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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Pascal1990 am 09. Januar 2012, 20:11:30

Titel: Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 09. Januar 2012, 20:11:30
Guten Abend liebe Kameraden,

ich hab heute als SaZ4 von meinem Widerrufs-recht gebrauch gemacht.

Im großen und ganzen ist meine Frage eigentlich,wie lange dauert das nun bis ich entlassen werde,da ich Im Zivilen schon eine Arbeitstelle hätte und sie direkt besetzten könnte.
Doch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?


schönen Abend und danke im vorraus für die Antworten!

Edit:

Ich bin seit dem 4.10 dabei hab meine Aga bestanden und bin nun in meiner Stammeinheit.
Hab also noch ca. 2 monate noch mein Widerrufsrecht.

Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 09. Januar 2012, 20:36:04
Normalerweise ist das eine Sache von wenigen Tagen (wegen der ganzen Ausschleusung)
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: BUND-aner am 09. Januar 2012, 20:40:57
In meiner noch relativ kurzen Zeit bei der Bw (1 kümmerliches Jährchen) hab ich 2 Widerrufe von Kameraden erlebt.
In beiden Fällen haben die Betroffenen ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr am Dienst teilgenommen.

MkG
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 09. Januar 2012, 20:43:18
Vielen dank für die Antworten,ich werde wohl mal morgen nochmal mit dem Chef oder dem Spieß sprechen und abklären wie es genau aussieht,weil wenn ich nämlich nun zu lange da weiter hin "bleibe" geht mir die Arbeitstelle flöten.

Edit:

Aber was ich nicht ganz verstehe wenn es wirklich nur zwei Tage dauert wegen Auskleidung und dem ganzen Papierkram,wie ich es auch in andern Forums gelesen habe, wieso mir gesagt wird das es noch zwei Monate dauern kann,bis ich entlassen werde. Ist das einfach nur dazu da um mich zu verunsichern oder wieso...komisch komisch :/!
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Jakkaru am 09. Januar 2012, 21:53:18
Also erstmal...

ZitatForums

...heißt es Foren :D

ZitatIst das einfach nur dazu da um mich zu verunsichern oder wieso..

Wäre möglich. Einfach nochmal nachfragen aber letztendlich werden Sie ja sehen wie lang es sich hinziehen wird.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 09. Januar 2012, 22:01:45
ZitatAber was ich nicht ganz verstehe wenn es wirklich nur zwei Tage dauert ... wieso mir gesagt wird das es noch zwei Monate dauern kann,bis ich entlassen werde.

ZitatDoch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?

Weil der PersUffz in dieser Sache nicht Ihr Ansprechpartner ist. Der KpChef ist derjenige, der Ihre unverzügliche Entlassung in die Wege zu leiten hat.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Januar 2012, 07:01:50
Wer seine Verpflichtung widerruft, ist ohne schuldhaften Zeitverzug aus der Bundeswehr zu entlassen, weil es unrechtmäßig wäre, ihn länger als für die Entlassungsformalitäten notwendig unter die Pflichten und Rechte der Soldaten zu stellen. Deshalb hat der Disziplinarvorgesetzte diesen Vorgang mit Vorrang zu bearbeiten.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Paramedic am 10. Januar 2012, 14:36:24
Nicht zu vergessen das es den Bund auch ne Menge Geld kosten würde jemanden erst so spät aus dem Dienst zu entlassen.  ;)
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 10. Januar 2012, 14:37:58
Oder noch schlimmer: Der kündigt und bis zur Entlassung passiert ihm irgendwas, das auch noch ne WDB ist.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Paramedic am 10. Januar 2012, 14:39:59
Und damit noch größere Kosten  ;D
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Aliki am 12. Januar 2012, 20:21:29
Mich würde ein Fall interessieren, der nicht unbedingt was damit zu tun hat, aber keinen eigenen Thread verdient:)

Bewerber unterschreibt als ROA SaZ 2 / 3, somit ohne Widerrufsrecht / Probezeit.
Einstellungsvoraussetzung liegt vor: Mittlere Reife + Berufsausbildung.
Macht aber momentan die Fachhochschulreife.
Dienstantritt ist 01.07. Der Bewerber bekommt aber erst am 10.07. mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde, ob eine mündliche Nachprüfung erforderlich ist oder ob das Schuljahr komplett wiederholt werden muss.

Nimmt die Bundeswehr auf die zivile Weiterbildung Rücksicht und lässt da Kulanz walten oder heißt es dann: Pech, jetzt bist du dabei
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: wolverine am 13. Januar 2012, 17:07:32
Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe, kann doch nunmehr fast jeder innerhalb der ersten sechs Monate zurücktreten. Ob wegen Schulausbildung oder anderer Gründe. Wenn in diesem Fall nicht, dann besteht sicher kein Anrecht auf Entlassung. Da muss man sich einfach entscheiden, entweder der Job oder der Schulabschluss.
Man kann natürlich immer Entlassung beantragen und das wird dann im Einzelfall entschieden.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Aliki am 14. Januar 2012, 13:25:14
Angeblich gibt es in allen Laufbahnen ein Widerrufsrecht bzw. Probezeit, außer bei den ROA
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 17:39:29
ZitatDoch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?

ZitatWeil der PersUffz in dieser Sache nicht Ihr Ansprechpartner ist. Der KpChef ist derjenige, der Ihre unverzügliche Entlassung in die Wege zu leiten hat.

So war beim KpChef und hab mit ihm gesprochen und was hat er mir gesagt,das er nicht der jenige ist der mir sagen kann wie lange es dauer und wann der Antrag durch ist,weil es erst zu Dienstelle geschikt werden muss und die Unterlagen wieder zurück geschikt werden müssen...ich bekomm dabei echt krämpfe-.-...
Also ich hab jetzt mehr als zwei Stunden in unterschiedlichen Foren nachgeschaut und so weiter und ich finde immer Antworten auf meine Frage doch dann lese ich weiter und es wird direkt wiederspruchen... Das Problem bei mir ist wie geschrieben,das ich eine Stelle hätte und ich so schnell wie möglich raus möchte und das andere Problem ist auch das wir nächste Woche auf eine Zwei wöchentliche Übung fahren... und wie gesagt ich einfach da raus möchte... Weiß den wirklich keiner was genaues? Wo ich mich vielleicht melden kann um zu schauen ob der Antrag überhaupt weg geschikt worden ist oder wie weit er ist...?! :/


und wenn ich dann hier diesen beitrag dann lese verstehe ich so oder nichts mehr...http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/wiedereinsteller-%28widerruf%29/15/
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 19:14:10
Noch mal: Sie haben von Ihrem Ihnen zugestandenen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Alles, was Ihre Vorgesetzten Ihnen erzählt haben, ist gelinde gesagt, Käse. Sie haben das Recht sofort entlassen zu werden, da hat die Stammdienststelle der Bundeswehr nichts mit zu tun, die Entlassungsdienststelle müsste in diesem Fall der Kompaniechef (!) sein (wenn ich mich irre, bitte berichtigen). Setzen Sie sich hin und schreiben Sie eine Beschwerde an Ihren Bataillonskommandeur, dass man Ihren Widerruf nicht bearbeiten will und Sie ständig mit irgendwelchen Ausreden hinhält.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 19. Januar 2012, 19:19:41
Du hast aber den Vertrag schon mit Widerrufsmöglichkeit unterschrieben, oder?
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: wolverine am 19. Januar 2012, 19:27:12
Zitat von: KlausP am 19. Januar 2012, 19:14:10
die Entlassungsdienststelle müsste in diesem Fall der Kompaniechef (!) sein (wenn ich mich irre, bitte berichtigen).
Ich weiß nicht mehr, wo es steht aber ich meine, dass eine Entlassungsdienststelle einen RB haben muss und es folglich mindestens die Div/WBK-Ebene ist. Am Problem des TE ändert das aber nichts: Wenn ihm der Widerruf zusteht, ist er ohne schuldhaftes zögern zu entlassen.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 19:28:56
Zitat von: ulli76 am 19. Januar 2012, 19:19:41
Du hast aber den Vertrag schon mit Widerrufsmöglichkeit unterschrieben, oder?

Zitat von: Pascal1990 am 09. Januar 2012, 20:11:30
Guten Abend liebe Kameraden,

ich hab heute als SaZ4 von meinem Widerrufs-recht gebrauch gemacht.
...

Hab also noch ca. 2 monate noch mein Widerrufsrecht.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 19. Januar 2012, 19:31:54
@Klaus: Dieses Mal hatte ich es nicht übersehen.
Wollte nur sichergehen, dass er wirklich mit unterschrieben hat und nicht denkt, er hätte es automatisch.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 19:38:14
Zitat von: ulli76 am 19. Januar 2012, 19:31:54
@Klaus: Dieses Mal hatte ich es nicht übersehen.
Wollte nur sichergehen, dass er wirklich mit unterschrieben hat und nicht denkt, er hätte es automatisch.

Mir ging es hauptsächlich um den letzten Satz, aus dem ich schließe, dass er mit Widerufsrecht unterschrieben hat.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 20:05:53
Danke für die schnellen Antworten :),
ja ich habe es unterschrieben hab eine Kopie bei mir und eine in meiner Akte.

Ich bin diese Woche KzH geschrieben,da das ganze mir wirklich sehr auf die Gesundheit geht und ich das auch Geistlich momentan garnicht vertragen kann... Bin morgen wiederbestellt beim Arzt hab auch mit dem Pfarrer schon gesprochen und er meinte selber auch das ich zum schnellst möglichen Termin entlassen werde,das wäre dann einmal der 13 oder 15 im Monat und am ende des Monats 30-31 in diesem Fall der 31 wäre. Aber ich kann und will nicht verstehen wieso ich nicht entlassen werde... Was soll ich den jetzt am besten machen?
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 19. Januar 2012, 20:11:29
Sprich nochmal mit deinem Chef, frag genau zu was für einer Dienststelle das noch soll.
Hast du ihm das Problem mal geschildert, dass du ne neue Stelle hat und du so schnell wie möglich zu entlassen bist?

Wenn du das Gefühl hast, dass es einfach nur in deiner Einheit abgeblockt wird, wirst du wohl um eine Beschwerde nicht herum kommen.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 20:13:01
ZitatWas soll ich den jetzt am besten machen?

Ich wiederhole mich: Schreiben Sie eine Beschwerde an Ihren Bataillonskommandeur und schildern Sie darin, dass man Sie daran hindert, von Ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch zu machen. Auch wenn Ihre Einheit auf den Übungsplatz geht, ändert das nichts daran, dass Sie umgehend zu entlassen sind.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 20:19:30
@ ulli76

Er hat mir gesagt das dass noch zu Brigade oder so wohin genau weiß ich jetzt nicht mehr hin muss,die müssen das "gehnehmigen" und dann müssen sie die unterlagen zurück schicken. Und erst dann könnten sie mich entlassen. Ich hab den Spieß extra drauf hingewiesen und nachgefragt ob die mich jetzt schon entlassen können,weil ich eine andere Stelle hätte...Da meinte er halt nur,das er da nichts tun kann,genau wie der KpChef...

@ KlausP

Ok,ich werde morgen mal mit dem Arzt reden und schauen was er sagt wegen den mandeln und als nächsten Schritt werde ich dann eine beschwerde schreiben,aber am besten schike ich diese Beschwerde doch dann über die Zivile Post oder geht das nicht,weil wenn ich das über die Bundeswehr-Post schike,wird das ja noch weiter zwei-drei Wochen dauern...

Und noch was,ich hab auch gelesen das es unterschiede zwischen der Verpflichtserklärung gibt?!
Bei mit steht auf dem Zettel "Widerrufliche Verpflichtserklärung A".
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 20:24:57
Zitat
Er hat mir gesagt das dass noch zu Brigade oder so wohin genau weiß ich jetzt nicht mehr hin muss,die müssen das "gehnehmigen" und dann müssen sie die unterlagen zurück schicken.

Haben die keine Fax-Geräte dort? Und "genehmigt" muss da gar nichts werden, lediglich die Entlassungsverfügung muss erstellt und unterschrieben werden, ein Vorgang, der keine 2 Stunden (je nach Kommandoebene  ;)) dauert.

Bezüglich der Beschwerde: Sie wissen aber schon, wer Ihr Bataillonskommandeur ist? Im Normalfall sitzt der in der gleichen Kaserne wie Ihre Kompanie. Da ist also nullkommanix mit 2 Wochen Postlaufzeit.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 20:30:33
Doch haben die eigentlich schon da :D,nur keine Ahnung wieso das alles so lange dauert,wie gesagt der Pfarrer meinte zu mir halt das ich zum nächst möglichen Termin entlassen werde,nur ich hab am Montag mit meinem KpChef gesprochen und er meinte halt das er da nichts tun kann.

Ja die Kommandoebene ist soweit ich weiß bei uns nicht direkt in meiner Kaserne,da ich unter der Panzerbrigade 21 gehöre und in Unna in Der 2./7 bin. Ich weiß nicht ob es daran liegt das es so "lange" dauert?!

Also soweit ich das weiß ist von Unna:Kommandeur OTL K***. Zu ihm müsste auch die Beschwerde?

Edit: Bitte keine Klarnamen Dritter im Netz.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 20:33:19
ZitatAlso soweit ich das weiß ist von Unna:Kommandeur OTL Kl... Zu ihm müsste auch die Beschwerde?

Ja, wenn er Ihr Bataillonskommandeur ist, muss sie dort hin.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 20:36:27
Ok,dann danke ich ihnen für die hilfreichen Antworten :)!

Ich werde wie gesagt morgen nochmals schauen was der Arzt sagt und dann schauen was der KpChef dazu sagt,weil er wohl denkt ich werde noch an der Übung teilnehmen,aber na ja... Und wenn ich nächste Woche dann immer noch nichts bekommen habe,werde ich die Beschwerde schreiben.

Wünsche eine Schönen Abend :)
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 19. Januar 2012, 20:42:36
Der Arzt wird da nicht viel zu sagen können. Der kann dich auch nicht entlassen.

Die Beschwerde kannst du übrigens auch an deinen Chef adressieren und die bei ihm abgeben. Der muss das dann weiterleiten.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 20:43:20
ZitatUnd wenn ich nächste Woche dann immer noch nichts bekommen habe,werde ich die Beschwerde schreiben.

So lange würde ich nicht warten. Ich würde die heute noch schreiben.

Zitat von: ulli76 am 19. Januar 2012, 20:42:36
Der Arzt wird da nicht viel zu sagen können. Der kann dich auch nicht entlassen.

Die Beschwerde kannst du übrigens auch an deinen Chef adressieren und die bei ihm abgeben. Der muss das dann weiterleiten.

Oder bei ihm mündlich zur Niederschrift einlegen. Das wird erstmal 'n Spaß!   :D

Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 20:51:05
Wegen dem Arzt ging es sich nur ob er mich die nächste Woche noch KzH schreibt oder nicht,weil er meinte das ich definitiv nicht an der Übung teil nehmen kann/sollte,weil das sonst sehr in die hose gehen könnte und das alles wieder so wird wie es momentan ist,nur schlimm.

Ah ich glaube das lass ich dann mal lieber bei ihm mündlich zur Niederschrift legen :D!

Ich werde morgen einfach nochmal bei meinen S1 Oiffzier anrufen und schauen was er dazu sagt,weil ich gelesen habe das er wissen muss,wie weit der Antrag ist und so weiter.
Ich würd das ja gerne heute schreiben,aber ich sitze jetzt schon 3 std am Pc um mich schlau zu machen was ich machen kann um schnellst möglich da raus zu kommen... und na ja... ich weiß das es wirklich besser wäre ihren Rat zu befolgen und sie heute zu schreiben,aber ich werd wie gesagt bis morgen warten und schauen was mir gesagt wird:)


Edit: Hab gerade noch was anderes gefunden,das ich mich auch beim Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages melden kann. Ich mein er ist von allen ja am neutrallsten und kann mir denke ich mal auch die auskunft geben ob ich wirklich direkt zu entlassen bin oder ob die mit mir ein Spielchen treiben.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 21:16:27
Zitat von: ulli76 am 19. Januar 2012, 20:42:36
Der Arzt wird da nicht viel zu sagen können. Der kann dich auch nicht entlassen.

Die Beschwerde kannst du übrigens auch an deinen Chef adressieren und die bei ihm abgeben. Der muss das dann weiterleiten.

Ja wie geschrieben,wegen dem Arzt ist nur ob er mich KzH schreibt oder was er macht darum ging es mir :).

Danke für die Information,aber das lasse ich lieber,weil der Spieß wie der KpChef das selbe gesagt haben...und was ich alles so gelesen habe und gesagt bekommen habe stimmt das was die gesagt haben ja nicht so wirklich :),deswegen wende ich mich direkt an den Kommanduer :)
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2012, 21:22:34
ZitatEdit: Hab gerade noch was anderes gefunden,das ich mich auch beim Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages melden kann.

Das können Sie natürlich, nur wird sich das Verfahren dann länger hinziehen. Der Wehrbeauftragte kann Sie nicht entlassen und kann auch Ihrem KpChef, gegen den sich Ihre Beschwerde ja richtet, auch nichts befehlen. Der Kommandeur dagegen schon.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 19. Januar 2012, 21:26:58
Ach so,alles klar. Das wusste ich jetzt nicht :).

Gut dann werde ich morgen wie gesagt schauen was der S 1 Offizier meint und dann wenn es wirklich nicht mehr geht die Beschwerde einreichen.

Werde sobald ich was weiß mich melden und euch mitteilen wie es ausgegangen ist :).

Vielen dank für die Vielen,guten und schnellen Antworten :)!

Schönen Abend wünsche ich euch :)!
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 20. Januar 2012, 14:43:37
ja hab Morgens zum Spieß gesagt ich will kündigen. Und dann gabs laufzettel und dann zum arzt usw. Öhm kann gut sein [:D] Aber hab auch sofort gesagt ich komm nochmal wieder..also will mich da nochmal bewerben..^^ wieso willst du aufhören?

Das ist von einem Freund der bei mir in der Aga war und SaZ 12 gemacht hat.
Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht wenn ich sage ich möchte gebrauch von meinem Widerrufsrecht machen oder ich sage ich möchte Kündigen oder gibt es da einen Unterschied?

Schuldigung wenn ich mit den "Dummen" Fragen nerve :p
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2012, 14:49:46
Nein, das ist das Gleiche.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 20. Januar 2012, 14:51:22
Ok,danke :)!

Dann ist es wirklich so das die mich nur ärgern wollen :/,na ja egal bin noch KzH geschrieben also von daher bringe ich ihnen eh nichts.

Warte noch nächste Woche ab und wenn dann immer noch nichts da ist werde ich beschwerde einlegen :)!
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 20. Januar 2012, 14:51:41
Ist das gleiche- aber nur sagen reicht nicht. Du musst das in irgend einer Form schriftlich machen.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 20. Januar 2012, 14:54:10
Zitat von: ulli76 am 20. Januar 2012, 14:51:41
Ist das gleiche- aber nur sagen reicht nicht. Du musst das in irgend einer Form schriftlich machen.

Habe ich wie gesagt am 9.1 beim Spieß beantragt,der hat mich zum Persuffz geschikt und mit ihm hab ich dann dieses schreiben gefertigt und dann unterschrieben und er hat es dann weg geschikt :).
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 26. Februar 2012, 18:52:06
Schönen Sonntag Abend,wünsche ich euch Kameraden :),

Ich muss ehrlich sagen,ich weiß nicht was ich machen soll,mir sagt keine wo ich mich melden kann/soll und keiner weiß wie weit das Stückschen Papier ist... Ich bin ehrlich am verzweifeln und bin auch ziemlich mit den Kräften am Ende.

Ich hoffe vielleicht das mir irgendjemand was sagen kann oder irgendwie helfen kann,ich werde am Montag/Morgen einen Anwalt anrufen und das über den Bundeswehrverband laufen lassen,ich hoffe das die mir wenigstens helfen können.

ich mein es sind nun schon fast 3 Monate her das ich das Papier abgegeben habe und immer noch nichts neues weiß...

Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 26. Februar 2012, 19:00:34
Hast du denn schon ne Beschwerde geschrieben?
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 26. Februar 2012, 19:02:24
Ich hab mit dem Arzt drüber gesprochen und er meinte mir ans herz zu legen,das ich das lieber nicht machen sollte,das Problem was ich auch habe,der Pfarrer der für unseren Standort zuständig ist,ist in Afghanistan...und die Vertretung von ihm sei in Urlaub und wäre erst nächste Woche wieder da...so habe ich nicht wirklich einen neutralen ansprechpartner ausser meinem Arzt.

na ja und ich weiß nicht wirklich was ich machen soll.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 26. Februar 2012, 19:07:29
Und wieso war der Arzt der Meinung, dass du das nicht machen sollst? Ich sehe keine andere Möglichkeit das zu klären.
Wir alle hier haben es dir doch geraten.

Weder er noch der Pastor haben direkt was damit zu tun.

Hört sich danach an, als ob dein Antrag irgendwo verloren gegangen ist. Nur wenn du den Kopf in den Sand steckst und deine Möglichkeiten nicht nutzt, dann wirst du nicht weiter kommen.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: wolverine am 26. Februar 2012, 20:27:59
Eine Beschwerde ist zielführender als dauernde Nachfragen im Internet und dann nicht machen, was einem dort geraten wird!
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: MartinG am 26. Februar 2012, 21:06:46
Bin ja nun schon ein paar Jahre OFw a.D., aber:

Was ich nicht begreifen will, ist das die Leute heuzuntage keinen Arsch in der Hose haben und ihr Recht durchsetzen. Soll der StoPfr deine Beschwerde schreiben? Du wirst, wenn ich das richtig lese, hingehalten, oder? Dann must du eben den Dienstweg einhalten und eine Beschwerde beim BtlKdr einreichen. Wenn du wartest, ist die Frist um, der Job weg und du schaust dumm unterm Helm vor.

Also solltest du Taten walten lassen....

Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: Pascal1990 am 27. Februar 2012, 09:39:11
Vielen dank für die Antworten :)!

Ja ihr habt recht,ich muss wirklich taten sprechen lassen,werde heute eine beschwerde schreiben und sie morgen direkt abgeben.

Schönen Start in die neue Woche Kameraden!
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. Februar 2012, 10:11:54
@ MartinG: Soso, Sie sind also "Oberfeldwebel a.D.". Wer als Berufssoldat (und nur solche können außer Diensten sein) als Oberfeldwebel in Pension geht (gehen muss), ist ein Sonderfall, den es eventuell eine Handvoll in der gesamten Bundeswehr gibt.

Sie meinen doch sicher "Oberfeldwebel d.R."---
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: MartinG am 27. Februar 2012, 10:37:32
Sogesehen richtig... Wobei ich leider kein beorderter Reservist bin. Das wird von manchen Arbeitgebern nicht tolleriert.
Titel: Antw:Widerruf
Beitrag von: ulli76 am 27. Februar 2012, 13:02:13
Das macht nichts- auch unbeorderte sind d.R. Denn zur Reserve gehörst du, seit du DZE hattest.