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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Joker81 am 08. Dezember 2011, 15:48:53

Titel: Bundesumzugskostengesetz
Beitrag von: Joker81 am 08. Dezember 2011, 15:48:53
Heute kam die Einberufung zu einer Eignungsübung!

Soweit ist alles klar
ABER

Ihnen wird als Unverheirateter ohne Wohnung im Sinne des §10 Abs. 3 BUKG
gemäß §4 Abs. 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt.

Das ist mir nicht so klar!

Hatte vor in der Kaserne zu schlafen wenn möglich!

Danke
Titel: Antw:Bundesumzugskostengesetz
Beitrag von: Hei-Ko am 08. Dezember 2011, 17:47:41
Wenn dort Möglichkeiten vorhanden sind, kannst du dort sicherlich auch eine Stube beziehen. Müsstest du dann aber mit dem Spieß klären. Während der AGA bist du ja ohnehin in der Kaserne. Der Passus bedeutet, dass wenn du umziehst, die Bundeswehr dir den Umzug bezahlt und du bekommst kein Trennungsgeld.
Titel: Antw:Bundesumzugskostengesetz
Beitrag von: Rollo83 am 08. Dezember 2011, 18:13:06
So nicht richtig.
Wenn KEIN eigener Hausstand vorhanden ist, ist die Dienstantritsreise quasi der Umzug.
So gibt es eine Kosten pauschale von X und damit ist das Thema durch.
Wäre ein eigener Hausstand vorhanden würde es sicherlich während der Eignungsübung zumindest keine UKV geben sondern Trennungsgeld.
Titel: Antw:Bundesumzugskostengesetz
Beitrag von: Joker81 am 08. Dezember 2011, 19:16:35
Versteh Ich das Richtig,
würde Ich also in 3-4 monaten Umziehen würde die Bw nix Zahlen?
Die Kosten für die Stube muss Ich übernehmen oder?
sind so um die 100€ mein Ich gelesen zu haben.

@ HeikoG. AGA fällt weg. Stolzer Neckermann;)
Titel: Antw:Bundesumzugskostengesetz
Beitrag von: KlausP am 08. Dezember 2011, 19:19:12
ZitatAGA fällt weg. Stolzer Neckermann;)

Höchstens als Wiedereinsteller, ansonsten ist die AGA Bestandteil der Eignungsübung.

Titel: Antw:Bundesumzugskostengesetz
Beitrag von: Joker81 am 08. Dezember 2011, 19:53:45
Stimmt,
hab Ich nicht erwähnt.
Bin Wiedereinsteller hatte meinen GWD im Jahre 03