Hey leute,
also ich komm, wenn sich wegen meinem Antrag nichts geändert hat, in den Standort wo ich zuvor auch schon geplant war. Die Kaserne liegt nur 10 min von mir entfernt. Jetz hab ich ne frage..und zwar meine zähne sind unten schief alles bedingt durch meine Weißheitszähne die ich dann rausbekommen habe. Jetz war ich vor meinem Dienstantritt beim Kieferorthopäden und der meinte das man unten einen zahn ziehen würde und dann ne Spange rein. Er meinte auch ich müsste die spange nur 1 jahr tragen. Und dadurch das ich, wenn es klappt, so nah an der Kaserne wohne mir diese spange machen lasse, wenn ich halt mit dem spieß darüber geredet habe? Wäre es denn möglich das ich eine bekomme wenn ich alles selber zahle? denn wenn irgendwas kaputt gehen würde könnte ich nach Dienstschluss schnell hin. Ich will ja auch nicht ewig mit so schiefen zähnen rumlaufen
Soweit mir bekannt, müssen alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen, vor Dienstantritt, abgeschlossen sein.
Genau- und da eine Spange eine Untauglichkeit für so ziemlich alles während der Dienstzeit darstellt, wird 1. die Bundeswehr die Kosten dafür nicht übernehmen und du 2. wenn´s dumm läuft, richtig Probleme bekommen wenn du es zivil machen lässt.
Außerdem: Was ist denn nu mit deiner Versetzung auf den anderen Dienstposten?
Da hätte ich nochmal eine Frage. Durch meine Weisheitszähne verschieben sich meine Vorderzähne langsam aber sie tun es halt. Nun hat mir mein Zahnarzt einen Draht empfohlen, den man hinter die Zähne klebt. So etwas bleibt fest 5-7 Jahre drin. Stört nicht, hat keine Nachteile nur Vorteile. Gilt sowas auch als Zahnärztliche Behandlung oder am Besten mal anrufen?
Danke
Ja auch das zählt als kieferorthopädische Behandlung. Vielleicht solltest du dir eher die Weissheitszähne ausbauen lassen.
Wurden bereits herausgesprengt. Aber sie verschieben sich trotzdem weiter. Umso früher umso besser. Das Behindert mich ja nicht. Ich bezahl ja alles selber. Wäre sehr schade wenn die sich bei sowas anstellen...
Die Option "dann zahl ich eben selber" funktioniert bei sowas aber nicht. Da eine Spange (und erst recht eine feste) Auswirkungen auf die Tauglichkeit hat.
Damit könntest du nämlich z.B. nicht in einen Auslandseinsatz.
Es ist keine feste. Wie soll ich das erklären. Ein Draht dünn wie lötzinn ungefähr 4cm lang wird hinter die zähne geklebt. Bleibt einfach an den Zähnen. Muss nicht eingestellt oder überprüft werden. Wie ne stützwand für ein Gebäude. Bemerkt man nicht beim essen, keine Einschränkungen. Hält Nur die weitere Verschiebung der zähne auf. Ist keine herkömmliche klammer. Sowas hier:
http://www.orthoby.ch/images/ot_retainer_wire.jpg
Hm- immerhin ist es ein Fremdkörper, der da fest dran gebaut wird.
Im Zweifel musste die Musterung abwarten und schauen, was die dazu sagen.
Das wird wohl das beste sein :) aber so könnte ich es schon dieses Jahr machen lassen, wenn ich das o.k. Bekomme. Mal schauen, danke trotzdem :)
Zitat von: Immersion am 04. Dezember 2011, 20:43:21
Da hätte ich nochmal eine Frage. Durch meine Weisheitszähne verschieben sich meine Vorderzähne langsam aber sie tun es halt. Nun hat mir mein Zahnarzt einen Draht empfohlen, den man hinter die Zähne klebt. So etwas bleibt fest 5-7 Jahre drin. Stört nicht, hat keine Nachteile nur Vorteile. Gilt sowas auch als Zahnärztliche Behandlung oder am Besten mal anrufen?
Danke
Zitat von: ulli76 am 04. Dezember 2011, 20:45:32
Ja auch das zählt als kieferorthopädische Behandlung. Vielleicht solltest du dir eher die Weissheitszähne ausbauen lassen.
Also ich habe, nachdem ich meine feste Spange rausbekommen habe, ebenfalls solch einen Draht hinter die Zähne bekommen. Habe das sowohl im KWEA als auch an der OPZ angegeben und mit den Kopien meiner kieferorthopädischen Behandlung noch in meiner G-Akte hinterlegen lassen. Die Ärzte am KWEA und der OPZ haben nur einmal kurz drüber geguckt und dann gemeint, dass das ganze kein Problem darstellt.
Jetzt möchte ich natürlich von meinem Fall keine allgemeingültigen Aussagen treffen, wollte es nur mal erwähnt haben, da ich auch noch mindestens zwei andere Kameraden mit solch einem Draht hinter den Zähnen kenne.
Danke :)
Mein Sohn hatte früher auch so einen Draht und er hatte nur Probleme damit, da der Draht an einer Stelle immer eingewachsen ist. Er war somit Stammgast beim Kiefernorthopäde - und der war am Ende ratlos und mein Sohn wieder ohne Draht.
Da hab ich mal ne Frage.Warum darf man mit fester Spange nicht in den Auslandseinsatz?
Vermutlich, weil die Vorschrift das so festlegt. ::)
Weil das nicht gut aussieht und wir so nicht die Köpfe und Herzen der Afghanen gewinnen ;D
Ein Retainer stellt aber auch kein Problem da...
Ist leicht zu entfernen bei Komplikationen.
Ich rate jetzt einfach mal:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Auslandseinsatz kieferorthopädische Maßnahmen durchgeführt werden können/sollen/dürfen?.
Wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass eine Spange zwar kein Hinderungsgrund für die Befähigung zum Auslandseinsatz ansich darstellt,
die "besondere" Grundversorgung jedoch schon. Denn wenn in Ihren ärztlichen Unterlagen steht, dass Sie eine Spange für
was auch immer geartete ( invasiv - weniger invasive ) kieferorthopädische Behandlungen benötigen, müsste man Sie bei Problemen mit einer solchen mal eben "ausfliegen",
da der Dienstherr in der Pflicht steht und immer für eine ausreichend ärztliche Grundversorgung Sorge tragen muss.
Ob das so nun den Tatsachen entspricht, :-\...war nur der Versuch einer Erklärung.
Kurzum: Der Zahnstatus muss in Ordnung sein, wenn man in den Einsatz geht.
Zitat von: S.Gö am 05. Dezember 2011, 12:38:51
Ich rate jetzt einfach mal:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Auslandseinsatz kieferorthopädische Maßnahmen durchgeführt werden können/sollen/dürfen?.
Wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass eine Spange zwar kein Hinderungsgrund für die Befähigung zum Auslandseinsatz ansich darstellt,
die "besondere" Grundversorgung jedoch schon. Denn wenn in Ihren ärztlichen Unterlagen steht, dass Sie eine Spange für
was auch immer geartete ( invasiv - weniger invasive ) kieferorthopädische Behandlungen benötigen, müsste man Sie bei Problemen mit einer solchen mal eben "ausfliegen",
da der Dienstherr in der Pflicht steht und immer für eine ausreichend ärztliche Grundversorgung Sorge tragen muss.
Ob das so nun den Tatsachen entspricht, :-\...war nur der Versuch einer Erklärung.
Danke,das war in meinen Augen eine besser Antwort als die vom KlausP
Wobei meine Antwort stimmt. Das wird Ihnen übrigens noch sehr oft passieren, dass Sie einfach bestimmte Dinge hinnehmen oder ausführen müssen, die Ihnen niemend erst erläutern wird. Aber meine Antworten sind für Sie ja eh Müll.
Als ob ich mir das nicht hätte denken können.Darauf kommt es an.Natürlich ist es zdv aber ich wollte einfach nur wissen,was das für einen Grund hat.Ja,im Moment sind ihre Antworten nur Müll.Andere bemühen sich wenigstens eine nette Antwort zu geben.Sie wollen es ja mal gar nicht.
Und mit Ihrem ::) ...das können Sie sich sparen.
Unter anderem,muss ich schon mal gar nichts hier hinnehmen.Dies hier ist ein Forum.D.h. man erwartet anständige Antworten.
Dies ist ein BUNDESWEHRFORUM nicht die BUNDESWEHR.
Hach wie wird sich dein Spieß freuen :D
Und mal ganz ehrlich: Als Fragesteller sollte man sich vielleicht auch mal selber Gedanken zu den Antworten machen!Manche lässt sich sogar einfacher erschließen als das schreiben einen neuen Threads oder einer Frage im Forum! Das Leben kaut einem auch nicht ständig alle Antworten vor. Und auch ein öffentliche Forum eben nicht.
Der Spieß,den ich noch nicht habe wird sich sicherlich freuen ja.Aber der Unterschied zwischen hier und in der Bundeswehr:Hier muss ich mir blöde Antworten nicht gefallen lassen.Im Bund muss ich mich darauf einstellen.Aber schön,dass hier die meisten wissen,wer wieviel Freude an mir haben wird >:(
Zitat von: Jen87 am 05. Dezember 2011, 15:36:02Hier muss ich mir blöde Antworten nicht gefallen lassen.
Du weißt doch: wie es in den wald hinein schallt .... :P
Hätte mir der liebe KlausP eine nette Antwort gegeben,wäre auch ein nettes Danke zurückgekommen.Da dies aber eine Antwort fürn Müll war,braucht man sich doch nicht wundern.
Ganz ehrlich,als ob ich mir das nicht denken kann,dass es in den zdv ist.So dumm bin ich dann doch nicht...
ZitatGanz ehrlich,als ob ich mir das nicht denken kann,dass es in den zdv ist
Sie werden es nicht glauben, aber in etlichen Vorschriften stehen Weisungen drin, die nicht begründet werden.
Zitat von: Jen87 am 05. Dezember 2011, 15:41:44
Hätte mir der liebe KlausP eine nette Antwort gegeben,wäre auch ein nettes Danke zurückgekommen.Da dies aber eine Antwort fürn Müll war,braucht man sich doch nicht wundern.
Ganz ehrlich,als ob ich mir das nicht denken kann,dass es in den zdv ist.So dumm bin ich dann doch nicht...
Das sie dumm sin hat auch niemand behauptet.
Aber mehr schreibe ich jetzt hier nicht mehr zu deinen Antworten.
warum fällt es hier so vielen schwer einfach mal ein kurze und hilfreiche antwort zu geben? stattdessen feindet man alles und jeden an oder macht sich über die fragen lustig, traurig.
Retainer vor dem Dienstantritt reinmachen lassen. Ja oder Nein?
@ immersion
bei uns haben das auch mehrere leute und die wurden nicht ausgemustert oder so
Also ein Retainer macht keine Probleme! Jedoch bekommt man den von der Bw nicht bezahlt. Wenn man also einen möchte, dann muss man den sich am besten vor der Dienstzeit einsetzen lassen.