Falle mit Lügen gehandelt werden? Mein Einzelschicksal! Nun ja, dazu möchte ich mich mal nicht äußern,
denn das steht für mich allerdings auf einem anderem Blatt.
Danke für eure Antworten.
Wenn es dazu was Neues geben sollte, oder weitere Anregegungen und Kritiken im Raum stehen, möchte ich diese gerne hören.
ansonsten
vG
Was haben denn jetzt die FWDL damit zu tun? Der § 40 gilt für alle Bewerber und für alle Soldaten, die einen Laufbahnwechsel anstreben. In der Mannschaftslaufbahn und in den Unteroffizierlaufbahnen ist mit 40 Schluß als SaZ, egal, ob man neu eingestellt wird oder ob man sich weiterverpflichtet.
Der Bezug auf den FWDL war lediglich eine Frage und keine Aussage.
"Ok, mein Irrtum", war einfach auf meinen ursprünglichen Irrtum bezogen.
Es gibt die Möglichkeit, sich für einen kürzeren Zeitraum zu verpflichten, wenn das mit dem 40. LJ nicht passt.
Aber unabhängig davon gilt das Einstellungshöchstalter von 30.
Keine Ahnung, warum die WDB was davon erzählen, dass es trotzdem geht.
Oder vielleicht meinten die die Möglichkeit in´s KSK zu wechseln (Da kenn ich aber die Altersgrenze für Bewerber aus der Truppe nicht)
Der 2. Absatz betrifft die Offiziere. Bei Sanitätsoffizieren ist eine Verpflichtung über das 40. LJ hinaus gar nicht mal so unüblich (vor allem bei Seiteneinsteigern)
Ulli, ich greif das mal auf:
Auszug aus meinem Erfahrungsbericht: Personalwerbetrupp des KSK, Infoveranstaltung, vom 29.09.2011, in Krefeld.
Der Weg ins KSK:
Für Offiziere, Unteroffiziere m.P.* und Unteroffiziere o.P.*:
Offz bis 30 Jahre **
UmP bis 32 Jahre**
Uop bis 28 Jahre**
* m.P. bzw. o.P. = mit Portepee bzw. ohne Portepee
** gemeint ist die Vollendung des genannten Jahres,
Zivile Bewerber und Mannschaften:
Alter 17 bis 24 Jahre *s.o.
Realschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungstand oder
Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung
Ginge man von diesen Fakten aus, dann wäre das so auch nicht möglich.
Zitat... Porpetee ...
Wenn schon Abkürzungen erklären, dann bitte richtig. Das heisst
"Portepee" :D
:o :-X ;)
(((Danke an KlausP... habs berichtigt)
Zitat:o :-X ;)
(((Danke an KlausP... habs berichtigt)
du wirst ein guter Mannschafter ;)
::), jetzt reiten Sie noch darauf rum :'(
So... ich hab dann nochmal ein wenig gestöbert.
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
neugefasst durch B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813; Geltung ab 01.04.2002
FNA: 51-1-27; 5 Verteidigung 51 Rechtsstellung der Soldaten
§ 15 Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes,
des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr und des allgemeinen Fachdienstes kann in das Dienstverhältnis
einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer 1. das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 2. als Bildungsvoraussetzungen a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und jeweils über einen förderlichen Berufsabschluss verfügt oder b) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
§ 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
(1) Mannschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden,
eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen.
Zugelassen werden kann auch, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und das Zeugnis über den
erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
(2) Nach ihrer Zulassung führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre
Dienstgradbezeichnung mit dem Zsatz ,,(Feldwebelanwärteruin)", ,,(Feldwebelanwärter)" oder ,,(FA)".Wendet man nun die § 15 Absatz 1,2 sowie § 19 Absatz 1, dann passiert ja genau das,
worüber wir nun die Ganze Zeit sinnieren.
Aber....
§ 45 Ausnahmen
(1) Der Bundespersonalausschuss kann auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für einzelne Fälle oder
für Gruppen von Fällen Ausnahmen von Vorschriften dieser Verordnung zulassen; dies betrifft:1. das Höchstalter für die Einstellung,2. die Mindestdienstzeiten für die Beförderung,3. das Überspringen von Dienstgraden bei der Einstellung oder Beförderung und4. die Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang.(2) Für die in § 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Soldatinnen und Soldaten entscheidet das Bundesministerium
der Verteidigung über Ausnahmen nach Absatz 1.
Wann tritt denn so eine Ausnahme in Kraft? Doch wohl nur per Antrag?
Mal unabhängig meiner Person und irgendeiner Wahrscheinlichkeit, ich glaube, das ist doch das,
wovon ich rede, bzw. worauf sich meine Frage am Ende bezogen hat.
Mal angenommen, diese ^^ §§ wären nun faktisch und in einem kausalem Zusammenhang korrekt dargestellt,
dann stellt sich meine urpsrüngliche Frage doch nun wieder, oder irre ich?
Bei den Ausnahmen handelt es sich vor allem um Spezialisten in Mangel-AVRs.
Außerdem ändert der Aufstieg aus der Mannschaftslaufbahn nichts an § 40 (1) SG bezüglich des vollendeten 40. Lebensjahres. Alles Andere ist Kaffeesatzleserei.
Und das vollendete 30. Lebensjahr taucht dort auch wieder als Einstellungshindernis auf.
:o ;D So, damit das mal von vorne herein klar ist, ich geb Ihnen allen Recht.
Verstehen Sie mich bitte richtig.... ich möchte hier nichts mit Biegen und Brechen schön reden, auch beziehe ich das schon nicht mehr auf mich,
aber was ist das dann bitte für ein Schwachsinn.
§ 45 Ausnahmen
(1) Der Bundespersonalausschuss kann auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für einzelne Fälle oder
für Gruppen von Fällen Ausnahmen von Vorschriften dieser Verordnung zulassen; dies betrifft:1. das Höchstalter für die Einstellung,....
//// Bsp.: editiert und gelöscht ///
HAHAHAH... Wasn das... wofür gibts denn Ausnahmen, wenn sie keine Gültigkeit haben?
Darauf zielen die doch ab, auch das Einstiegsalter zu verlängern :-X
Und genau deshalb bin ich jetzt hier raus. Wird mir zu blöd.
Mal eben so angemerkt.
Wenn als Einstellungsvoraussetzung u.a. vermerkt ist, dass das 30. Lebensjahr nicht überschritten werden darf und sie 30 sind, dann haben sie das 30. Lebensjahr bereits überschritten. Sie sind bereits im 31. Lebensjahr.
So nehmen wir mal an Sie hätten die FW-Eignung bekommen. Zum eventuellen Diensteintritt, wären Sie dann vielleicht schon 31, also im 32. Lebensjahr. Somit haben Sie also noch 8 Jahre und ein paar Monate, denn das 40. Lebensjahr Endet mit dem 40. Geburtstag.
Ich glaube im TrDst ist man ca. nach 3 Jahren FW, berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege. Heißt von den 8 Jahren bleiben 5 Jahre übrig, wovon dann auch nochmal BfD Ansprüche wahrgenommen werden können. Das sind auch nochmal ca. 12 Monate. Also bleiben 4 Jahre effektive Dienstzeit übrig. Zumindestens nach meinen Überlegungen. Meinen Sie da rechnet sich für die Bundeswehr die Ausbildung zum FW TrDst?
Wenn ich irgendwelche Denkfehler habe, bitte ich um Berichtigung.
@ KlausP
Danke Ihnen, KlausP, bis hier hin, auch gerade für Ihre kritischen Anmerkungen...trotz dessen, dass es Ihnen zu "blöd" wird.
Wenn Ihnen mein Bsp. so sehr missfallen hat, dann werde ich es gerne "schwärzen", mir geht es nämlich um den Grundsatz, und nicht darum
Ihnen auf den Nerv zu fallen.
Jedoch, in all der Argumentation ist es doch albern ( damit sage ich nicht, dass ich Sie oder andere hier albern finde ),
dass es angeblich Gesetze gibt, die aufgrund eines anderen Gesetzes keine Gültigkeit mehr aufweisen oder gar aufweisen können, obwohl sie eben
genau zu diesem Zwecke geschrieben und verabschiedet worden sind, nämlich Ausnahmen zuzulassen.
Das natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der kausale Zusammenhang korrekt dargestellt wurde, das war aber auch die Voraussetzung meiner Bedingung.
Wenn diese Grundsatzdiskussion zu müßig ist, dann lassen wir es eben dabei bewenden.
@ Heiko
Ich habe mit keiner Silbe dargestellt, dass ich der BW vorschreiben möchte, was sich am Ende für sie rechnet oder was nicht.
Wenn wir nun wieder zu meiner Person kommen, dann ist es, wie sie sagen, eben genau das... 30 Jahre... kein FW Truppendienst.
Das war bekannt, daher meine Bewerbung in die Laufbahn der Mannschaften.
Mir wurde aber auch im Laufe meiner Bewerbung, und das von "diversen" Stellen der BW, genau diese Möglichkeit aufgezeigt,
zumindet im Rahmen einer Möglichkeit, dass es möglich sei, einen solchen Antrag zu stellen.
Voraussetzungen fürs Einstiegsalter und das Lj. sind mir bekannt. Hätte die Ausnahme zumindest die Chance auf Erfolg gehabt,
wäre ich in der Planung ja auch nicht zum 40 Lj. nach Hause gegangen, sondern hätte die volle Dienstzeit des FW, sprich 12 Jahre absolviert.
Damit stellt sich auch nicht die Frage, was sich unter eventuellen Möglichkeiten für die BW rechnet, zeigt aber die
Ursächlichkeit meiner Frage, namlich die, nach der Sperrfrist auf.
Ein Jahr Sperrfrist wäre dafür nicht gerade förderlich, deswegen dieser Thread.
@ S.Gö: Vielleicht habe ich es überlesen, aber wie entscheiden Sie sich denn nun? Gehen Sie zur Bundeswehr, auch wenn keine Chance auf einen Laufbahnwechsel besteht?
Natürlich!
Nachtrag....
Ich habe mich ja nicht mit dem Ziel beworben, XYZ werden zu "müssen", mal abgesehen von meinen Verwendungswünschen.
Die Einstellungsvoraussetzungen waren ja vorher bekannt und auf diese habe ich mich entsprechend beworben. Deswegen schlägt man aber Optionen zur
Maximierung der individuellen Möglichkeiten nicht aus.
S.Gö, was ist denn so schwierig an alledem, was Ihnen hier verschiedene User schrieben: Es gibt Ausnahmen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen greifen, die sonst nicht vorgesehen sind. Hierzu haben Sie sich wie andere in den verschiedenen Stellen kundig gemacht. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme notwendig wird oder gerade nicht, ob aus einem angestrebten Laufbahnwechsel etwas wird oder nicht, kann Ihnen hier niemand sagen, denn dafür wäre die SDBw zuständig, die aber auch erst dann tätig wird, wenn Sie einen entsprechenden Antrag auf dem Dienstweg an Sie stellen. Versuchen Sie es und warten Sue ab, wie es ausgeht!
Spannend wird, sofern Sie,Herr Göxxxxx., Ihre hartnäckige Diskusionsweise gegenüber Ihren Vorgesetzten wie hier im Forum ausleben, Ihr Soldatenleben auf jeden Fall. ;D
Als was und wo werden Sie denn nun eingeplant?
@ miguhamburg1
Nachdem ich meine Termine im KWEA und weitere verschiedene Unterhaltungen mit WDBs, sonstigen
Karriereberatern oder anderen "Fachkundigen" innerhalb der BW durchexerziert hatte, sich letztendlich
herausstellte, dass für mich "nur" die Laufbahn der Mannschafter übrig blieb, bin ich erstmal in mich, habe alles gründlich überdacht
und mich letztendlich für diese Laufbahn entschieden.
Nachdem dann nun gewisse Leute erfahren haben, was ich ggfs. trotz meines "biblischen" Alters noch zu Leisten im Stande bin,
wurden mir auch durch die Entscheidung für die Laufbahn der Mannschaften, weitere Möglichkeiten, eben diese in diesem Thread diskutierten Möglichkeiten aufgezeigt.
Ich denke mir sowas doch nicht aus, auch bin ich nun niemand, der dann sowas dem Zufall überlässt. Um eine solche Möglichkeit
zu einer machbaren "Option" umzuwandeln, sollten aber gewisse Voraussetzungen
erfüllt sein. Daher meine Frage nach der Eignung. Daher meine Frage nach der Sperrfrist.
Nun stellen Sie sich aber bitte mal meine Verwirrung vor, einerseits wird Ihnen über Monaten Möglichkeiten
aufgezeigt, andererseits bestehen diese Möglichkeiten, nämlich die, die sie ansprechen, sprich "Ausnahmeregelungen", angeblich nicht,
da sie durch ein anderes Gesetz auf Gedei und Vederb nihiliert werden.
Dass ich dann nachhake, und etwas Greifbares möchte, das ist doch dann auch nur natürlich.
Und nun sagen Sie mir wieder... es "gibt" Ausnahmen.... ???
Die Frage nach Notwendigkeit und Wahrscheinlichkeiten habe ich sogar, (Glaskugellesen bringt nichts ) explicit nicht gestellt.
Wenn diese Diskussion eines gezeigt hat, dann dass innerhalb der Bundeswehr ( wie erwartet ) ganz strikte Regeln vorherrschen, die
durch andere Regeln aufgehoben werden können, oder gar per Antrag ausgesetzt werden könnten. Keine Behörde hat ein solches
Maß an Bürokratie. Das habe ich nun so akzeptiert, und werde nicht weiter daran rütteln, nur die mir sich dadurch bietende Chance nutzen.
Aus diesem Grunde werde ich einfach diesen Antrag stellen, und dann sehen was passiert.
Wenn ich Erfolg haben sollte, wie auch immer die Chancen stehen, habe ich dazu gewonnen,
sollte daraus nichts werden, kann und habe ich allerdings nichts verloren.
@ rookie01
Meine Hartnäckigkeit hat mich überhaupt erst hierher geführt. Ohne diese Hartnäckigkeit, wäre ich niemals eingeladen worden,
oder hätte den Psychologen überzeugen können, mir zumindest die SaZ Eignung zu geben. Die Themen hier, habe auch ich mit dem besprochen,
auch war er eine derjenigen, die dieses Vorhaben ( Antrag stellen ) unterstützt haben.
Wer wäre ich denn bitte, wenn ich solche Möglichkeiten mit einem Achselzucken abtun würde, nur weil die Chance auf
Erfolg so gering ist. Ich denke, das würde viel mehr über meinen Charakter aussagen, als das, dass ich eben nicht locker lasse,
wenn es um meine beruflichen Perspektiven geht.
Nach dem Motto: " Och nee... jetzt wirds ungemütlich... zu nass, zu kalt, zu faul....." ...Das bin ich nicht.
Die Weichen stellt man bevor der Zug losgefahren ist, ggfs auch mal, wenn er schon am fahren ist, aber niemals wenn er gerade drüber wegrollt.
Das endet dann in einer Katastrophe. Also Fahrplan aufgestellt, und nun nur noch losfahren und ankommen.
Dann muss ich auch nicht mehr mit irgendwem diskutieren.
Noch 2 weitere Hürden habe ich zu nehmen,
die vorläufige Einplanung läuft über:
A700 - Infanterist Spezielle Operationen (--> daher auch der andere Thread, bin ein wenig verwirrt, wofür der genau steht, )
vG
PS: ich denke das Thema wurde damit ausgiebig diskutiert, alle Klarheiten beseitigt ;D
Danke für eure Antworten
Ich verstehe das Thema mit der Altersgrenze von 40 Jahren nicht so ganz. Ich bin auch 30 Jahre alt und habe auch SAZ 12 bekommen. Das heisst, wenn es eine Stelle gegeben hätte, hätte die BW mich für 12 Jahre genommen. Dann wäre ich 42 Jahre mit Austritt. Hatte damals den Hauptmann gefragt und der sagte, die Altersgrenze würde für mich nicht gelten. Ist das denn jedesmal unterschiedlich oder liegt es an der Vorqualifizierung?
Für was haben Sie sich denn beworben?
FW im Fachdienst, konkret als Personalfeldwebel/ Stabsdienstfeldwebel
Das Thema ist schon ein paar Tage alt aber ich schreib mal trotzdem was ;)
Ich (29) habe auch die Feldwebel-/Bootsmanneignung, habe mich aber aufgrund der Altersgrenze nur in der Unteroffizierslaufbahn verpflichten können (8 Jahre). Im Moment gibt es die Grenze, dass ein Soldat auf Zeit nach der Erstverpflichtung das 40. Lebensjahr nicht erreicht bzw. vollendet haben darf. Diese Grenze soll aber zeitnah fallen. Sobald dies der Fall ist, kann ich weiteres Bestreben Richtung Bootsmann tätigen. Die eignung ist in der Personalakte vermerkt.
Was mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann. Oder liege ich da falsch?
Beste Grüße
:)
ZitatWas mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben?
Weil man Unteroffizier in den meisten Fällen "nu" iin der Laufbahn des allgemeinen Fachdienstes werden kann. Aus der Fachdienstlaufbahn dann in die Trupendienstlaufbahn zu wechseln ist fast unmöglich, besonders, wenn noch 'ne ZAW dranhängt.
ZitatIch kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann.
Doch, kann man, die Eignung vorausgesetzt.
Wenn man schonmal die Eignung bekommen hat, aber keine Stellen frei waren, sind die Chancen schonmal größer als wenn man die Eignung nicht bekommen hat.
Zitat von: Signäler82 am 26. März 2012, 18:35:56
Das Thema ist schon ein paar Tage alt aber ich schreib mal trotzdem was ;)
Ich (29) habe auch die Feldwebel-/Bootsmanneignung, habe mich aber aufgrund der Altersgrenze nur in der Unteroffizierslaufbahn verpflichten können (8 Jahre). Im Moment gibt es die Grenze, dass ein Soldat auf Zeit nach der Erstverpflichtung das 40. Lebensjahr nicht erreicht bzw. vollendet haben darf. Diese Grenze soll aber zeitnah fallen. Sobald dies der Fall ist, kann ich weiteres Bestreben Richtung Bootsmann tätigen. Die eignung ist in der Personalakte vermerkt.
Was mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann. Oder liege ich da falsch?
Beste Grüße
:)
Bei mir hat die Altersgrenze nicht dazu geführt, dass ich "nur" eine Unteroffizierslaufbahn machen kann. Ich werde eine Feldwebellaufbahn machen, allerdings werde ich nur 11 Jahre dienen, keine 12! Grund ist die Regelung mit dem 40. Lebensjahr. Der Bund ist flexiebler als immer behauptet...