Hallo zusammen.
Ich bin jetzt zum 01.12 Umgezogen und wollte wie es meine Pflicht ist, dem ZNwG die ja eine beglaubigte Kopie vom Mietvertrag brauchen, mitteilen bzw. habe es getan.
Mein Problem ist jetzt aber das ich die Beglaubigung ja nur von meinem Wehrdienstberater bekomme, RICHTIG??? Reicht es aus wenn ich jetzt zum Dienstantritt am 02.01.2012 es meiner neuen Einheit mitteile?
Danke vorab.
Beglaubigungen bekommt man in jeder Gemeindeverwaltung, natürlich gegen einen entsprechenden Kostenbeitrag!
Und wenn man sich erst so spät entschließt, seiner Pflicht nachzukommen, dann muss man wohl in den sauren Apfel beißen.
Denn den Mietvertrag hast du ja sicher schon vor dem 01.12. gehabt.
jap seit 30.11! meine aber ob es nicht besser ist direkt den mietvertrag bei der einheit im januar abzugeben oder ich ihn dann jetzt noch mit der post zum ZNwG schicke? oder läuft sowieso alles übers ZNwg?
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals für die Bw einen Mietvertrag beglaubigt hätte.
wurde mir vom ZNwG so mitgeteilt das ich sie brauche..
Sie meinen sicher eine beglaubigte Kopie des Mietvertrages.
genau ::)
gehts dann bei dienstantritt?
Wenn Sie am 02.01. Dienstantritt haben, wird Ihnen nichts Anderes übrigbleiben. Dort können Sie von allen Unterlagen die Originale vorlegen, die anzufertigenden Kopien kann der Spieß amtlich beglaubigen.
vielen dank für die hilfe
Rechenen wir da doch mal durch: Wir haben Mittwoch Abend vor den Feiertagen.
Wenn du morgen das Ding beglaubigen lässt, kannst du es erst morgen losschicken. Also ist das Teil allerfrühestens Freitag im ZNwG. Zum einen ist jetzt schon ein großer Teil der Soldaten im Weihnachtsurlaub und vom Rest werden auch nicht mehr alle bis Freitag einschließlich arbeiten.
Bis sich das Ding jemand wirklich anschaut, sind die Feiertage vorbei und du schon Soldat.
Sollte also reichen, wenn du den beim Dienstantritt mitbringst.
Zumal seine Unterlagen schon nicht mehr beim ZNwG sondern inzwischen bei der personalbearbeitenden Stelle vorliegen dürften.