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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Soterian am 29. Mai 2005, 16:55:49

Titel: Sehschwäche auf einem auge
Beitrag von: Soterian am 29. Mai 2005, 16:55:49
hallo,

Beginne anfang juli meinen grundwehrdienst bei der panzertruppe in westerburg. Ich habe folgende Frage: Ich trage jetzt seit mehreren Jahren keine Brille mehr(ausser manchmal vor dem computer) und komem damit auch wunderbar in der schule usw zurecht. Bei dem Sehtest hatte ich auch mit meinem linken auge kein problem sondern nur mit dem rechten. Wollte jetzt fragen ob ich mir eine neue Brille machen muss(meine alte rutscht, ist schwer und fürs Feld wahrscheinlich sehr ungeeignet) oder ob das niemandem auffält und das versicherungstechnisch gedeckt ist. Vom rein praktischen wäre es überhaupt kein problem für mich ohne brille(war mit meine freunden neulich mal auf dem schießstand und traf ohne brille auf 100m wesentlich besser, da das gestell einen nicht behinfert usw) und so interressiert mich eigentlich nur das rechtliche.
Vielen dank schon mal für antworten
Titel: Re:Sehschwäche auf einem auge
Beitrag von: mailman am 29. Mai 2005, 17:25:03
Wenn du Saz bist kriegst du eine Dienstbrille. Und wenn du es nicht sagst und es stellt sich später raus du das du eine Brille brauchst aber nichts gesagt hast, dann mußt du wahrscheinlich gehen.

Stell dir mal vor du bist als Kraftfahrer eingesetzt (falls du nach er MKF-Tauglichkeitsuntersuchung immer noch ohne Brille fährst) und es passiert was und es kommt raus das du deine Brille net trägst
Titel: Re:Sehschwäche auf einem auge
Beitrag von: Soterian am 29. Mai 2005, 17:33:41
danke fü die antwort, werde ich wohl die nächste woche mal zum opiker gehen.
Titel: Re:Sehschwäche auf einem auge
Beitrag von: Timid am 29. Mai 2005, 17:38:01
Zitat von: mailman am 29. Mai 2005, 17:25:03Wenn du Saz bist kriegst du eine Dienstbrille.

Genauer gesagt bekommt auch der gewöhnliche Wehrdienstleistende eine Dienstbrille bzw. einen Zuschuss zu einer neuen Brille mit Gläsern. Ist nicht sonderlich viel, aber für ein einfaches Gestell mit richtigen "Glasgläsern" reicht es i.A.. Alles, was darüber hinaus geht (Verspiegelung, Kunststoffgläser, Titangestell o.ä.) muss der Soldat selber übernehmen.
Aber, wie gesagt, für eine einfache Brille reicht es völlig.

ZitatStell dir mal vor du bist als Kraftfahrer eingesetzt (falls du nach er MKF-Tauglichkeitsuntersuchung immer noch ohne Brille fährst) und es passiert was und es kommt raus das du deine Brille net trägst

Dann wird es in jedem Fall eine Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen, die sich gewaschen hat. Derartiges Verhalten würde wahrscheinlich wenigstens als grob fahrlässig eingestuft und somit würde auch die Bundeswehr sehr wahrscheinlich nicht für mögliche Schäden etc. aufkommen.


Das einfachste wird es sein, wenn du die Brille trotzdem bei der Einberufung mitnimmst und das Thema dann direkt bei der Eingangsuntersuchung mit dem Truppenarzt besprichst. Der wird dir sicherlich weiterhelfen können. Vielleicht kann ja auch die augenärztliche Untersuchung (sowohl vom Dienstplan, als auch vom untersuchenden Arzt aus) vorgezogen werden, damit schnellstmöglich Klarheit besteht. :)

Und, wie gesagt, wirst du wahrscheinlich als GWDL eh eine neue Brille erhalten. Insofern hätte sich das Problem mit der Alten auch schnell erledigt.
Wobei "schnell" relativ ist - bei uns hatte es, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gut 1 Monat gedauert, bis die entsprechenden "Rezepte" für die Brillen fertig waren ...


Edit: Das mit dem Rutschen sollte normalerweise kein Problem sein - wenn ich mit meiner Brille bzw. den Bügeln Probleme habe, dann stellt die Optikerin, bei der ich bin, die Bügel kostenlos neu ein.