Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab mal eine Frage ich bin früher dumm gewesen und bin zweimal erwischt worden wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun wollte ich gerne wissen ob es mir noch möglich ist zur Bundeswehr zu gehen. Ich habe bereits die SuFu genutzt jedoch bin ich mir immer noch nicht sicher ob mir die Karriere beim Bund verwehrt wird.
Zu meiner Person:
Ich bin jetzt 20 Jahre alt, habe die Realschule besucht und auch erfolgreich abgeschlossen, nach dem habe ich die Private Höhere Handelsschule besucht und ebenfalls erfolgreich abgeschlossen. Zur Zeit besuche ich das Privat Abitur welches ich voraussichtlich im Sommer 2012 abschließen werde. Meine Staatsangehörigkeit ist niederländisch, jedoch bin ich in Deutschland geboren worden und lebe auch seit meiner Geburt in Deutschland.
Zu meinen Straftaten:
Im Jahre 2008 habe ich das erste mal meinen Roller entdrosselt und bin dabei erwischt worden. Ich musste mit meiner Mutter zum Polizeipräsidium, dort wurden mir ein paar Fragen gestellt wie zum Beispiel "Wie stehen Sie im Verhältnis zu Ihrer Mutter". Im darauf folgendem Jahr habe ich mein Roller erneut entdrosselt, da dieser wenn es kälter ist nicht starten ließe. Ich habe den Roller immer nur entdrosselt um diesen dann warm zu fahren und dann die Drossel wieder einzubauen, mein Roller wird elektronisch abgeriegelt. Jedoch bin ich erneut erwischt worden.
Strafmaß:
Ich war beim Gericht und dieser verhängte mir 20 Stunden Sozialarbeit, die ich direkt "abgearbeitet" habe im Freibad. Ich habe mir direkt das Problem in Angriff genommen und diese Stunden direkt von morgens 8 Uhr bis mittags 12 Uhr abgeleistet. (Während der Ferien) Der Bademeister sagte zu mir ich sei der erste der dies so diszipliniert in Angriff genommen habe, ich war immer pünktlich und zuverlässig. Als ich dann meinen Führerschein beginnen wollte bekam ich ein Schreiben an dem ich an einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung teilnehmen sollte.
Weiterer Verlauf:
Ich habe direkt einen Termin beantragt bei dem TüV Nord in Osnabrück. Dort wurde ich an einem Computer getestet, meine Werte seien überdurchschnittlich gut gewesen, auch bei dem Doktor gab es keinerlei Probleme. Dieser sagte sogar "Ich will dich hier nie wieder sehen ;)". Bei dem Psychologen hatte ich die größte Sorge jedoch verlief dies auch ohne Probleme. Wenige Wochen später bekam ich dann meine Papiere in dem Stand das die Untersuchung positiv sei. Somit konnte ich meine Führerscheinprüfung ablegen. Nun habe ich meinen Führerschein und bin bislang des öfteren angehalten worden, jedoch habe ich jetzt alle Papiere :)
mit freundlichem Gruß
Roy W.
Na, die Antwort ist einfach:
ZitatMeine Staatsangehörigkeit ist niederländisch,
Also frage bei den NL Kameraden an - in der Bundeswehr dürfen nur Bundesbürger (Deutsche im Sinne GG) dienen.
Es ist mir klar das nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit angenommen werden, jedoch wollte ich eher wissen ob es im Allgemeinen für mich überhaupt möglich ist zur Bundeswehr zu gehen. Ich wäre bereit meine Staatsangehörigkeit zu wechseln, wenn jedoch es vorn vorne herein nicht klappt dann kann ich mir den Papierkram auch sparen.
Ich wüsste nicht, dass man mal so mir nichts dir nichts die Staatsangehörigkeit wechseln kann?
Ein genereller Ausschluss ist die Vorstrafe nicht, der Psychologe wird sich aber ganz genau mit dir darüber unterhalten und da kann es die die Einstellung verhindern.
Eine Garantie auf Einstellung hat du natürlich nie.
ulli76
Vielen Dank, das war die Antwort die ich auf meine Frage gesucht habe. :) Ich denke, ich werde demnächst, wenn es mir möglich ist, einen Wehrdienstberater aufsuchen und mit diesem dann meinen weiteren Werdegang besprechen.
Lieber Fragensteller,
noch einmal zur Sicherheit: Immer dann, wenn im Bundeszentralregister irgendwelche Vorfälle aktenkundig sind, kann es zu einem - vorübergehenden - Einstellungshindernis kommen. Dies entscheidet dann der Rechtsberater eines der ZNwG oder der OPZ. In so einem Fall würde Ihre Bewerbung dann nicht weiter bearbeitet und Sie bekämen eine Absage mit Fristsetzung, nach der Sie sich erneut bewerben könnte.
Bevor Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Wehrdienstberater vereinbaren, sollten Sie unbedingt klären, welche Möglichkeiten bestehen, dass Sie Ihre Staatsbürgerschaft ändern und wie lange dies dauern würde. Denn ohne, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, würde eine Bewerbung von der Bundeswehr gar nicht erst bearbeitet werden, weil eine Einstellungsvoraussetzung fehlt.
Wenn Sie alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sich bewerben, Ihre Bewerbung angenommen wird und Sie zur Eignungsfeststellung eingeladen werden, müssen Sie tatsächlich damit rechnen, dass Sie mit diesen Vorfällen aus der Jugendzeit konfrontiert werden.