Moin,
Bin Berliner und hab in NRW zwischen 2007-2009 gedient als FWDL23,
da ich gerne etwas machen möchte was mich mit dem Bundesland in dem ich Studiere verbinden, habe ich überlegt
weshalb nicht bei der Reserve eintreten. Es gibt da zwar noch eine Hindernis, ich wurde als T4 entlassen, reingekommen bin ich als T2, weil es ziemliche Probleme mit unserem uns vorgesetzten ständig alkoholisierten HptFw.
Ich möchte weder Offizierslaufbahn noch Unteroffizierslaufbahn machen, und es halt auch Zeitlich beschränkt halten bis ich mit dem Studium fertig bin.
Wo kann ich Informationen finden, wo ich mich in Sachsen-Anhalt bewerben kann?
Als was bewerbe ich mich dort überhaupt? Reservist?
Danke schön, für aufkommende kompetente Hilfe!
Die Frage ist, was Du genau machen möchtest:
1. beorderungsunabhängige Reservistenarbeit
2. Wehrübungen in der Truppe (Beorderung)
Im ersten Fall wendet man sich an den Feldwebel für Reservistenangelegenheiten des enstpr. Landeskommandos oder sucht sich eine örtliche Reservistenkameradschaft. Man kann dann an DVagen teilnehmen, Beförderungen sind nicht möglich. Infos gibt es u. a.
hier.
Wenn man eine ernsthafte Reservistentätigkeit anstrebt, ist es andem, einen Beorderungsdienstposten zu bekommen und Wehrübungen durchzuführen.
Dazu macht es meiner Meinung nach Sinn, selber einen Truppenteil zu suchen, sich mit dem in Verbindung zu setzen und eine WÜb zu machen.
Wenn man dann dort beordert wird, sind auch Beförderungen möglich.
Eine Liste freier Beorderungsmöglichkeiten findet man
hier.
Wehrdiensttauglich sollte man in beiden Fällen sein, aber nur im Falle von Wehrübungen (ich glaube wenn die länger als 2 Wochen sind) wird eine 90/5er durchgeführt.
Das erstmal grob als erste Info (gleich is Jahreswechsel).
Wenn Du noch weitere Fragen hast, immer raus damit.
Informiere Dich mal auf diesen Seiten.
http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarbhttp://www.reservistenverband.deGrundsätzlich ist jeder der gedient hat, auch Reservist. Was hat der Tauglichkeitsgrad mit dem HptFw zu tun?
Zitat... Es gibt da zwar noch eine Hindernis, ich wurde als T4 entlassen, ...
Ja, das ist ein Hindernis. Ohne erneute Musterung, die Ihnen die Verwendungsfähigkeit bescheinigt, können Sie keine Wehrübungen leisten und können nicht zu "Dienstlichen Veranstaltungen" (DVag) zugezogen werden.
Frohes und gesundes Neues Jahr erstmal,
in Sachsen Anhalt wären die Logistiker in Burg zu empfehlen. Gut ausgestattete Kaserne, Kantine 1A.
Gruss
Hagen
Zitat von: KlausP am 01. Januar 2012, 01:23:06
Zitat... Es gibt da zwar noch eine Hindernis, ich wurde als T4 entlassen, ...
Ja, das ist ein Hindernis. Ohne erneute Musterung, die Ihnen die Verwendungsfähigkeit bescheinigt, können Sie keine Wehrübungen leisten und können nicht zu "Dienstlichen Veranstaltungen" (DVag) zugezogen werden.
Naja als T4 wurde ich entlassen, weil sie mich als psychisch instabil eingeschätzt hatten nach meinem Bundeswehraufenthalt, eine erneute Musterung wäre defacto kein Problem, Gesund und relativ fit bin ich, eine Seediensttauglichkeit als ich Anfing Nautik zu studieren war ebenfalls kein Problem. Und da ich inzwischen Erwachsen geworden bin und in meiner Persönlichkeit sehr gefestigt bin, sehe ich auch anderweitig kein Problem.
Vielen Dank für die Informationen, werde mich die kommenden Tage genauer Informieren auf den vorgeschlagenen Webseiten!
Eine Seediensttauglichkeit für die Zivile Schifffahrt ist aber etwas ganz anderes als die Borddienstverwendungsfähigkeit bei der Marine.
Vielleicht kam das jetzt falsch rüber, ich wollte damit nur ausdrücken das ich körperlich gesund und fit genug bin,
ich möchte auch nicht zur Reserve der Marine sondern zum Heer, dort habe ich ja auch gedient damals.
Warum wurde man dann mit T4 entlassen? Das ist doch vorrübergehend wehrdienstunfähig und es wäre mir neu das sowas auch bei Entlassungen vergeben wird. Wenn dann, hätte man wohl T5.
Wie auch immer, man wird sich nachmustern lassen müssen. Ob man fit genug ist usw, wird sich dann rausstellen.
ZitatDas ist doch vorrübergehend wehrdienstunfähig und es wäre mir neu das sowas auch bei Entlassungen vergeben wird.
Das ist ganz normal und heisst bei der Änderung des Tauglichkeitsgrades mMn "Nicht verwendungsfähig bis in ... Monaten", hab ich mehtfach erlebt, besonders wenn der Rekrut vor Dienstantritt eine schwerere Erkrankung oder eine OP durchgemacht hatte. Auch bei späterem DU-Verfahren sollte das möglich sein, weil das ja einzuleiten ist, wenn der Soldat nicht innerhalb Jahresfrist wieder dienstfähig werden sollte.