Hallo,
mit viel Glück ist bei mir womöglich eine Wiedereinstellung in die Laufbahn der Offiziere im Truppendienst möglich.
Was sich mir noch nicht ganz erschließt, ist die Eingruppierung/Zurechnung zu einer Erfahrungstufe bei Wiedereinstellung?
Das weitere Voranschreiten in den Erfahrungsstufe scheine ich begriffen zu haben.
Die Info-Lage ist hier für mich bisweilen diffus. Mal liest man, man fängt bei der Erfahrungsstufe 1 an. Andere sagen, es wird bis zum 21 Lebensjahr zurückgerechnet, als ob man ab da an Soldat gewesen wäre. Wieder andere meinen, je nach Fall wird die Zeit für den Erwerb der zivilen Qualifaktion etc. angerechnet.
In der Dienstrechtsneuordnung (
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Unterlagen/DNeuG%20-%20Zusammenfassung%20Parlamentsbeschluss.pdf) habe ich unter Artikel 2.1. folgendes gefunden:
Quereinsteiger mit höheren Dienstgrad sind aufgrund der geforderten Qualifikation lebensälter. Damit keine Nachteile entstehen, da das Lebensalterprinzip nicht mehr gilt, werden solche Soldaten so gestellt, als ob sie bereits mit 21 Jahren Soldat geworden wären.
Das würde meiner Interpretation nach gegen eine Eingruppierung in die Stufe 1 in meinem Fall sprechen.
Meine Rahmenlage:
akademischer Grad: M.A.
Alter zum eventuellen Einstellungsbeginn: gerade 29
Besoldungstufe bei Einstellung: A11
Vordienstzeit: GWD + ResOffz-Ausbildung adW + Dienstpostenausbildung (AAP; Lehrgänge; Übungen) + Übungsplätze/Inland + Auslandseinsatz ISAF (3 Monate) = 9 Monate und ca. 400 Wü-Tage, also ca. 2 Jahre
Dienstgrad aktuell: Olt d.R. ; Beorderungsdienstposten ist Hauptmann (A11)
Abschließende Frage: Weiß jemand, ob mit der Erfahrungsstufe 1 bei Einstellung oder mit einer höheren (welche ungefähr) zu rechnen ist?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Grüße
Lin
Hier
http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/welche-erfahrungsstufe/ist das Thema auch schon präsent.
Bei Einstieg mit höherem DstGrd wird die Erfahrungsstufe auf das 21 Lj zurückgerechnet. Bei 29 könnte es somit über den Daumen gepeilt Stufe 4 sein.