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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rekrut02.01 am 07. Januar 2012, 02:22:05

Titel: Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 07. Januar 2012, 02:22:05
Hallo,

seit dem 02.01. bin ich Soldat in der Grundausbildung. Vor meinem Dienstantritt, am 17.09 schlief ich stark alkoholisiert an einem burgerking ein und wurde dort von der polizei "aufgegriffen", ich weis von der geschichte gar nichts mehr, jedenfalls liegt nun eine strafanzeige gegen mich vor wegen wiederstand gegen vollzugsbeamte und beleidigung von vollzugsbeamten.
Ich habe dies bereits bei der bundeswehr angegeben und habe am montag einen termin mit dem Mod glaube ich.
Meine frage ist, was kommt da jetzt auf mich zu? Werde ich hochkannt rausgeworfen oder wie läuft das jetzt, es war ja vor dienstantritt.
Offen gesagt geht mir gerade der arsch auf grundeis und ich verstehe nicht was da gelaufen ist weil ich sowas bei vollem bewusstsein nie tun würde. :-\
Bitte um Antworten
Im vorraus schon mal vielen dank.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: BulleMölders am 07. Januar 2012, 07:07:50
Ich würde sagen, Dumm gelaufen!
Seit wann weist du von der Strafanzeige und seit wann weist die Bundeswehr davon?
Wenn die Bundeswehr schon vor einer Einstellung davon wusste, dann geht es wohl "nur" um ein Gespräch.
Wenn nicht liegt der Verdacht eines Einstellungsbetrugs vor. Was für einen Status hast du?
Und was ist ein "Mod"?

Da musst du ja schon ganz schön Besoffen gewesen sein, wenn du von dem ganzen nichts weist.
Und eine Anzeige wegen Wiederstandes und Beleidigung gegen Vollstreckungsbeamte ist ja wohl nicht so ganz ohne.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 07. Januar 2012, 08:35:36
Wann hast du das bei der Bundeswehr gemeldet? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens oder jetzt erst?
Und ich schließe mich der Frage vom Bullen an: Was ist in dem Zusammenhang ein Mod?
(Oder meinst du MAD?)
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: F_K am 07. Januar 2012, 11:09:50
Zitatweil ich sowas bei vollem bewusstsein nie tun würde.

Naja, für Widerstand ist schon so etwas wie Bewusstsein notwendig - sogar gerichtetes Handeln.

Falls Du (eingeschränkt) Schuldunfähig warst, kann und wird man Dir vorwerfen, Dich STRAFBAR in disesen Zustand gebracht zu haben ->

Merke: Wer nicht in der Lage ist, seinen Rausch "ruhig" auszuschlafen, sollte sich erst garnicht in diesen versetzen.

Art des Dienstverhältnisses? Laufbahn?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 15:30:32
Zu dem zeitunkt war ich schon eingestellt und es stand schon fest wo ich die aga mache und was danach kommt, verwendung Flug Abwehr Raketen PATRIOT, Manschaften.
Jetzt hatte ich dienstantritt und habe das gleich auf einem zettel angekreuzt dass ich deswegen ein gespräch haben möchte....

Kann gut sein dass es der MAD ist habe MOD verstanden.
Das ist wirklich kein pappenstil deswegen mach ich mir auch große sorgen,
Stehe auf jeden fall dazu diesen fehler gemach zu haben und hoffe das beste...

Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2012, 15:49:21
Hä- passiert ist das ganze doch im September und jetzt hattest du erst Dienstantritt. Deswegen die Frage, ob du es im Rahmen des Bewerbungsverfahrens oder vor Dienstantritt angegeben hast, dass da noch was in der Schwebe ist.
Oder hast du jetzt erst im Januar wieder was von der Sache gehört?
Und weit ist das Verfahren jetzt?
(Es wird der MAD sein- militärischer Abschirmdienst)
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 15:50:17
In münchen habe ich einen einstllungstest gemacht sommer 11, bekam dann vorschläge etc. Und wurde eingeplant, habe das alles unterschrieben und es war in trocoenen tüchern.
Dort habe ich alle angaben wahrheitsgemäß abgegeben. Dieser vorfall war erst nach der einstellung.
Jetzt wurde uns ein papier gegeben auf dem die frage stand ob mittlerweile etwaige strafanzeigen o.ä. Gegen uns vorliegen.
Dort habe ih ja (ich bitte um ein persöhnlihes gespräch angekreutzt) diesen zettel wollten die ausbilder aber noch niht wieder haben)
Für meine Verwendung brauche ich einen Sicherheitsstatus und musste da auch noch ein formular ausfüllen, hier stand diese frage wieder und ich habe wieder ja angekreutzt. Mir wurde dannn gesagt dass ich am montag (morgen) alle unterlagen dazu mitbringen soll und dass dann eben die zuständigen dafür da sind und ich diese vorzeigen soll.
Ich habe also von vorn herein die wahrheit gesagt und bei der einstellung nicht betrogen weil zu diesem zeitpunkt keine strafanzeige gegen mich vorlag.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Aurignacien am 08. Januar 2012, 15:52:43
Wann wurde denn mitgeteilt, dass eine Strafanzeige gegen dich vorliegt?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 15:56:00
BiS jetzt kam nur eine vorladung zum verhör und post vom landesfinanzamt
Also liegt das warscheinlich gerade bei der staatsanwaltschaft
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Aurignacien am 08. Januar 2012, 15:57:18
Aber seit WANN weißt du das mit der Strafanzeige?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2012, 15:57:49
ZitatIch habe also von vorn herein die wahrheit gesagt und bei der einstellung nicht betrogen weil zu diesem zeitpunkt keine strafanzeige gegen mich vorlag.

Natürlich lag die vor Ihrem Einstellungstermin vor, der war ja erst zum 01.01.2012.

Zitat von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 15:56:00
BiS jetzt kam nur eine vorladung zum verhör und post vom landesfinanzamt
Also liegt das warscheinlich gerade bei der staatsanwaltschaft

Was hat denn das Landesfinanzamt damit zu tun? *grübel*
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2012, 15:59:37
1.siehe die Frage von Aurignacien
2. Und was steht sinngemäß in dem Schreiben vom Landesfinanzamt (was auch immer DAS damit zu tun hat)?
3. du bist doch sicher bei der der Einstellung belehrt worden, dass du es melden musst, wenn es zu laufenden Verfahren kommt.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:04:45
Seit november weis ich das mit der strafanzeige also seit dem verhör
Landesfinanzamt wegen entstandene kosten und so zeug der polizist ist nach diesem 'dienstunfall' so bezeichnen die das ins kranken haus und hat sich krankschreiben lassen ergo: krankenhaus lrechnung und rechnung dienstausfall
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Aurignacien am 08. Januar 2012, 16:05:59
Warum hast du es dann nicht gleich im November gemeldet?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:13:28
Hätte ich wohl gleich tun sollen -.-
Warscheinlich aus angst dass ich nicht eingestellt werde
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2012, 16:16:19
Sie sind doch bestimmt belehrt worden, dass Sie alle Umstände mitzuteilen haben, die eine Einstellung behindern könnten, oder?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:22:45
Ja, das wurde ich
Habe in diesem punkt natürlich einen fehler gemacht

Um auf meine frage zurückzukommen, schmeissen die mich jetzt raus oder womit muss ih rechnen?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2012, 16:25:32
Ja, es kann passieren, dass man dich wieder entlässt. Zum Glück biste noch ganz am Anfang und hast es jetzt gleich gemeldet. Mit was Glück gibt´s dann wenigstens keinen Ärger wegen Einstellungsbetrug.

Kann auch sein, dass du ganz ganz viel Glück hast.

In was für einer Laufbahn bist du denn?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:27:49
Mannschaften
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2012, 16:29:35
Zitat von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:22:45
...
Um auf meine frage zurückzukommen, schmeissen die mich jetzt raus oder womit muss ih rechnen?

Das wird man Ihnen erst nach dem Gespräch mit dem MAD sagen können.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2012, 16:37:51
Da muss ich Klaus recht geben- kann sein, dass du Glück hast, muss aber nicht.
Warte das Gespräch ab.

Du solltest übrigens mit denen vom MAD besprechen wann und wie das an deine Einheit gemeldet wird. Notfalls solltest du da auch nochmal das direkte Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen. (Erster Ansprechpartner ist der Gruppenführer- der wird dich aber wahrscheinlich an den Chef oder Spieß weiterleiten)
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:41:23
Danke auf jeden fall für die antworten, ich hoffe das beste und werde morgen gleich zu meinem vorgestzten gehen umd diesbezüglich meldung machen.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: AriFuSchr am 08. Januar 2012, 16:46:58
ein Landesfinanzamt jibbet nicht. Das müsste die Landesoberkasse sein. ;)
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:52:32
Nüja is ja jacke wie hose wie die heissen wollen auf jeden fall geld sehn :)

Kameradschaftliche grüße zurück
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2012, 17:10:33
@ Rekrut:

... nur mal so als Vorschlag:

- Entstandenen Schaden (Behandlungskosten und Bezüge Polizist) sofort ersetzen
- Bei Polizisten wegen der Beleidigung / Körperverletzung um Entschuldigung bitten
- Ggf. mit Anwalt Verbindung mit der StA aufnehnem und auf eine Einstellung gegen Auflage drängen

-> einen Polizisten krankenhausreif schlagen ist keine Kleinigkeit sondern eine BÖSE GEWALTTAT.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 19:23:37
Also um das klar zu stellen....
Ich habe diesen polizisten nich brutal zusammengeschlagen sondern mich gegen eine festnahme wiedersetzt, dabei hat er sich verletzt.
Nebenbei bin ich auch nicht ohne blessuren aus dieser situation gekommen, habe z.B einen kapselriss im rechten zeigefingergelenk davongetragen, sowas heilt ewig nicht bzw. muss operiert werden.
Aber das ist uninteressant....
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2012, 19:28:39
Immerhin musste der Polizist in´s Krankenhaus und war krank geschrieben.
Dass du dich dabei selbst verletzt hast, zeigt zum einen, wie heftigt das abgegangen sein wird und zum anderen: Dafür erwartest du jetzt nicht ernsthaft Mitleid, oder? DAS hast du dir selber zuzuschreiben.

Und glaub mir, ich kenn die ähm- etwas unentspannten Reaktionen- von Betrunkenen- das was du da gemacht hast, ist schon ne andere Kategorie.
Wenn du dich so gar nicht unter Kontrolle hast, wird der Dienstherr sehr genau überlegen, ob er dich will. Das passt nämlich nicht so wirklich zu den Anforderungen eines Soldaten (So von wegen Schusswaffen und stressige Situationen)

Dass du so lange untätig warst und es ewig nicht an die Bundeswehr gemeldet hast, zeigt nicht gerade einen reifen Umgang mit dem Vorfall.
Konstruktive Vorschläge, wie du die Situation hättest retten können (und du es jetzt noch halbwegs kannst) hat F_K ja schon genannt.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2012, 20:14:54
ZitatAlso um das klar zu stellen....

Die Klarstellung scheint wirklich notwendig zu sein - aber anders als von Dir gedacht:

ZitatIch habe diesen polizisten nich brutal zusammengeschlagen sondern mich gegen eine festnahme wiedersetzt, dabei hat er sich verletzt.

Genau: Das Stafrecht spricht dabei von zwei STRAFTATEN:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Körperverletzung
(Die Konkurrenzen soll ein Jurist machen).

ZitatNebenbei bin ich auch nicht ohne blessuren aus dieser situation gekommen, habe z.B einen kapselriss im rechten zeigefingergelenk davongetragen, sowas heilt ewig nicht bzw. muss operiert werden.
Aber das ist uninteressant....

Genau, dass ist strafrechtlich unerheblich - eigene Dummheit. (Die Gewaltanwendung gegen Dich war offensichtlich NOTWENDIG und ANGEMESSEN - diese must Du erdulden, weil rechtmäßig).

Mit so einer uneinsichtigen Einstellung kommst Du vor Gericht "richtig groß raus" ... viel Erfolg.

Leute gibts, die gibts nicht ... ohne Worte.

Denk drüber nach - sonst haben Richter und DV nur wenige Optionen.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: wolverine am 08. Januar 2012, 20:54:51
Das speziellere Delikt geht vor; ermittelt wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte als "Privilegierung" (geringeres Strafmaß) der KV.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Andi am 08. Januar 2012, 22:28:11
...was von der GdP schon seit längerem Kritisiert wird, weil so eine Körperverletzung gegenüber Polizisten und sonstigen Vollstreckungsbeamten geringer bestraft wird als "jedermann" gegenüber.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: wolverine am 08. Januar 2012, 22:30:55
Verständlich; hat seinen Grund in "evtl. berechtigter Notwehr gegen evtl. rechtswidrige Vollstreckungshandlungen."
Der Normalbürger denkt regelmäßig, dass "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" eine Qualifizierung ist; in Wahrheit ist es aber eine Privilegierung.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 22:49:44
Quatsch will doch kein mitleid wegen meiner verletzung das ist mir schon bewusst dass es wohl notwendig war. So war das nicht gemeint.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 23:56:03
Ich bin nicht uneinsichtig, ich sehe ein das ich einen fehler gemacht habe und steh dafür grade, nehme meine strafe an und bezahle die entstehenden kosten und bis jetzt ist es schon ein dicker batzen geld der verlangt wird.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2012, 08:31:10
Zitatder verlangt wird.

... der wird nicht verlangt, sondern ist lediglich ein Ausgleich das Schadens.

Um eine "Hausnummer" für eine Strafe zu nennen (sofern Du sonst nichts auf dem Kerbholz hast):
60 Tagessätze (also 2 Monatsgehälter Netto), für einen Mannschaftssoldaten SaZ also so 3000 Euro oder so  ;.)
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: staff am 10. Januar 2012, 18:39:15
passt zwar nicht ganz hier rein aber ich möchte deswegen nicht extra ein neues thema eröffnen...

ich wurde mit 41 km/h zu schnell außerhalb einer geschlossenen ortschaft geblitzt u. das bedeutet lauf bußgeldkatalog geldstrafe und 4 wochen fahrverbot. nun meine frage: da ich am 2.4 meine aga antrete bin ich verpflichtet dies jetzt schon beim zentrum für nachwuchsgewinnung zu melden? welche konsequenzen drohen mir?

mfg
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 10. Januar 2012, 18:40:36
Kommt drauf an. Von "keine Konsequenzen" bis "Nichteinstellung".
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: staff am 10. Januar 2012, 18:46:14
und das nur wegen einer ordnungswidrigkeit wie zu schnell fahren? der führerscheinentzug würde ja nicht mal mehr in die dienstzeit fallen...
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Beitrag von: Tommie am 10. Januar 2012, 18:47:39
Richtig, das ist eine Ordnungswidrigkeit und damit NICHT meldepflichtig beim ZNwG! Das Fahrverbot müssen Sie dann melden, wenn es in Kraft tritt, bzw. wenn es definitv verhängt wurde!, wenn das in Ihre Dienstzeit fällt. Bekommen Sie das davor abgebacken, ist es auch gut ;) !

In der AGA erwerben Sie ohnehin keinen BW-Führerschein, da kann man das dann ganz einfach abbrummen, wenn es vorher nicht mehr klappen sollte ... ;) !
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: bayern bazi am 10. Januar 2012, 18:53:00
wobei fahrten in die punkteränge auch gemeldet werden sollten  - vor allem wenn der erwerb eienr bundeswehrfahrerlaubnis ansteht
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Januar 2012, 18:54:40
@ staff: Sie schreiben ja selbst: "Bußgeldkatalog" beschreibt Geldbußen, Punkte, Fahrverbote... und eben keine Strafen. Damit besteht auch kein relevantes Einstellungshindernis. Und das Fahrverbot müssen Sie auch nur dann melden, wenn es Relevanz für den Dienst hätte - und Sie damit auch kein Bundeswehrfahrzeug führen dürften. Sollten Sie eine Bundeswehrfahrerlaubnis bekommen, dann wird dies sowieso im Rahmen der Anmeldung vom Kraftfahrtausbildungszentrum mit Auszug aus der Flensburger Verkehrssünderdatei geprüft. In diesem Fall sollten Sie also diesen Vorfall bei Dienstantritt melden.
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: ulli76 am 10. Januar 2012, 18:58:06
Kommt halt drauf an, als was er eingestellt werden soll. Wenn er mal Fahrlehrer werden soll, ist das sich was anderes als als SaZ 4 Mannschafter und GeziMokel.

Und ist 41km/h nur ne Ordnungswidrigkeit?
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: Tommie am 10. Januar 2012, 18:59:17
Zu den Routinemaßnahmen vor dem Erwerb einer Bundeswehr-Fahrerlaubnis gehört das Einholen einer KBA-Auskunft (= "Kontoauszug in Flensburg"). Sollten da dann zu viele Punkte drauf sein (ich weis nicht exakt, wo der "Grenzwert" liegt!) gibt es halt (zunächst) keinen BW-Führerschein. Ist das Konto in Flensburg ausser dem o. a. Eintrag "jungfräulich", ist die Gefahr nicht so groß ...

Und ja, auch 41 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften sind nur eine OWI ;) !
Titel: Antw:Strafanzeige
Beitrag von: staff am 10. Januar 2012, 22:09:52
danke für die zahlreichen antworten. bin erleichtert...