Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: S.Gö am 15. Dezember 2011, 15:36:20

Titel: Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: S.Gö am 15. Dezember 2011, 15:36:20
Hey Leute...


Ich muss ins Bundeswehrkrankenhaus einmal nach Bonn und einmal nach Koblenz.
Militärfahrkarten für die Deutsche Bahn nach Bonn habe ich mit dem Anschreiben bereits erhalten.
Da ich aber ganz gerne mit dem Auto anreisen möchte, stellt sich nun die Frage, ob
die Fahrkosten fürs Auto anstatt der Fahrkarten erstattet werden, ähnlich wie bei der Anreise
ins ZNwG.

Auf dem Infoblatt wird dazu nichts weiter erläutert.

vG
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: HM_Zippi am 15. Dezember 2011, 16:52:56
Als ich nach Wilhelmshaven musste, haben die, die mit Kfz angereist sind 0,10€/km erhalten. Zug ist für Sie vielleicht unentspannter aber wir hatten selbst da oben viele aus Südsüdsüd-Deutschland... Bahn fahren kostet nicht. Ist ne Überlegung wert.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: S.Gö am 15. Dezember 2011, 17:16:30
Danke für die Info... nach Düsseldorf wars bei uns auch so.
Ins Krankenhaus nach Bonn .....Sie kennen die Zugverbindungen zwischen hier und Bonn nicht. Da würd ich sogar lieber Laufen  ;D
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Dezember 2011, 18:21:27
Entschuldigen Sie bitte, aber weshalb sollen Sie zuerst einmal nach Bonn? Denn dort gibt es kein Bundeswehrkrankenhaus!

Und wenn Sie nicht mit der Bahn fahren wollen, dann setzen Sie sich mit Ihrem Spieß in Verbindung und fragen ihn, ob es da eine Alternative für Sie gibt und wie die Kostenerstattung in ihrem Fall gestaltet ist.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: ulli76 am 15. Dezember 2011, 18:35:52
In Bonn gibt es aber ein großes FachSanZ.
Und nen Spieß hat er noch nicht- um so einen zu bekommen, soll er ja zum Facharzt.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: S.Gö am 15. Dezember 2011, 18:46:55
FachSanZ, richtig, mein Fehler. Sry
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: L.S. am 20. März 2012, 18:42:17
Guten Abend zusammen,

da ich in der SuFu nicht die Antwort bekommen hab, die ich gesucht habe, lasse ich diesen alten Thread noch einmal kurz aufleben.
Ich muss nächste Woche zu einer ärztliche Zusatzuntersuchung nach Detmold. In dem Schreiben ist auch ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Meine Frage ist jetzt, ob ich den nachher ausgefüllt an das KWEA schicken oder den schon in Detmold bei dem Arzttermin abgeben muss.?
In dem Brief steht das leider nicht drin.

LG
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2012, 18:42:56
Die Abrechnung läuft über das KWEA.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: L.S. am 20. März 2012, 18:45:43
Das ging ja schnell

Vielen Dank!