Hallo liebe Community,
ich bin Ende 2006 aus dem aktiven Dienst entlassen worden (FWDL, HauptGefr.) und würde jetzt gerne den Reservistenverband beitreten. Ich habe nach meiner Entlassung jedoch bissel Misst gebaut, habe schlichtweg die falschen Freunde gehabt und bin ein wenig abgerutscht. Habe jetzt zwei Strafbefehle in der Zwischenzeit gesammelt, muss paar Tagessätze zahlen. So, habe mein Leben aber wieder zu 100% im Griff, habe alles neu angepackt und bin hoch motiviert.
Ich habe jetzt jedoch bissel Schiss das ich vom Verband abgelehnt werde, mein Ziel war/ ist Folgendes:
- Beitritt Verband
- Beitritt RK
- Einkleidungsantrag
- Teilnahme an DVA´a
- Beförderung DANK NEUER REGELUNGEN
Ist das überhaupt möglich trotz 1x Eintag im Führungszeugnis?
lg, lulatsch
ZitatIst das überhaupt möglich trotz 1x Eintag im Führungszeugnis?
Da empfehle ich einen Blick in die Satzung des VdRBw. Nur dann, wenn sowas in der Satzung festgelegt ist, kann der Verband die Aufnahme verweigern. Ob der VdRBw überhaupt berechtigt ist, bei jedem x-beliebigen Mitgliedsantrag einen Bundeszentralregisterauszug anzufordern, möchte ich ganz stark bezweifeln. Der Verband ist schließlich keine Behörde.
Also in der Satzung steht von einer Überprüfung nichts... also die Aufnahme sollte kein Problem sein.
Wo ich mir jedoch ein paar Sorgen mache ist die Einkleidung, ich möchte ja an so vielen DVA´a teilnehmen wie es geht um ggf. befördert zu werden, auch zu diesen Thema finde ich im WWW nichts :-(
lg, lulatsch
Dass man nicht über DVag´s sondern über eine Beorderung befördert wird, ist klar?!
Zitat von: wolverine am 20. Dezember 2011, 13:03:13
Dass man nicht über DVag´s sondern über eine Beorderung befördert wird, ist klar?!
Oh, habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
ZitatMöglichkeit, bei Reservistinnen und Reservisten dienstliche Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes als beförderungsrelevante Dienstzeit zu berücksichtigen.
Quelle:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-SLV_2011.html
Mag ja sein, aber:
ZitatText der am 1. Juli 2011 geltenden geänderten Soldatenlaufbahnverordnung
(pdf, xxx kB) - noch nicht abrufbar
Deshalb wird kaum jemand etwas dazu sagen können (ich jedenfalls nicht) unter welchen konkreten Voraussetzungen das funktioniert. Ich nehme an, dass damit DVag gemeint sind, die durch den Beorderungstruppenteil zur Weiterbildung und Information seiner Reservisten durchgeführt werden.
@ KlausP:
Naja, die SLV ist aber schon online, der Kamerad meint wahrscheinlich:
ZitatZeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81
des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Satz 1 nicht angerechnet. Das Bundesministerium
der Verteidigung kann die Anrechnung von Zeiten im Sinne des Satzes 3 zulassen, sofern Reservistinnen
und Reservisten Aufgaben wahrnehmen, die zumindest ihrem Dienstgrad und den Aufgaben aus einem
Beorderungsverhältnis entsprechen.
Wobei (meines Wissens nach) immer noch eine Beorderung notwendig ist.
Daher: Meinetwegen bei RK anmelden, DVags machen, aber parallel um BEORDERUNG kümmern.
Dieses Thema hatten wir bereits vor einiger Zeit am Wickel, das müsste über die SuFu zu finden sein.
Bei den Veranstaltungen des VerbResBw handelt es sich um Maßnahmen der verwendungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit.
Beförderungen von Reservisten setzen gem. SLV u.a. eine Beorderung, ggf. entsprechend zuerkannte ATN sowie geleistete Wehrdienstzeiten voraus. DVAg des BeordTrTl werden grundsätzlich auf die WÜ-Tage angerechnet. DVAg des VerbResBw nur dann, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zum BeordDP haben. Dies entscheidet jedoch im Einzelfall die Personalführende Dienststelle.
Nach wie vor gilt also: Ohne Beorderung keine Beförderung eines Res!
ZitatNaja, die SLV ist aber schon online, der Kamerad meint wahrscheinlich:
Stimmt, ich hatte mich nur auf das verlinkte Dokument gestützt.
wobei man über Dvag unter umständen auch leichter an einen beorderungspostn kommen kann ;)
weil der kamerad lehrnt dann kameraden kennen die dann wiederum welche kennen - welche einen einheit kennen die gerade dies AVR braucht ;D ;D