Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: brombeer57 am 15. Dezember 2011, 19:01:26

Titel: 2te Chance
Beitrag von: brombeer57 am 15. Dezember 2011, 19:01:26
Guten Tag
Ich habe ein sehr Spezielles Anliegen ich habe im Januar 2011 Meine Grundausbildung angefangen und während meiner Dienstzeit einen KDV antrag gestellt der Genehmigt wurde es hatte Fammiliäre Gründe das ich Weg musste nun ist meine Frage kann ich Nochmal meine Grundausbildung absolvieren weil mich eine Karriere bei der Bundeswehr sehr Interessiert ich Würde mich gern für Verpflichten und die Unteroffiziers Laufbahn einschlagen
nun meine Frage :
Hab ich eine Möglichkeit nochmal
von der Bundeswehr eingesellt zu werden ?
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: KlausP am 15. Dezember 2011, 19:09:59
Dazu müssen Sie zuerst Ihren KDV-Antrag zurückziehen, und zwar beim ehemaligen Bundesamt für den Zivildienst. So lange Sie anerkannter KDV sind, stellt die Bundeswehr Sie nicht ein. Machen Sie sich darauf gefasst, dass Sie beim Eignungsfeststellungsverfahren beim ZNwG mit Sicherheit nach Ihren Gründen für den KDV-Antrag befragt werden.
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: HG MOK am 15. Dezember 2011, 19:10:41
KDV zurückziehen und neu bewerben.
Dann abwarten.
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: brombeer57 am 15. Dezember 2011, 19:12:58
Wie ziehe ich den am besten zurück ?
gibt es da so etwas wie einen Vordruck oder Leitfaden
wüsste nicht was ich da reinschreiben soll
oder reicht da ein formloser antrag ?
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: KlausP am 15. Dezember 2011, 19:19:12
Da reicht eine formlose Erklärung.
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: brombeer57 am 15. Dezember 2011, 19:19:59
Danke ;)
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: ulli76 am 15. Dezember 2011, 19:22:23
Übrigens hat unser OberAdmin in seiner unendlichen Weisheit in eine tolle Funktion investiert:

Die Suchfunktion

Die funktioniert sogar ziemlich gut.
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: wolverine am 15. Dezember 2011, 21:10:05
Außerdem konnten Sie auch beim ersten Mal lügen; warum sollten Sie das verlernt haben?
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: milas am 15. Dezember 2011, 21:17:50
Also ganz ehrlich. Warum Fragen Sie dieses hier?.

www.gidf.de wird Ihnen dabei sehr weiter helfen.

Es gibt hunderte von Thread`s wo alles direkt beschrieben steht, sogar welchen Inhalt man genau formulieren sollte!.
Titel: Antw:2te Chance
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Dezember 2011, 08:58:15
Zitat von: brombeer57 am 15. Dezember 2011, 19:12:58
Wie ziehe ich den am besten zurück ?
gibt es da so etwas wie einen Vordruck oder Leitfaden
wüsste nicht was ich da reinschreiben soll
oder reicht da ein formloser antrag ?

Formlos ist ok, aber bitte nicht ganz so satzzeichenlos. Aua.