Hi
Folgende Situation:
Ich bin SaZ8 im 5. Dienstjahr und hab mich im Juni 2010 zum Fw beworben. Jetzt nach über einem Jahr bin ich auch "schon" SU(FA) geworden und hätte laut Einplanungsvermerk im Januar 2012 meine Lehrgänge antreten sollen. Da sich das nun Krankheitsbedingt leider noch weiter verschiebt überlege ich ernsthaft das ganze abzubrechen und 2012/13 meinen BFD anspruch als SaZ8 in anspruch zu nehmen.
Die Frage jetzt ist es dafür schon zu spät? Oder lässt sich das jetzt noch frühzeitig abbrechen?
Danke
So wie die Sachverhaltsdarstellung ist, bist Du unter NEUfestsetzung der Dienstzeit zum StUffz (FA) ernannt worden.
Du BIST SaZ 16.
Es steht Dir natürlich frei, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen.
... manchmal frage ich mich, was "die Jugend für Drogen nimmt ..."
(.. niemand scheint Lehren aus dem Märchen mit der Fee und den drei Wünschen zu ziehen - hier ist es nur ein Wunsch, der erfüllt wird - und prompt wünscht man sich das Gegenteil ...)
Ok
aber ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung wird wohl kaum durchgehen auf sagen wir SaZ12. Sie haben mich ja nicht ohne Grund auf 16 Festgesetzt oder?
.. cleveres Kerlchen.
Die Dienstzeit ist natürlich so festgesetzt worden, dass die Investition (jetzt FA mit mehr Ausbildung) sich für die Bundeswehr lohnt.
WENN, dann wäre eine Zurückstufung in das Dienstverhältnis eines StUffz (unter Wegfall FA) auf 8 Jahre (ggf. 10) zu prüfen - aber auch das gibt es nur, wenn es der Bundeswehr nutzt.
(Wenn die StUffz Stelle schon besetzt ist, und das ist vermutlich der Fall, ist so eine Rückstufung z. B. nicht mehr möglich ...)
Besetzt aktiv natürlich noch nicht. Also zuversetzt ist keiner ^^
Aber was wäre angenommen ich schaffe die Lehrgänge nicht? ... ist das kein Grund mich zurückzustufen? Oder wie ist da die Regel?
Ich glaub ich muss da mal mit meinem Spieß reden ... der nicht begeistert sein wird ;(
ZitatAber was wäre angenommen ich schaffe die Lehrgänge nicht? ... ist das kein Grund mich zurückzustufen? Oder wie ist da die Regel?
Deshalb ist ja die Dienstzeit sicherlich noch nicht auf 16 Jahre
festgesetzt worden.
ZitatIch glaub ich muss da mal mit meinem Spieß reden ... der nicht begeistert sein wird
Auf jeden Fall. Und begeistert wäre ich auch nicht.
Aber was wäre angenommen ich schaffe die Lehrgänge nicht? ... ist das kein Grund mich zurückzustufen? Oder wie ist da die Regel?
Sowas sind natürlich Prima Gedanken!
Gehen Sie zum Spieß und reden Sie mit ihn, das er nicht begeistert sein wird ist wohl Sonnenklar!
Ernsthaft: Bis auf wenige Ausnahmen sind Bundeswehrlehrgänge so angelegt, dass alle Teilnehmer bei ggf. nur "mäßigem Willen" diese bestehen können.
Insbesondere stellen Laufbahnlehrgänge keine Anforderungen, die nicht mit der vorhandenen Qualifikation bewältigt werden können.
Besteht man jetzt Laufbahnlehrgänge endgültig nicht, wird natürlich nur die "Restzeit" der derzeit gültigen Festsetzung abgedient.
Das Dienstzeugnis bestätigt dann natürlich dieses VERSAGEN.
Ich würde niemanden einstellen, der so ein VERSAGEN schriftlich bestätigt bekommen hat, denn diese Person ist entweder Dumm oder böswillig unwillig.
Mir ist klar das man die Lehrgänge auch mit "mäßigem Willen", wie Sie es beschreiben, bewältigen kann. Sie wissen ja wie es gemeint war.
Wollte nur wissen wir hier die Regel ist.
Und welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.
ZitatUnd welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.
Da sollte man sich nicht täuschen! Es gibt so einige Personaler in den Firmen, die gerade bei männlichen Bewerbern die Frage nach dem Dienstzeugnis von der Bundeswehr stellen.
Und welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.
[/quote]
Ich würde mal segen wenn Sie sich auf eine Stelle in der Wirtschaft bewerben dann wird man Sie ja fragen was haben Sie die letzten 8 Jahre gemacht haben, Sie werden dann sagen ich war bei der Bundeswehr und dann möchte ihr zukünftiger Chef sicher das Zeugnis sehen das Sie bekommen haben dieses sollte dann schon anständig sein.
Ich kann solche Leute nicht verstehen, es gibt viele die zur Bundeswehr möchten und dann aufgrund: weil keine Stellen vorhanden sind eine andere
Laufbahn wählen mit einer kürzeren Dienstzeit weil andere Leute diese Stellen besetzen und dann zurückziehen. Das sind doch Schritte die man sich vorher mal überlegt hat und nicht einfach so aus dem Bauch entscheidet.
Musste das einfach mal los werden.
Naja überlegt hatte ich mir das ja schon ... nur ist das auch schon 1,5 Jahre her. Es haben sich gewisse Umstände eben geändert auf die ich hier nicht eingehen will.
Und jetzt da ich eben noch keine Lehrgänge habe und teilweise sehe wie schwer es die Leute haben die schon Fw sind und raus wollen muss ich das jetzt klären.
Den ganzen Thread gelesen haben Sie aber schon? Auch den Eröffnungsbeitrag?
Zitat von: hermann23 am 15. Dezember 2011, 11:19:53
Und welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.
Verzeihung, doch wie NAIV sind sie eigentlich?
Bei jeder Bewerbung wird ein lückenloser Lebenslauf incl. Zeugnisse verlangt ... liefert man diese nicht ab, bekommt man meistens seine Bewerbung postwendend zurück.
Schafft man es trotzdem bis ins persönliche Vorstellungsgespräch, wird man erklären müssen, warum die Unterlagen fehlen ... und noch was ... in etlichen Firmen sitzen Ex-SaZ in Entscheiderpositionen und diese können sehr gut Dienstzeugnisse lesen ;)
Natürlich habe ich den ganzen Thread gelesen. OK es mag sein das es vermutlich passendere Beiträge gibt meine Aussage zu posten, natürlich kann man wenn es krankheitsbedingten ist nichts dafür. Dagegen sage ich auch nichts zumindest nicht direkt aber ich habe hier jetzt schon hundertmal gelesen, dass leute sich länger verpflichten lassen oder dies überhaupt machen und dann wieder zurückziehen weil Sie es sich nicht genau überlegt haben. Also ich schwäche meine Aussage mal etwas ab und sage krankheitsbedingt ist es ja auch voll ok ,sollte nicht so falsch rüber kommen.
Viele Grüße
Und haben es diese 100 leute geschafft oder nicht? :)
das kann ich nicht sagen aber versucht haben diese es bestimmt :)
Also sehe ich das richtig ... es gäbe nur die Möglichkeit eines Antrags auf Dienstzeitverkürzung wieder auf SaZ8 oder garnicht?
Aber die Bearbeitungszeit des Antrags dauert ja bestimmt auch wieder ein halbes Jahr...
Sie schrieben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen aufhören wollen, ich nehme an diese sind Ihrerseits? Würde dann nicht ein DU-Verfahren in betracht kommen?
Wären die "gesundheitlichen Einschränkungen" tatsächlich so schlimm, wie der TE es versucht darzustellen, dann wäre er mit Sicherheit nicht zum SaZ 16 gemacht worden ... immerhin steht bei jeder neuen Dienstzeitfestsetzung im Rahmen eines Laufbahnwechsels auch eine umfangreiche BA 90/5 an ;)
nein ihr habt das missverstanden ... nur die lehrgänge haben sich verschoben wegen einer knieoperation ... die gründe warum ich das abbrechen will sind nicht gesundheitlich.
Zitatnein ihr habt das missverstanden ...
Ich habe das schon verstanden: Du bist FREIWILLIG und OHNE DRUCK eine VERPFLICHTUNG eingegangen - und willst diese nun nicht mehr erfüllen.
Du hälst Dein Wort nicht. Er spricht mit gespaltener Zunge ...
Ja - Du kannst jeden Antrag stellen - nur genehmigt werden müssen diese nicht.
Realistisch ist lediglich ein Antrag auf Rückstufung in die Uffz Laufbahn (Z 8) - ob dies etwas wird, ist aber auch fraglich.
ZitatIn vielen Kulturen wird das Brechen eines Versprechens als unehrenhaft angesehen.
Achso- das eine hat also gar nichts mit dem anderen zu tun. Also das Wegwollen hat nichts mit dem gesundheitlichen Problem zu tun.
Da bleibt dir nur, so schnell wie möglich nen Antrag auf Rückstufung in die alte Laufbahn und auf Dienstzeitverkürzung stellen.