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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Dono am 07. Januar 2012, 23:26:12

Titel: Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Dono am 07. Januar 2012, 23:26:12
Hallo ich habe mich als FWDL 23 beworben und wurde am 19.12.2011 mit T2 gemustert, ich habe Die EUF mit einem Durchschnitt von 1,4 bestanden. Der Einplaner hat mir einen Platz als Jäger in Illkirch-Graffenstaden reserviert, ich sollte nochmal anrufen ob noch FschJg stellen frei werden. Ich habe mich dann nochmal telefonisch gemeldet, und der Jg stelle zugesagt. Eintrittstermin soll der 1.4.2012 sein, jetzt ist meine Frage wie lange es in etwa dauert bis ich meinen Einberufungsbescheid mit genauem Termin Uhrzeit usw. bekomme und ob sich da noch etwas ändern kann.
Danke Schonmal für eure Antworten :)
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Tenlei am 08. Januar 2012, 00:42:29
So genau kann das niemand sagen;)

aber er sollte,wenn das Führungszeugnis auch zu dem Zeitpunkt vorlag demnächst ankommen. Jedenfalls wars bei mir so,ist aber vllt nicht auf Sie übertragbar.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Dono am 08. Januar 2012, 01:31:27
Das Führungszeugnis habe ich 1 Tag Später Hingeschickt, ich werde die kommende Woche noch abwarten. Ansonsten rufe ich mal bei der Einplanung an, fragen kostet ja nichts  :)
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: BulleMölders am 08. Januar 2012, 07:20:00
Man kann anderen aber auch unnötig auf die Nerven gehen. Wenn bis Mitte Februar nichts da ist würde ich Nachfragen vorher nicht.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: walli am 08. Januar 2012, 10:43:48
Das Führungszeugniss?Bei mir hatte das damals der Bund angefordert.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Tenlei am 08. Januar 2012, 10:47:33
Zitat von: walli am 08. Januar 2012, 10:43:48
Das Führungszeugniss?Bei mir hatte das damals der Bund angefordert.

Das ist korrekt,ich vermute Sie waren aber auch ein GWDL als Sie zum ersten mal mit der BW in Kontakt kamen. Die FWDL (und SaZ vermutlich auch) müssen ihr Führungszeugnis selbst beantragen (und bezahlen!) da sie schließlich freiwillig dabei sind.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2012, 10:52:19
Zitat von: walli am 08. Januar 2012, 10:43:48
Das Führungszeugniss?Bei mir hatte das damals der Bund angefordert.

Kommt drauf an, als was Sie sich verpflichtet haben. Bei Verpflichtung in der Truppe war es (jedenfalls 2010, da weiss ich es genau) so, dass Bewerber für die Mannschaftslaufbahn ihres selbst beantragen mussten, bei Bewerbern für höhere Laufbahnen dagegen die Bundeswehr die Auskunft aus dem BZR eingeholt hat.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Dono am 08. Januar 2012, 23:21:42
Also wenn es sich nicht die letzten 3 Monate geändert hat, muss man sein Führungszeugnis als FWDL und SAZ selber beantragen und bezahlen. Den Eintrag aus dem Bundeszentralregister fordert die Bundeswehr an.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Dono am 12. Januar 2012, 14:28:26
Also ich habe mich Doch dazu entschlossen mal bei meinem netten Einplaner nachzufragen, und der sagte mir, das alles noch in Bearbeitung war. Vermutlich weil ich mein Führungszeugnis zugeschickt habe, und nicht vom Amt angefordert habe. Lange rede kurzer Sinn morgen wird alles losgeschickt, und ich habe die stelle als Jäger/Scharfschütze sicher. Die AGA habe ich in Immendingen baden -württemberg und Anschlussverwendung in Illkirch-Graffenstaden nähe Straßburg, also alles kein Problem bei fragen mal anzurufen. :)
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: BesserwisseGast am 13. Januar 2012, 16:21:54
Zitat von: Dono am 08. Januar 2012, 23:21:42
Also wenn es sich nicht die letzten 3 Monate geändert hat, muss man sein Führungszeugnis als FWDL und SAZ selber beantragen und bezahlen. Den Eintrag aus dem Bundeszentralregister fordert die Bundeswehr an.

Nö, ich musste meins nicht selber beantragen und auch nicht zahlen. Zumindest habe ich es nicht getan und werde dennoch SaZ ab April...

Grüße
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Micha2012 am 14. Januar 2012, 12:18:13
Guten Tag,
also ich war am 3. bzw. 4. Jan 2012 im ZNwG West und schlage die Laufbahn Feldwebel des Truppendienstes ein. Dort wurde mir ein Formular ausgehändig, dass die Dienststelle dazu befugt, ein "Führungszeugnis für Behörden" sowie eine uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister über mich an zu fordern. Also glaube ich, dass ich nichts mehr beantragen muss!? Ich glaube, jeder hat so ein Schreiben bekommen, egal welche Laufbahn. Schaut nochmal durch eure Unterlagen. Fals ich falsch liege korregiert mich bitte.

MfG Michael
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Tenlei am 14. Januar 2012, 14:02:05
also ich als angehender FWDL23 habe hier ein "Infoblatt zur Beantragung eines Führungszeugnisses"
"Zu Ihrer endgültigen Einplanung ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich, das nicht älter als ein Jahr ist.
Ich bitte Sie daher, umgehend bei Ihrer Meldebehörde ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" (gemäß §30 Abs. 5 BZR) zu beantragen.
[..]Die Erteilung eines Führungszeugnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig." (13 Euro)

so musste ich das jedenfalls handhaben. Mein Einplaner sagte mir das gelte für alle FWDL und SaZ seit vermutlich Aussetzung der Wehrpflicht.

Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Martin303 am 14. Januar 2012, 14:27:04
@Micha2012
Mache die selbe Laufbahn wie du. Wir müssen nix mehr machen. Habe meine Wdb deshalb nochmal gefragt. Lediglich die Mannschaftler müssen ihr Führungszeugnis selber
beantragen.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: ulli76 am 14. Januar 2012, 14:30:41
Bevor ihr euch darüber den Kopf zerbrecht: Macht es jeweils so, wie man es euch sagt.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: BulleMölders am 14. Januar 2012, 17:23:03
Zitat von: ulli76 am 14. Januar 2012, 14:30:41
Bevor ihr euch darüber den Kopf zerbrecht: Macht es jeweils so, wie man es euch sagt.
Und der tipp ist für eure Dienstzeit besonders Gold wert.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid, Dauer
Beitrag von: Tommie am 14. Januar 2012, 17:27:27
Und für all diejenigen, die die doch etwas subtilere Anmerkung des "Bullen" nicht direkt verstanden haben, habe ich noch den einen oder anderen Merksatz ohne Verklausulierungen und versteckte Hinweise, in einfachem, klarem Deutsch ;) :

1.) SOLDAT ist die Abkürzung von "Soll Ohne Langes Denken Alles Tun!"

2.) Sie werden SOLL-daten, keine WILL-daten!

3.) Befehle sind keine Anregungen und erst recht keine Diskussionsgrundlagen!

4.) Antworten auf Befehle beginnen nie mit "Ja, aber ...!"

5.) Sie sind hier nicht bei "Wünsch Dir was!", sonder eher bei "Das ist so!"

6.) Überlassen Sie das Denken den Pferden, die haben nämlich größere Köpfe!

Und wer sich an diese "Regeln" hält, macht sich selbst und seinen Vorgesetzten das Leben bedeutend einfacher ...