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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Schlafiyo am 07. Januar 2012, 13:01:53

Titel: FWD und/oder FWDL?
Beitrag von: Schlafiyo am 07. Januar 2012, 13:01:53
Hey..

ich habe Ende Februar mein DZE nach 23 Monaten (inkl. 9 Monaten Grundwehrdienst) erreicht.

Jetzt habe ich gehört, dass es möglich ist die 9 Monate die ich Grundwehrdienst hatte nochmal als FWDL Zeit dran zuhängen.

Oder sogar nochmal! 23 Monate FWD zu machen, also trotz den bereits 23 Monaten FWDL.

Kann mir da jemand was genaueres sagen?

Wollte erstmal hier iwo nachfragen bevor ich mich beim Wehrdienstberater oder Spieß blamiere :)

MKG

Titel: Antw:FWD und/oder FWDL?
Beitrag von: Ralf am 07. Januar 2012, 13:47:46
Da den alten "FWD" gemacht hast, kannst du den neuen Freiwilligen Wehrdienst nochmal und auch in voller Länge machen
Titel: Antw:FWD und/oder FWDL?
Beitrag von: Rollo83 am 07. Januar 2012, 14:14:15
@ Ralf

Nur aus Neugier, gibt es da ein passendes Gesetz oder einen Auszug aus einer Vorschrift oder irgendwas anderes schwarz auf weiss wo ich das nachlesen kann?
Titel: Antw:FWD und/oder FWDL?
Beitrag von: HaDo am 07. Januar 2012, 14:17:05
würd mich auch interessieren...
Titel: Antw:FWD und/oder FWDL?
Beitrag von: Ralf am 07. Januar 2012, 14:21:54
Möglicherweise. Mir so nicht bekannt.
Mir hat man auf Anfrage eine Anweisung des BAWV zugesandt, die die KWEA mit FWD-Beratern anweist, so zu verfahren.
Dass beim neuen FWD die Wiederholung ausgeschlossen ist (auch wenn man auf eigenen Antrag innerhalb der ersten 6 Monate kündigt) ergibt sich wohl daraus, dass der FWD ein "Schnupperkurs" sein soll. Einmal in diesen "reingeschnuppert", kommt damit im Wiederholungsfall der ursprüngliche Sinn nicht mehr zum tragen.
Aber wir haben ja hier auch User, die alle Gesetze und Vorschriften kennen.