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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Linux2 am 11. Januar 2012, 12:23:13

Titel: Wiederspruch
Beitrag von: Linux2 am 11. Januar 2012, 12:23:13
Guten Tag

Kann ich als FWDL 23 Monate einen Widerspruch gegen eine Kündigung machen?
MFG
Titel: Antw:Widerspruch
Beitrag von: Andi am 11. Januar 2012, 12:26:44
Gegen was für eine Kündigung soll den Widerspruch eingelegt werden?
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Tommie am 11. Januar 2012, 12:26:58
Versuch macht kluch ;) ! Probieren Sie es einfach aus ...
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Rollo83 am 11. Januar 2012, 12:32:14
Nur noch mal für mich. Sie habel SELBER gekündigt und wollen jetzt gegen IHRE EIGENE Kündigung Wiederspruch ein legen?
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Linux2 am 11. Januar 2012, 12:39:22
Ist vollkommen Richtig weil es geht um meine Zukunft.
MFG
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Tommie am 11. Januar 2012, 12:40:26
Ich habe den vorherigen (geschlossenen und gelöschten) Fred gelesen und entnehme daraus, dass Sie die Bundeswehr auf eigenen Wunsch bereits verlassen haben. Ist das richtig? Und jetzt wollen Sie Ihre Kündigung, die bereits vollzogen wurde, widerrufen und wollen demnach "wieder rein"?

Wie sagt da doch der Schwabe ;) ? "Da isch de Katz der Boom nuff!"
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: KlausP am 11. Januar 2012, 12:45:04
Kunden schickt dat Arbeitsamt!  ::)
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Linux2 am 11. Januar 2012, 12:45:27
Ja ist richtig aber nur aus Panik da ich dachte das ich für die 23 Monate im Artelerrielehrregiment bleiben müsste.
Ich will zum Bund ich würde alles Führung geben.
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.
MFG
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: KlausP am 11. Januar 2012, 12:47:42
Bewerben Sie sich neu und verklickern Sie dem Einplaner, warum Sie sich so dusselig angestellt haben.
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Rollo83 am 11. Januar 2012, 12:48:51
Und was ist wenn sie wieder nach Kusel eingeplant werden.
Wobei Kusel macht ja sogar zu wenn ich mich nicht irre, aber das dauert ja natürlich noch.
Aber sie wissen schon das es die Bundeswehr ist und nicht die (Wunschstandort)wehr.
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: wolverine am 11. Januar 2012, 12:51:37
Sie sind aber schon entlassen, oder? Sonst könnten Sie versuchen Ihre Willenserklärung zu widerrufen. Evtl. geht man von Seiten der Bw darauf ein; das wäre aber reines Entgegenkommen.. Wenn Sie entlassen sind, müssen Sie ein neues Bewerbungs- und evt. Einstellungsverfahren durchlaufen. Anders geht es nicht. Und Widerspruch gegen Ihren eigenen Entlassungsantrag geht auch nicht.
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Linux2 am 11. Januar 2012, 12:58:25
Ok aber das geht dann nur als SAZ oder nicht?
MFG


* der Spieß würde sich noch für mich einsetzen beim Kreiswehrsatzamt.
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Andi am 11. Januar 2012, 13:20:43
Schon geil, immernoch kein einziger verständlicher Satz und Fragen werden konsequent ignoriert...
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Linux2 am 11. Januar 2012, 13:25:49
Ich denke mal das ich es sein lassen kann.

Da es ja schon in meiner Akte steht (Kündigung) und da denke ich das die mich dann auch nicht mehr einstellen wollen weil die investieren ja Geld in die Soldaten und wenn Dan so ein fall reinkommt wie ich dann werden die mich wahrscheinlich dankend ablehnen.
So kann's gehen Soldat wahr (ist) ein Traumberuf für mich.
Ich bedanke mich vielmals für eure Antworten.
MFG
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Rollo83 am 11. Januar 2012, 13:30:00
Versuchen sie mal die deutsche Rechtschreibung so anzuwenden das man sich nicht Fremdschämen muss.
Zum rest kann man nur wiederholt sagen, bewerben sie sich neu und warten sie ab was passiert.
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Fitsch am 11. Januar 2012, 13:36:55
Hallo,

ein klärendes Gespräch beim KpFw (Spieß) bringt an dieser Stelle am meisten.

Er kennt Deine Situation, weiß wann Du was gemacht hast, und welche Schritte seitens der Bundeswehr daraufhin bereits eingeleitet worden sind.

Auch kennt er sich mit Wiedereinstellung etc. ebenfalls auf.

Also, Marsch - Marsch ins Gezi und mit dem Spieß reden.

Solltest Du bereits aus der BW draußen sein wäre der nächste Gang zum Wehrdienstberater der Richtige.

Horrido
Fitsch
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Linux2 am 11. Januar 2012, 13:38:09
Ich kann's versuchen, aber mit der Rechtschreibung kann ich nichts für mein iPhone hat dieses Siri wenn ich spreche schreibt mein iPhone automatisch einen Satz deswegen sind meißtens Fehler dabei.
Ist jetzt aber nicht das Thema.
MFG
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: ulli76 am 11. Januar 2012, 17:28:07
Fitsch- wo weit wir mitbekommen haben, ist er schon raus.
Aber so genau weiss das keiner, der TE beantwortet diese Frage ja nicht.
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: The_Staffsergeant am 11. Januar 2012, 20:57:28
Tja, wer Siri nutzt kann schon was dafür. Kontrolliert man nicht mehr was man schreibt steht man ganz schön dusslig da. Aber vielleicht sind ja auch die Finger vom ewigen tippen wund. Dafür nimmt man dann in Kauf das andere Augenkrebs bekommen.
Und das habe ich auch über Siri diktiert  >:(
Titel: Antw:Wiederspruch
Beitrag von: Flexscan am 11. Januar 2012, 22:44:26
Ich mach den mal wegen akutem Trollalarm dicht bevor unser Server dank rumspammen gesprengt wird.