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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Snooker am 22. Mai 2005, 21:12:57

Titel: Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: Snooker am 22. Mai 2005, 21:12:57
Hi!
Mein Freund will sich wahrscheinlich verpflichten lassen und hat mir am Wochenende erzählt, dass er dann für ein halbes Jahr ins Ausland muss. Stimmt das???
Bin dankbar für jede Antwort!
Lisa
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: RoteZora81 am 22. Mai 2005, 21:54:47
hi
ja, wenn er sich verpflichtet muss er ins ausland, aber meines wissens nach sind es nur noch 4 monate, aber ich lass mich gern eines besseren belehren, falls ich falsch liege

liebe grüße
*knicksmach*
RoteZora81
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Mai 2005, 09:34:29
Kurzer Einwurf:

Nicht jeder SaZ muß grundsätzlich ins Ausland, kommt auf die Verwendung an etc, aber die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch geworden in den letzten Jahren.
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: Shuriken am 23. Mai 2005, 10:52:51
Hi

sorry, dass ich vom eigentlichen Thema etwas abweiche, aber kann man sich auch freiwillig für Auslandseinsätze melden? Und wenn ja wie lange muss man ziwhscne den Einsätzen warten? Gibt es `ne gesetzliche Zeitspanne oder eine Maximalanzahl an Auslandseinsätzen?
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: vertikalkrabbler am 23. Mai 2005, 11:08:26
Ja.
Nein.

Zitathat mir am Wochenende erzählt, dass er dann für ein halbes Jahr ins Ausland muss.

Kannst du das mal bitte etwas spezifizieren?
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: Snooker am 23. Mai 2005, 14:49:37
Das hört sich ja alles nicht so toll an.....
Spezifizieren kann ich das leider nicht, er hat nur gehört, dass das dann anscheinend Pflicht sein soll.
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Mai 2005, 16:07:15
"Pflicht" insofern, als jeder SaZ ohne weitere Rückfrage ins Ausland geschickt werden kann und dies bei der Verpflichtung so unterschreiben muß.

d.h. aber NICHT, daß in jedem Fall für jeden SaZ ein Auslandseinsatz ansteht  ;)
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: Snooker am 23. Mai 2005, 21:55:48
Hey Schlammtreiber!
Das ist immerhin eine schon etwas bessere nachricht, aber dh. dann wohl auch, dass das ganz plötzlich passieren könnte.
gibt es denn keine möglichkeit sich zu verpflichten und nicht ins ausland zu müssen?
was ist wenn man ausbildung bei der bundeswehr macht? muss man sich dann generell verpflichten lassen? ich hab da keine ahnung von, aber interessiert mich jetzt schon..
Lisa
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: schlammtreiber am 24. Mai 2005, 07:47:17
Zitat von: Snooker am 23. Mai 2005, 21:55:48
aber dh. dann wohl auch, dass das ganz plötzlich passieren könnte.

Relativ, ja. Es kann sein, daß er plötzlich nach Hause kommt und sagt "Meine Einheit geht runter", d.h. aber nicht, daß er nächste Woche weg ist. So ein Einsatz erfodert Vorbereitung und vorhergehende Spezialausbildung. Das dauert einige Zeit. Genug Zeit, sich darauf vorzubereiten.

Zitatgibt es denn keine möglichkeit sich zu verpflichten und nicht ins ausland zu müssen?

Ganz klar: Nein.

Zitatwas ist wenn man ausbildung bei der bundeswehr macht? muss man sich dann generell verpflichten lassen?

Es gibt zivilie Ausbildungen bei der Bundeswehr, man ist dann kein Soldat und wird dementsprechend auch nicht ins Ausland geschickt. (aber viel mehr weiß ich darüber auch nicht)
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: Sierra am 25. Mai 2005, 21:23:57
Um das mal klar zu stellen:

Wenn er sich verpflichtet, gibt er damit automatisch die Bereitschaftserklärung ab, auch an Auslandseinsätzen teilzunehmen.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, als SaZ an einem Auslandseinsatz teilzunehmen zu müssen, sehr hoch ist.

Horrido
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: EXSG am 30. Mai 2005, 15:54:27
Ich selber war damals in 2 Einsätzen, wozu ich mich Freiwillig meldete!
Wenn ein SaZ nicht ins Ausland will, so muss er es auch nicht. Es läuft immernoch, soweit ich weiss, auf freiwilliger basis!!!
Aber schaden kann es nicht. 8) ;)
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: schlammtreiber am 30. Mai 2005, 16:07:25
Zitat von: EXSG am 30. Mai 2005, 15:54:27
Wenn ein SaZ nicht ins Ausland will, so muss er es auch nicht. Es läuft immernoch, soweit ich weiss, auf freiwilliger basis!!!

Das ist falsch. Jeder SaZ kann jederzeit ins Ausland geschickt werden. Als SaZ erklärt man die Bereitschaft zum Auslandseinsatz mit der Verpflichtung!
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: EXSG am 30. Mai 2005, 16:14:07
Zitat von: schlammtreiber am 30. Mai 2005, 16:07:25
Zitat von: EXSG am 30. Mai 2005, 15:54:27
Wenn ein SaZ nicht ins Ausland will, so muss er es auch nicht. Es läuft immernoch, soweit ich weiss, auf freiwilliger basis!!!

Das ist falsch. Jeder SaZ kann jederzeit ins Ausland geschickt werden. Als SaZ erklärt man die Bereitschaft zum Auslandseinsatz mit der Verpflichtung!

Das ist wohl richtig, nur wenn ich sagte, dass ein SaZ nicht will, meine ich damit, dass er sich drücken kann(Familie, o.Ä) und sowieso erst Freiwillige rangezogen werden....
Oder warum gibt es StFw´s (oÄ) die noch NIE da waren.
Klar stimmt es, dass ich mich verpflichte wenn ich Unterschreibe, nur muss das nicht unbedingt grund sein, dass ich auch MUSS.....
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: schlammtreiber am 30. Mai 2005, 16:27:38
Dann sollte es aber nicht heißen

ZitatWenn ein SaZ nicht ins Ausland will, so muss er es auch nicht. Es läuft immernoch, soweit ich weiss, auf freiwilliger basis!!!

sondern

ZitatWenn ein SaZ nicht ins Ausland will, dann gibt es Wege sich zu drücken. Zuerst kommen Freiwillige dran!!!

Selbst das ist nicht 100% richtig, da

a) nicht garantiert werden kann, daß das "drücken" funktioniert

b) viele "Willige" nicht ins Ausland kommen, aber einige "Unfreiwillige" schon

Des weiteren meine grundsätzliche Meinung: Wer nicht ins Ausland will hat in der Bundeswehr nichts (mehr) verloren, denn die Bw ist nicht da um sichere und bequeme Arbeitsplätze zu finanzieren.
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: EXSG am 30. Mai 2005, 16:41:41
Zitat von: schlammtreiber am 30. Mai 2005, 16:27:38
Des weiteren meine grundsätzliche Meinung: Wer nicht ins Ausland will hat in der Bundeswehr nichts (mehr) verloren, denn die Bw ist nicht da um sichere und bequeme Arbeitsplätze zu finanzieren.

Da bin ich vollkommen deiner meinung. Ich sehe es als Pflicht, die jeder SaZ/BS machen MUSS. Ich habe es auch getan.....
Titel: Re:Ausöand bei Verpflichtung???
Beitrag von: schlammtreiber am 30. Mai 2005, 16:54:06
Guter Mann  ;D