Guten Tag,
Kann man sich im Urlaub bei einem zivilen Arzt einen Leberfleck entfernen lassen?
Ich frage das, weil man ja normalerweise zum Truppenarzt geht.
Der Fleck stört nicht bei der Arbeit, deswegen ist das ja eine Schönheitsoperation.
Nun, vorneweg, man ist zur Gesunderhaltung verpflichtet.
Aber gut, generell möglich ist das schon, allerdings werden die Kosten dann sicher nicht von der Bundeswehr übernommen und man bleibt darauf sitzen.
Ja das habe ich auch nicht erwartet.
Deswegen würde ich das auch im Urlaub machen.
Muss man irgendwen informieren das man das macht oder kann man da einfach zum Arzt zivil gehen ?
Und wieso willst du das beim Hausarzt machen lassen?
Bei der Bundeswehr bekommst du das auf Kosten der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung wenn es halbwegs medizinisch gerechtfertigt ist. Entweder direkt beim Truppenarzt oder sogar von einem Hautarzt oder Chirurgen.
Und die Bundeswehr übernimmt die Kosten dafür, dass es vom Pathologen untersucht wird.
Ich wusste nicht das das ein Bundeswehrarzt macht. Es hat "keinen dienstlichen Zweck" es ist eine reine Schönheitsoperation. Von daher bin ich davon ausgegangen das ich zivil irgendwo hin muss.
Zitatwenn es halbwegs medizinisch gerechtfertigt ist
Sprech doch einfach mal mit deinem Truppenarzt ;)
Ob man da einen "dienstlichen Zweck" draus basteln kann, wird der Truppenarzt dann entscheiden. Und wenn es "nur" zur Vorsorge ist.
Ok.
Ich werd ihn irgendwann mal darauf ansprechen.
Danke & schönen Sonntag
Die Bundeswehr ist bei solchen kleinen Sachen recht kulant. Fragen kostet ja nix und mehr wie nein sagen kann der Truppenarzt ja nicht.
Üblicherweise läuft es so, dass man dich zur Leberfleckkontrolle zum Hautarzt schickt (sollte man eh regelmäßig machen lassen- die übliche Empfehlung ist da 1x/Jahr). Manchmal steht dann schon auf der Überweisung mit drauf, dass die bei Bedarf entfernt werden sollen. Manchmal sagt der Hautarzt beim ersten Termin dass das Ding raus soll und dann gibt´s eben nen 2. Termin ggf. mit 2. Überweisung.
Und dran denken: Die Dinger können zum Pathologen geschickt werden- üblicherweise brauchst du dafür ne Extra-Überweisung und der Hautarzt muss das wissen (so weit ich weiss, ist das im Zivilen ne IGEL-Leistung)
Mit Behandlungen, die man auf eigene Kosten machen lässt, ist das so ne Sache: Du musst dich dafür vom Truppenarzt beraten lassen- da geht es auch drum, welche Auswirkungen das auf die Tauglichkeit hat (z.B. Implantate). Unter Beachtung der Pflicht zur Gesunderhaltung ist das aber in der Regel kein Problem. Allerdings kann es Probleme mit dem Disziplinarvorgesetzten kommen, wenn dadurch deine Taugklichkeit eingeschränkt wird (z.B. Augenlasern kurz vor´m Einsatz dürfte Ärger geben)
Okay, danke für die Antworten.
Ja alter Thread, ich weiß, geht aber ganz schnell.
Fällt die "Hautkrebsvorsorgliche Entfernung von Leberflecken per Laser" mit unter eine Meldepflichtige OP?
Für mich gehts erst Jan'15 los und ich hab ja unterschrieben OPs sowie Änderungen des Gesundheitszustandes mitzuteilen, bezweifel aber, dass darunter so eine Präventivmaßnahme fällt. Genauso wenig wie ich jeden Schnupfen oder Falschparken in der Zeit melden muss.
Tapatalk @ NEXU5
Kommt drauf an, wie der Leberfleck vorher aussah und was bei der Histologie raus gekommen ist.
Wenn das passt, musst du es nicht melden)
Vielen Dank Ulli. :)
Tapatalk @ NEXU5