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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: vero269 am 08. Dezember 2011, 04:21:09

Titel: Einstellungsuntersuchung beim ZNwG Nord auch für die Marine gültig?
Beitrag von: vero269 am 08. Dezember 2011, 04:21:09
Hallo, habe mal eine kurze Frage in die Runde. War im September diesen Jahres in Hannover zur Einstellungsuntersuchung. Habe meine Feldwebeleignung bekommen. Leider keine Einplanungsmöglichkeit. Habe deshalb eine Absage bekommen. Wieder Mit Wehrdienstberater gesprochen. Der sagte, ich soll es bei der Marine als Navigationsbootsmann versuchen, da werden lt. seiner Aussage immer Leute gesucht.
Jetzt ist meine Frage, muss ich die kompletten Tests und die Untersuchung noch einmal vornehmen oder hat die bei der Marine die gleiche Gültigkeit? Der WDB sagte, ich müsste nur einen weiterführenden Computertest machen um zu sehen, ob ich für die geänderte Verwendung tauglich bin. Aber die erzählen einem ja auch sehr viel wenn der Tag lang ist  ;)
Würde mich über ein kurzes Statement freuen. Danke
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung beim ZNwG Nord auch für die Marine gültig?
Beitrag von: Steve87 am 08. Dezember 2011, 06:51:44
Also es ist definitiv nicht allgemein gültig, sonst hätte der Einplaner dich auch direkt für die Marine einplanen können. Das geht aber nicht. Andersherum kann der Einplander im ZNwG Marine dich für alle TSK's einplanen.
Du wirst also definitiv nochmal ins ZNwG Marine in Wilhelmshaven müssen. Was du allerdings jetzt dort genau noch machen musst kann ich dir nicht sagen. Ich kann mir aber nicht vorstellen das z.B. der Sporttest wiederholt werden muss, denn der ist ja überall gleich.
Hat ihr WDB ihnen denn gesagt ob sie sich komplett neu bewerben müssen? Ich weis nämlich nicht wie das in so einem Fall abläuft.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung beim ZNwG Nord auch für die Marine gültig?
Beitrag von: BulleMölders am 08. Dezember 2011, 08:03:44
Ich würde auch auf zusätzliche Computertests und die Untersuchung auf Borddienstverwendungsfähigkeit Tippen.
Alles andere dürfte weiterhin Bestand haben.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung beim ZNwG Nord auch für die Marine gültig?
Beitrag von: vero269 am 08. Dezember 2011, 16:25:01
Zitat von: Steve87 am 08. Dezember 2011, 06:51:44

Hat ihr WDB ihnen denn gesagt ob sie sich komplett neu bewerben müssen? Ich weis nämlich nicht wie das in so einem Fall abläuft.

Ja, Bewerbung habe ich auch schon wieder raus. Aus Whv kam auch schon die Eingangsbestätigung. Hatte die Hoffnung das es evtl. schneller geht, da ja schon T2 im September gemustert, mit Feldwebeleignung.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung beim ZNwG Nord auch für die Marine gültig?
Beitrag von: BulleMölders am 09. Dezember 2011, 08:03:35
T2 ist ja nur die Verwendungsfähigkeit aufgrund der Ärztlichen Untersuchung und hat rein gar nichts mit dem Computertest usw. zu tun.
Das ZNGW wird nun deine Akte beim "alten" ZNWG anfordern und anhand der Unterlagen entscheiden wie Umfangreich dein Besuch in WHV sein wird.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung beim ZNwG Nord auch für die Marine gültig?
Beitrag von: vero269 am 10. Dezember 2011, 02:26:59
Zitat von: BulleMölders am 09. Dezember 2011, 08:03:35
T2 ist ja nur die Verwendungsfähigkeit aufgrund der Ärztlichen Untersuchung und hat rein gar nichts mit dem Computertest usw. zu tun.
Das ZNGW wird nun deine Akte beim "alten" ZNWG anfordern und anhand der Unterlagen entscheiden wie Umfangreich dein Besuch in WHV sein wird.

Das ist natürlich richtig. Wurde T2 gemustert und habe im Gesamten meine FW-Eignung bekommen.