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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mr. Bellic am 21. Dezember 2011, 16:09:33

Titel: Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: Mr. Bellic am 21. Dezember 2011, 16:09:33
Hallo zusammen.
Ich bin jetzt zum 01.12 Umgezogen und wollte wie es meine Pflicht ist, dem ZNwG die ja eine beglaubigte Kopie vom Mietvertrag brauchen, mitteilen bzw. habe es getan.

Mein Problem ist jetzt aber das ich die Beglaubigung ja nur von meinem Wehrdienstberater bekomme, RICHTIG??? Reicht es aus wenn ich jetzt zum Dienstantritt am 02.01.2012 es meiner neuen Einheit mitteile?

Danke vorab.
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: BulleMölders am 21. Dezember 2011, 16:43:16
Beglaubigungen bekommt man in jeder Gemeindeverwaltung, natürlich gegen einen entsprechenden Kostenbeitrag!
Und wenn man sich erst so spät entschließt, seiner Pflicht nachzukommen, dann muss man wohl in den sauren Apfel beißen.
Denn den Mietvertrag hast du ja sicher schon vor dem 01.12. gehabt.
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: Mr. Bellic am 21. Dezember 2011, 16:51:58
jap seit 30.11! meine aber ob es nicht besser ist direkt den mietvertrag bei der einheit im januar abzugeben oder ich ihn dann jetzt noch mit der post zum ZNwG schicke? oder läuft sowieso alles übers ZNwg?
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: wolverine am 21. Dezember 2011, 16:53:30
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals für die Bw einen Mietvertrag beglaubigt hätte.
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: Mr. Bellic am 21. Dezember 2011, 16:56:04
wurde mir vom ZNwG so mitgeteilt das ich sie brauche..
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: KlausP am 21. Dezember 2011, 17:05:36
Sie meinen sicher eine beglaubigte Kopie des Mietvertrages.
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: Mr. Bellic am 21. Dezember 2011, 17:13:06
genau  ::)
gehts dann bei dienstantritt?
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: KlausP am 21. Dezember 2011, 17:14:45
Wenn Sie am 02.01. Dienstantritt haben, wird Ihnen nichts Anderes übrigbleiben. Dort können Sie von allen Unterlagen die Originale vorlegen, die anzufertigenden Kopien kann der Spieß amtlich beglaubigen.
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: Mr. Bellic am 21. Dezember 2011, 17:19:02
vielen dank für die hilfe
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: ulli76 am 21. Dezember 2011, 18:31:07
Rechenen wir da doch mal durch: Wir haben Mittwoch Abend vor den Feiertagen.
Wenn du morgen das Ding beglaubigen lässt, kannst du es erst morgen losschicken. Also ist das Teil allerfrühestens Freitag im ZNwG. Zum einen ist jetzt schon ein großer Teil der Soldaten im Weihnachtsurlaub und vom Rest werden auch nicht mehr alle bis Freitag einschließlich arbeiten.
Bis sich das Ding jemand wirklich anschaut, sind die Feiertage vorbei und du schon Soldat.

Sollte also reichen, wenn du den beim Dienstantritt mitbringst.
Titel: Antw:Beglaubigung für einen Umzug
Beitrag von: KlausP am 21. Dezember 2011, 18:35:57
Zumal seine Unterlagen schon nicht mehr beim ZNwG sondern inzwischen bei der personalbearbeitenden Stelle vorliegen dürften.