Hallo !
Hatte gerade eben meine Musterung/Einstellungstest.
Wurde bei der Ärztlichen Untersuchung als T2
eingestuft ! Beim Pc Test sagten sie mir ich hätte sehr gut abgeschnitten und das sie soetwas lange nicht mehr gesehen hätten !
Dann kam das Gespräch mit der Psychologin ... Sie war mir von Anfang an unsympathisch und kam mir sehr "schnipisch" vor, das Gespräch verlief überhaupt nicht gut. Sie teilte mir am Ende mit das ich nicht tauglich sei da mit 15 für 4 Wochen von der Schule verwiesen wurde und im gleichen Alter auch 2 mal zu Sozialstunden verurteilt wurde ( war halt eine scheiß Zeit, aber ist ja auch schon fast 3 Jahre her ) sie sagte ich soll in 2 Jahren nochmal kommen wenn ich reifer sei ...!
So nun meine Frage :
Kann ich diesem "Urteil" irgendwie widersprechen oder gibt es für mich keine Möglichkeit nächstes Jahr zum Bund zu gehen ?
ZitatKann ich diesem "Urteil" irgendwie widersprechen
Nein, können Sie nicht. Es gibt kein Grundrecht auf Tauglichkeit.
Klar können Sie widersprechen; nützt nur nicht wirklich etwas. Das ist auch keine Frage der Tauglichkeit (gesundheitlich tauglich sind Sie offenbar) sondern der persönlichen Eignung und da hält man Sie eben im Moment nicht für.
Was Sie allerdings nicht unbedingt verärgern sollte, da Sie ja mindestens noch 3 Jahre Zeit haben. Mit 15 gemustert zu werden finde ich auch schon etwas früh, da hat man ja gerade erst die Grenze zum Jugendlichen überschritten. Also lassen Sie sich ruhig noch etwas Zeit ;)
Äh, ich glaube er ist älter. ??? ;)
Ja stimmt könnte sein :D Nur weil da steht das er mit 15 auffällig war, heißt es nicht unbedingt das er 15 ist. Gut beobachtet :D Wenn man die "fast 3 Jahre her" drauf packt wird er wohl ca. 18 sein.