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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: ManuAusNeuss am 02. Dezember 2011, 16:50:16

Titel: OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: ManuAusNeuss am 02. Dezember 2011, 16:50:16
Hallo ich bin gerade bissl verwirrt wie ich mein Vorhaben anpacken soll oder kann.

Ich hab nach der Lehre Wehrdienst FWDL12 geleistet als Elokasoldat. Bin ergo OG d.R. Ich würde mich gerne beordern lassen, und auch sehr gerne noch RFA machen oder zumindest RUA.

Jetzt aber dazu eine Frage, wenn man für RFA zugelassen wird macht man ja einen Fw-Lehrgang. Aber das reicht ja nicht um auch wirklich Elola-Fw zu sein, denn dieser hat mir ja nicht nur den Lehrgang voraus sondern auch spezielle ATN, die man für den Job auch wirklich benötigt. Wie wird man also Eloka-Fw der Reserve wenn man aktiv "nur" Elokasoldat war. Ist für diesen Fall eine weitere Quali vorgesehen?

Wär gut wenn ich das schon mal grob wissen könnte wie das bei Euch gelaufen war, denn beim Resi-Fw herrscht irgendwie grad Verwirrung was in den neuen Zeiten jetzt geht oder nicht geht.

Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2011, 16:54:42
Wenn dein ResFw gerade planlos durch die Gegend rennt, ruf doch einfach mal bei der Stammdienststelle der Bundeswehr an, die haben eine extra Abteilung für Reservisten.

Die Erreichbarkeit findest du hier:

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0gVZqWVqWXnZ9Xkphdol-Q7agIABOkq88!/
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: snake99 am 10. Dezember 2011, 11:48:33
@Manu

Sofern sie zur RFA Ausbildung zugelassen werden, besuchen sie den FL für Reservisten und legen dort auch eine Laufbahnprüfung ab. Um letztendlich zum Fw befördert werden zu können, benötigen sie zusätzlich die fachliche ATN der Stufe 6. Liegt diese ATN der SDBw nicht vor, werden sie auch nicht befördert werden.

Man kann die ATN mit dem Besuch eines fachlichen Laufbahnlehrgangs erwerben, da diese jedoch in der Regel 3 Monate dauern, scheidet diese Möglichkeit für viele Reservisten aus, da die Arbeitgeber da nicht mitspielen.

Daher folgende Möglichkeit:
Die benötigte ATN kann von ihrem S1 Bearbeiter zuerkannt werden ... sprechen sie einfach mit ihm und fragen sie, wie man das Problem am besten lösen könnte. Oftmals wird die ATN nach einigen WÜ's (wo man sich bewiesen hat) einfach zuerkannt, damit der Kamerad auch endlich zum Fw befördert werden kann.
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: LoggiSU am 10. Dezember 2011, 13:23:55
konkret: liegt eine entspr. zivilberufliche Qualifikation vor, kann diese u.U. zur Zuerkennung von erforderlichen ATN führen.

Diese muß nicht zwingend  Eloka-tauglich sein.
Man kann sich z.B. mit ner kaufmännischen Ausbildung in der LogTruppe beordern lassen oder bei den Sanis wenn man was medizinisches kann, usw.

Das, wie Klaus bereits beschrieben hat, kann Ihnen die SDBw Abt. IV genau sagen.
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: snake99 am 12. Dezember 2011, 08:17:06
@LoggiSU

Die von ihnen beschriebene Verfahrensweise gilt jedoch nur für den Fachdienst und auch nur dann, wenn die zivile Qualifikation mit dem Dienstposten kompatibel ist.

Beispiel:
Wer Elektriker (Geselle) ist, hat gute Chancen auf einem Dienstposten des Fachdienstes der ELOKA mit vorläufig verliehenen DstGrd beordert zu werden (im konkreten Beispiel wäre es Stabsunteroffizier).

Wer eine Meisterqualifikation als Elektriker hat, kann sogar direkt als Fw (vorläufig verliehen) beordert werden, wenn der Dienstposten zu der Qualifikation passt (zum Beispiel EloKaFw TrpFhr).

Passt die zivile Qualifikation NICHT zum Dienstposten, ist es unmöglich einen vorläufig höher verliehenen Dienstgrad zu bekommen. 
   
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: LoggiSU am 12. Dezember 2011, 18:30:33
ja so meinte ich das.
Hab mich etwas unklar ausgedrückt  :-[
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: snake99 am 13. Dezember 2011, 08:09:03
Noch ein Nachbrenner, für alle Truppendiener ...

Wer auf einem Dienstposten des Truppendienstes (z.B. JgFw) beordert ist, wird wie ein aktiver Soldat alle zu dieser Laufbahn dazugehörigen Dienstgrade durchlaufen.

Beispiel:
Der HG (RFA) wird erst zum Unteroffizier (RFA) ernannt. Nach frühestens einem Jahr kann er zum Stabsunteroffizier (RFA) ernannt werden. Liegt bis dahin der SDBw auch die verwendungsspezifische ATN der Stufe 6 vor, kann er frühestens nach einem weiteren Jahr zum Feldwebel ernannt werden. Ständige Vorraussetzung ist natürlich, dass die lt. Vorschrift erforderlichen Wehrübungstage alle erreicht wurden, die für die jeweiligen Dienstgrade erforderlich sind.

Falsch ist die Annahme, dass man als HG (RFA) direkt nach dem Feldwebellehrgang zum Feldwebel ernannt wird!
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: HCRenegade am 13. Dezember 2011, 09:49:12
Naja, das ist doch mittlerweile ein alter Hut und IMHO auch völlig logisch und normal.
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: snake99 am 13. Dezember 2011, 10:53:46
Leider nicht  ::)

Selbst Lehrgangsteilnehmer die sich aktuell in der Ausbildung befinden denken zu Teilen, dass sie nach dem Lehrgang sofort zum Fw ernannt werden ... besonders die Mannschaftssoldaten (RFA) schauten sehr sparsam, als sie erfuhren, dass sie bis zum DstGrd Fw erst die DstGrd'e Uffz und StUffz durchlaufen müssen ... das war ihnen nach zu Teilen völlig unbekannt  ::)
Titel: Antw:OG d.R. > weiterer ATN-Erwerb als RFA möglich?
Beitrag von: Hari am 13. Dezember 2011, 18:12:26
Hallo Holgi 33,
kannst du mir die deinen Lehrgangsbericht vom UffzLehg AMT AFD aktive Truppe zukommen lassen.
Ich finde in nicht mehr im inet.

MkG