Guten Abend zusammen.
Aktuell befinde ich mich in einer 21 monatigen ZAW. Im Januar 2012 steht das obligatorische, 6 monatige Praktikum an, welches in einem Unternehmen der freien Wirtschaft abzuleisten ist. Die Stelle habe ich bereits, sie ist rund 20km von der Kaserne entfernt.
Nun wurden wir über unsere "Rechte und Pflichten" während dieser Praktikumszeit informiert und sollten abschliesend diverse Unterlagen unterschreiben.
Ein Punkt hat mich stutzig gemacht: man hat die Wahl zwischen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (mit Kostenerstattung) und der Fahrt mit dem Privat-KFZ (ohne Kostenerstattung). Da ich mit dem privat-KFZ fahren werde (einerseits wesentlich schneller, andererseits für die BW theoretisch günstiger) habe ich dies nicht unterschrieben, da ich mich zunächst näher informieren wollte, ob der Punkt so zulässig ist. In punkto Vorschriften konnte ich leider bislang nichts finden und hoffe daher auf Ihre Unterstützung, gerne von Kameraden die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Schönen Restabend und vielen Dank schonmal,
Uffz R.
Zitat von: Uffz ZAW am 19. Dezember 2011, 17:48:38
Ein Punkt hat mich stutzig gemacht: man hat die Wahl zwischen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (mit Kostenerstattung) und der Fahrt mit dem Privat-KFZ (ohne Kostenerstattung).
Sie haben es doch selbst beantwortet. ;)
Danke für die Antwort, auch wenn mir die nicht wirklich weiterhilft ;)
Die Frage ist schlicht, ob diese Auswahl und die Nicht-Übernahme der Kosten für "Selbstfahrer" zulässig ist.
Na sicher bin ich mir auch nicht mehr. Auf einem normalen Lehrgang wurde uns auch schon die KFZ-Amreise (Fahrkostenerstattung )nicht genehmigt. Und Ein nachträglich eingereichter Antrag wurde Abgelehnt. Aber kann das auch nicht mehr mit der heutigen Bundeswehr vergleichen. ;) ???
Warum bezweifeln Sie die Zulässigkeit Ihnen vorgelegter Formulare bzw. deren Inhalt?
Gehen Sie zu Ihrem ReFhr und bitten ihn, Ihnen die Sachlage zu erklären und schildern ihm Ihre Sichtweise.