hallo,
da ich vorraussichtlich nä Woche die ersten beiden Weisheistzähne rausbekomme, wollte ich fragen, ob es ne chance gibt auch während der bundeswehrzeit zu einem "nicht-bund-arzt" zu gehen.
muss nämlich am 1.7 zum bund. und im herbst sollen dei anderene beiden raus... gruss
Ganz grundsätzlich: Nein!!
Wobei ich hier die Vertragsärzte der Bundeswehr und die Bw-Ärzte zusammenfasse.
Wenn eine Behandlung im eigenen Bereich nicht möglich ist, wird man an einen entsprechenden Facharzt überwiesen. Diesen kann man sich in der Regel nicht aussuchen.
Bei Erkrankung ausserhalb des Standortes, z.B. am WE zu Hause, ist man verpflichtet den nächsten Bw-Arzt auszusuchen.
Ausnahme: absolute Notfälle!
Wie findet man denn eigentlich heraus, welcher Arzt auch BW-Arzt ist, falls man mal am WE krank werden sollte. Haben die auch am WE ihre Arztpraxis auf?
Gruß
Alex
Zitat von: Alex75 am 28. Mai 2005, 15:21:41
Wie findet man denn eigentlich heraus, welcher Arzt auch BW-Arzt ist, falls man mal am WE krank werden sollte. Haben die auch am WE ihre Arztpraxis auf?
Gruß
Alex
Den am Wohnort nächsten San Bereich anrufen, die müssten sowas wissen.
@Threadersteller
Lass sie dir doch einfach vorm 01.07. ziehen, dann haste das Problem nicht.
HM ich müsste mir evtl. Tabletten für meine Schilddrüse abolen. D.h. ich muss zum Hausarzt und mir zuerst ein Rezept abholen und dann das Tabletten. Muss ich dafür jetzt auch extra zu nem BW-Arzt? Also nur fürs Rezept?
*edit*
Ich vermute ich kann mir die vom Sani holen ... (?)
Zitat von: suD7 am 29. Mai 2005, 01:37:18
HM ich müsste mir evtl. Tabletten für meine Schilddrüse abolen. D.h. ich muss zum Hausarzt und mir zuerst ein Rezept abholen und dann das Tabletten. Muss ich dafür jetzt auch extra zu nem BW-Arzt? Also nur fürs Rezept?
*edit*
Ich vermute ich kann mir die vom Sani holen ... (?)
Wenn sie verschreibungspflichtig sind, dann musste vorher das mit dem BW Arzt abklären.
Alles klar... Muss man beim BW-Arzt eigentlich auch die 10 Eruo fürs Quartal hinlegen? :)
Nein.
Zitat von: suD7 am 29. Mai 2005, 12:12:52
Alles klar... Muss man beim BW-Arzt eigentlich auch die 10 Eruo fürs Quartal hinlegen? :)
Piet hats ja schon beantwortet aber ich erklärs nochmal.
Die 10 Euro gehen im zivilen an die Krankenkasse, da es beim Bund aber keine Krankenkasse gibt fällt das logischerweise weg.
Also das stimmt doch alles gar nicht hier, zum Thema Weißheitszähne!
Ich hab auch noch alle 4 und die sollen auch raus, und meine BW-Ärztin hat zu mir gesagt wenn ich die net beim Bund raus machen lassen will soll ich mir nen Arzt meines vertrauens suchen und die schreiben mir dann ne Überweisung! FERTIG!Aber grundsätzlich darf dich keiner dazu zwingen die Weißheitszähne entfernen zu lassen, das ist die entscheidung von jedem selbst,da kann keiner was befehlen und so sieht es noch in anderen Bereichen aus!
Wär ja schrecklich wenn man sich kein Arzt aussuchen könnte udn kein Mitsprachrecht bei seiner eigenen Gesundheit hätte!
mfg
Genaueres weiß das zuständige Sanitätspersonal am Standort ;)
Ich würde aber auch sagen, dass, wenn auch wahrscheinlich nur mit Rücksprache mit dem zuständigen Bundeswehrarzt, die Überweisung an einen beliebigen zivilen Arzt möglich ist.
Zitat von: Pogo am 29. Mai 2005, 19:15:42
Also das stimmt doch alles gar nicht hier, zum Thema Weißheitszähne!
Ich hab auch noch alle 4 und die sollen auch raus, und meine BW-Ärztin hat zu mir gesagt wenn ich die net beim Bund raus machen lassen will soll ich mir nen Arzt meines vertrauens suchen und die schreiben mir dann ne Überweisung! FERTIG!Aber grundsätzlich darf dich keiner dazu zwingen die Weißheitszähne entfernen zu lassen, das ist die entscheidung von jedem selbst,da kann keiner was befehlen und so sieht es noch in anderen Bereichen aus!
Wär ja schrecklich wenn man sich kein Arzt aussuchen könnte udn kein Mitsprachrecht bei seiner eigenen Gesundheit hätte!
mfg
Dies bleibt die aboslute Ausnahme, und ist als allgemeingültige Aussage defenitiv falsch.
Sonst könnten wir ja gleich auf die Truppen-(Zahn)ärzte, SanStff und BWK, etc., verzichten.
Richtig ist das man überwiesen werden kann, aber die Möglichkeit habe ich ja auch schon genannt.
Warum sollte die Bw externe Ärzte denn auch sponsorn? Wie gesagt es gibt "AUSNAHMEN"!
Horrido
Aaaalso.
Generell kann man eigentlich sagen, dass man als Soldat in eine Einrichtung des Sanitätsdienstes überwiesen wird (Facharztzentrum, Bundeswehrkrankenhaus).
Nun gibt es die leider nicht mehr so flächendeckend wie noch vor 10 Jahren, und auch die Kapazitäten sind begrenzt.
Daher überweist die Bundeswehr relativ viel zivil, aber das soll eigentlich eingeschränkt werden, weil es ziemlich viel kostet (ein Soldat ist quasi ein Privatpatient).
Weder bei einer begonnenen noch bei einer geplanten Behandlung gibt es die Garantie, auch zu einem zivilen Arzt der Wahl überwiesen zu werden. Logische Reihenfolge der Möglichkeiten ist:
- Überweisung an einen Arzt der Bundeswehr
- Überweisung an einen zivilen Vertragsarzt der Bundeswehr
- dann erst Überweisung an einen zivilen Arzt eigener Wahl.
Daher muss hier das Gespräch mit dem zuständigen Truppenarzt gesucht werden, da dieser letztendlich die Entscheidung treffen wird.
Natürlich kann man sich einem Arzt verweigern, indem man ihm sein Vertrauen entzieht. Das ist dann aber schon eine Maßnahme größeren Kalibers, die wohlüberlegt sein will, da sie allen Beteiligten eher Ärger als Nutzen bringt.
Also den Truppenarzt wegen der jeweiligen Angelegenheit ansprechen, Möglichkeiten abklären ("könnte man auch, weil...?" - und nicht "hier, ich hätt´ gern mal das und das!") und dann weitersehen.
Ansonsten haben wir im FAQ auch noch einen Beitrag zum Thema "Heilfürsorge bei der Bundeswehr", der auch die Überweisung an zivile/nicht-Bundeswehr-Ärzte umfasst: Siehe
hier.