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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 17:58:43

Titel: wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 17:58:43
Moin zusammen,

im "Betreff" steht eigentlich schon meine Frage. Ich habe meinen vorläufigen Einplanungsbescheid für den Einsatz in ISAF bekommen, auch gleichzeitig den Zettel "Ergänzende Ausbildung für den ISAF Einsatz" mit meinen Terminen für meine Lehrgänge, sprich EAKK,ZA EAKK und Fahrzeugeinweisung + nSAK schießen usw. ... nun wurde mir heute gesagt das der "vorläufige" Einplaungsbescheid nix zu sagen hat und das man mich sowieso nicht für Lehrgänge einplant bis nicht der "richtige" Einplanungsbescheid kommt.

Wie kann ich das jetzt verstehen ? Was sollte sich denn daran noch ändern mit dem Einsatz? Ich meine ich kann mir einen Tag vor Abflug noch ein Bein brechen dann wird das auch nix.

Danke für eure Hilfe.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: bayern bazi am 14. Dezember 2011, 18:02:36
im"normalfall" kannst davon ausgehn das du zu dem angegebenen zeitraum fliegst

sicher ist es erst wenn du in der maschine sitzt und in der luft bist  ;)

es gibt soviele möglichkeiten das jemand nicht - früher  - später oder länger in einsatz muss,das hängt von vielen fakten ab

unter anderen kontigent reduzierungen

- änderungen der dienstposten/ der anforderungen für bestimmte DP(stell dir vor du bist als MKF/TPZ Fuchs eingeplant
und die einhat bekommt aufeinmal duros/yaks oder Fennek dann müssen weiterbildungen gamcht werden oder andere leute eingeplant werden die die ausbildung bereits haben  - nur mal als grobes beispiel)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Schamane am 14. Dezember 2011, 18:09:45
Ja sie können bis zum Abflug ausgeplant werden. Aber trotzdem sind sie dem vorläufigen Einplanungsbescheid entsprechend auszubilden. Ansonsten wünsche ich ihrem Vorgesetzten viel Spass, wenn er sich erklären muss warum sie nicht ausgebildet sind. Weil 4 Wochen vor dem Einsatz ist es etwas spät um damit anzufangen.
In gut deutsch heißt es planen sie keine Anschaffungen mit dem Geld für den Einsatz, da sie nicht wissen ob sie fliegen. Ihr S1 / S3 werden aber nicht umhinkommen ihre Ausbildung bis zum geplanten Verlegetermin sicher zustellen.
Weil ansonsten können sie mit der gleichen Argumentation das Impfprogramm für das Ausland verweigern. Da die Gerichte sagen, dass Duldungspflichtig nur das ist, was eine hinreichende Eintrittswahrscheinlichkeit hat und die könnte ich bei einem vorläufigen Einplanungsbescheid hinterfragen.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 18:20:14
Okay.

Meine Stelle ist aus der SBL Börse, ich habe mich also auf eine TE/ZE beworden genau wie ein Kamerad von mir auf die gleiche, er wurde abgelehnt und ich angenommen, also ist es ja sozusagen (Meine) Stelle. Ich denke mal es wird wohl kein anderer darauf eingeplant sein. Es werden ja nicht für eine Stelle 10 Leute komplett ausgebildet und am ende eine ausgesucht der Fliegt.

Mir geht es darum, ich habe mich jetzt darauf eingestellt das ich auf die Vorausbildung gehen werden, und jetzt kommt der KpFw und macht total den Aufstand das ich vor dem entgültigen Einplanungsbescheid nicht auf die Vorausbildung gehen werde.

Ich muss aber ingesamt ca. 15-20 Wochen auf Vorausbildung, also damit mitte des Jahres anzufangen wenn der Termin November 2012 ist, sollte etwas schwierig werden.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 18:25:13
Zitat... und jetzt kommt der KpFw und macht total den Aufstand das ich vor dem entgültigen Einplanungsbescheid nicht auf die Vorausbildung gehen werde.

Das wird er nicht zu entscheiden haben. Die Stelle ist bestimmt bei einem anderen Verband, der dann sein Personal auch in die Vorausbildung einsteuern dürfte. Da Sie sich ja offiziell und selbstverständlich unter Einhaltung des Dienstweges auf die Stelle beworben haben, sollte das dem KpFw eigentlich schon länger bekannt sein. Warum es nur einen vorläufigen Einplanungsbescheid gibt, darüber kann man natürlich hier nur spekulieren.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 18:31:17
was hat den normal ein vorläufiger Einplanungsbescheid zu bedeuten? Viele von uns haben nur einen vorläufigen bekommen die nächstes Jahr ins 30.ISAF gehen.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: bayern bazi am 14. Dezember 2011, 18:33:34
weil man nie weiß wie die politik in einem jahr aussieht

gibts dann noch ein 30. ktg


ist es  2000 mann stark

oder 5000 mann

eccpp

geplant wird nach dem stand von heute - was in einem jahr  ist ????

hab selber 2 mal truppenabbau mitgemacht

einmal eufor 2007
einmal  kfor 2010

was heute aktuell ist - kann morgen aufgrund der lage schonwieder anders anschaun (siehe grenzunruhen  im kos)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 18:35:32
ja gut das ist klar.

Aber das sind ja dann eher "spezielle" Punkte. Also im normalfall sollte sich daran nix mehr ändern, sehe ich das richtig?
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 18:36:14
Wie @BayernBazi schion schrieb:

- Kontingentreduzierungen
- Änderung der STAN des Einsatzverbandes (Wegfall von Einheiten, Teileinheiten oder Dienstposten)

Derzeit weiss noch niemand, welche und wie viele Stellen in dem Kontingent Ende 2012 noch vorhanden sind, in dem einen Jahr fliesst noch viel Wasser die Elbe runter.

EDIT: Die ganze SBL für Ihr Kontingent wird nur "vorläufig" sein, aus den genannten Gründen.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 18:41:05
Naja das kann ja eigentlich immer passieren, das evtl. was gestrichen wird oder Abbau von Dienstposten.

Mir ging es auch eigentlich mehr darum wie das halt mit der Vorausbildung ist, wegen meinem KpFw.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 18:43:33
Einfach austoben lassen, über Weihnachten beruhigt der sich wieder.  :D
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 18:52:23
ja natürlich ;), ich kenne ihn schon sehr gut. Aber Sie müssen das auch mal so sehen, was bringt es "seinen" Soldaten verrückt bzw. zu verunsichern was den Einsatz betrifft durch sowas? Ich finde das eigentlich irgendwo total unangebracht. Ich war noch nie im Einsatz, ich habe mich freiwillig gemeldet, ich gehe auf den BAT und werde warscheinlich auch mit Außerhalb unterwegs sein. Wieso heißt es sonst Mutter der Kp ?

Ich lasse mich durch sowas nicht beeindrucken oder verunsichern aber trotzdem macht man sich schon irgendwo gedanken. Dann hätte man mich von Anfang an informieren sollen das er nur vorläufig ist und was damit zusammen hängt anstatt da so zu kommen.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: bayern bazi am 14. Dezember 2011, 18:55:36
oje

einer aus der sanitöt ;D ;D

kann es sein das dein dp in dahoam dann nicht besetzt ist

er dann personal hin und herschieben muss/was er nicht hat

dann währ ich auch beleidigt wenn sich ein soldat aus meiner einheit zum einsatz melden würd ;)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: ulli76 am 14. Dezember 2011, 19:24:24
Ach ja, die Sanität. Wir planen das mit den Einsätzen eh a weng anders.

Die EAKK kannste eigentlich so oder so machen. Die ist ja immerhin 3 Jahre gültig.
Für die ZA EAKK wirst du relativ kurz vor dem Einsatz eingeplant- damit hat dein Spieß aber nichts zu tun. Man wird nämlich auch versuchen, dich z.B. mit deinem RettAss und deinem Doc zusammen auszubilden.
Die Fahrzeugeinweisungen sind auch nen Lehrgang- der wird an sich auch über den Leitverband zugewiesen und muss- meines Wissens nach- nicht angefordert werden.

Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 19:32:51
Also @BayernBazi ... meine DP in meiner Stammeinheit ist jetzt nicht zwangsläufig wichtig, und es gibt noch 2 Personen die meine Tätigkeit ausüben können bzw. Anforderungen machen können. Dafür ist also gesorgt  :)

@ulli76 Ja EAKK ist "erlaubt" worden  ;) den Termin für die ZA EAKK hab ich auch schon. Also vom Leitverband zugewiesen Lehrgänge sind ZA EAKK / nSAK / GÜZ / KfEA, wie gesagt Termine sind vom Leitverband zugewiesen worden.
Meine Stammeinheit muss planen EAKK / Fahrzeugeinweisungen / KdtAusb Duro&YAK .. Termine sind schon vom S3 Fw geplant, mit Unterschrift  ;D

Meine S3 Offz hat auch unterschrieben  ;D
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: snake99 am 14. Dezember 2011, 19:36:10
@Ingo86

Zum Thema Planungssicherheit und kurzfristige Lageänderung:

Ein Kamerad von mir hat 24 Std. vor seiner Verlegung erfahren, dass er erstmal doch nicht fliegen wird ;) Eine Woche lang hielt man ihn "Standby", bis er dann doch geflogen ist. Andersrum hat man mich binnen 48 Stunden in den Einsatz verlegt, weil kurzfristig ein Kamerad gesundheitsbedingt ausgefallen war. Zugegeben: Ich habe mich freiwillig gemeldet, denn wenn ich es nicht getan hätte, wäre es jemanden befohlen worden.

Sicherlich sind diese beiden Beispiele äußerst extrem, doch wie Bazi schon sagte, sicher ist ein Einsatz erst, wenn man auch tatsächlich im Flieger sitzt :)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 19:37:13
Dann kann der Spieß sich doch auf'n Kopf stellen und mit dem A*** Fliegen fangen.  ;D ::)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 19:40:18
Zitat von: KlausP am 14. Dezember 2011, 19:37:13
Dann kann der Spieß sich doch auf'n Kopf stellen und mit dem A*** Fliegen fangen.  ;D ::)

auf was ist das bezogen?  :D
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 19:42:43
Darauf, dass er trotz der Lehrgangszuweisung immer noch rumzickt.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: ulli76 am 14. Dezember 2011, 19:49:07
Ja dann passt´s doch.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 20:07:26
Ja na klar. Ich verstehe einfach nur nicht das Drama. Er wird ja als Spieß wissen was passiert wenn die Lehrgangsplanung kommt. Ein Affenzirkus, sorry  :o
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 20:09:42
Als "Spieß" sollte er das wissen. Aber manche bleiben auf dem Level "Kompaniefeldwebel" stehen ...  ::) ;)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 20:22:55
Vielleicht  ;) kann ich nicht beurteilen. Ich werde morgen noch mal das Gespräch suchen und euch dann mal einen Bericht geben. Jetzt habe ich ja mehr Info`s. Danke an euch. Hier wird man immer super beraten.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: ulli76 am 14. Dezember 2011, 20:24:04
Übrigens: Gerade in der Sanität kann sich die Einsatzplanung ändern. Und sei es, dass jemand nicht eingeplant wird, weil ein anderes SanKdo den DP besetzen muss.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 20:25:34
Zitat von: ulli76 am 14. Dezember 2011, 20:24:04
Übrigens: Gerade in der Sanität kann sich die Einsatzplanung ändern. Und sei es, dass jemand nicht eingeplant wird, weil ein anderes SanKdo den DP besetzen muss.

Ach so. Ja wusste ich auch noch nicht. Mal abwarten was alles noch so passiert. Aber eine Einplanung habe ich ja schonmal, der Anfang ist gemacht  ;D
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 20:32:44
Zitat von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 20:22:55
Vielleicht  ;) kann ich nicht beurteilen. Ich werde morgen noch mal das Gespräch suchen und euch dann mal einen Bericht geben. Jetzt habe ich ja mehr Info`s. Danke an euch. Hier wird man immer super beraten.

Beurteilen kann ich das in seinem Fall mangels persönlichen Kennens auch nicht, das müsst ihr schon für euch einschätzen.  ;)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 20:36:24
ZitatBeurteilen kann ich das in seinem Fall mangels persönlichen Kennens auch nicht, das müsst ihr schon für euch einschätzen.  ;)

vielleicht kennt man sich ja doch, die Welt ist ja klein  ;)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 20:40:24
Glaube ich nicht, es sei denn, der Spieß war mal SanZgFhr in Hagenow inder Zeit, als ich dort PzGren-Spieß war. Dann wüsste ich, um wen es sich handelt.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 20:41:26
Seit 2005 bei uns, vorher Hildesheim und davor Munster.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 20:44:01
Fängt der Nachname mit L an?
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 21:35:49
Zitat von: KlausP am 14. Dezember 2011, 20:44:01
Fängt der Nachname mit L an?

Nee, mit W
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 21:37:34
Dann kenn ich ihn nicht!  ;D
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 21:40:26
Macht ja nix  :D hätte ja sein können.

Muss eigentlich meine Stammeinheit nach jedem von mir geleistet Lehrgang (für den Einsatz) es an den Leitverband melden, bzw. gibt es eine Meldefrist bis wann Abschluss gemeldet werden muss?
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2011, 21:44:13
Das weiss ich nicht. Bei der Sanität ist ja Einiges anders als bei der Bundeswehr.  ;)
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: ulli76 am 14. Dezember 2011, 21:46:15
Nein, es gibt da keine Frist.
Normalerweise wird nach jedem Lehrgang gemeldet. Üblicherweise auch schon die Planung. Zumal ja auch ein Teil der Lg über den Leitverband geplant werden und es nicht zu überschneidungen kommen kann.
Titel: Antw:wie ernst kann ich einen "vorläufigen" Einplanungsbescheid für ISAF nehmen?
Beitrag von: Ingo86 am 14. Dezember 2011, 21:52:04
Okay. Der Leitverband würde sich bestimmt wundern wenn lange nix passiert mit den Lehrgängen  ;D