Hallo,
muss ich bis zum Dienstantritt eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben? Ich habe bereits meine Einberufung aber die Bundeswehr hat mir nicht mitgeteilt, dass ich eine abschließen muss. Oder macht man das erst während der AGA?
Dazu finden sie per Forumsuche einige Beiträge hier ;)
ZitatHallo,
muss ich bis zum Dienstantritt eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben?
Ja, müssen Sie. Spätestens ab Ihrem ersten Tag als Soldat müssen Sie einen Pflege
pflichtversicherung haben, weil Sie dann nicht mehr über eine Familienversicherung versicherbar sind.
ZitatIch habe bereits meine Einberufung aber die Bundeswehr hat mir nicht mitgeteilt, dass ich eine abschließen muss.
Warum sollte die Bundeswehr das auch tun? Sie sind
gesetzlich verpflichtet diese Versicherung abzuschließen, wenn Sie wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen. Wenn Sie bei einem zivilen Arbeitgeber eine Tätigkeit aufnehmen, muss der Sie darüber auch nicht informieren.
Kann ich also jetzt schon meine Pflegepflichtversicherung für den 02.04. abschließen und jetzt schon meine Krankenkasse für den 02.04. kündigen?
In welchem Dienstverhältnis werden Sie denn eingestellt? Als SaZ oder als FWDL? So viel ich weiss, benötigen Sie als FWDL keine (man korrigiere mich bitte, wenn das falsch ist).
Zitat von: Jackoo am 11. Januar 2012, 16:59:38
Kann ich also jetzt schon meine Pflegepflichtversicherung für den 02.04. abschließen und jetzt schon meine Krankenkasse für den 02.04. kündigen?
Haben Sie selber eine Krankenversicherung abgeschlossen? Wenn ja, verwundert es mich, dass Sie keine Pflegeversicherung haben. Die Regel ist eigentlich, dass man die Pflegeversicherung dort abschliesst, wo man krankenversichert ist.
SaZ 12.
Ich selber habe noch keine Krankenversicherung abgeschlossen. Das läuft über meine Eltern. Ich bin bei der AOK versichert. Aber die muss ich ja trotzdem kündigen.
Ich habe doch nie geschrieben das ich FWDL bin?
Zitat von: Jackoo am 11. Januar 2012, 17:10:14
Ich habe doch nie geschrieben das ich FWDL bin?
Nein, zu Ihrem Dienstverhältnis hatten Sie nichts geschrieben, deshalb ja meine Frage.
Soweit ich weiß ist die Pflegepflichversicherung also dann die einzige Versicherung, die man bis zum Dienstantritt abgeschlossen haben muss?
ZitatWenn Sie bei einem zivilen Arbeitgeber eine Tätigkeit aufnehmen, muss der Sie darüber auch nicht informieren.
mein lieber Stabswinkelwebel, der zivile Arbeitgeber muß seinen Arbeitnehmer aber in der GKV versichern und damit erübrigt sich die eine Nachfrage.
An den TE, es empfiehlt sich, die PflV bei der Kasse abzuschließen, bei der Sie bisher versichert waren. Die monatlichen Kosten sind überschaubar.
Ja, das sollten Sie.
Über alle anderen Versicherungen sollte der "Rahmenvertragsbeauftragte des Deutschen Bundeswehrverbandes" in der AGA einen Unterricht durchführen, welche Versicherungen für SaZ sinnvoll sind und er wird auch Anbieter nennen, die mit dem DBwV diesen Rahmenvertrag eingegangen sind. In seinem Unterricht wird er lediglich beraten, aber keine Versicherungen abschließen. Welche Versicherung Sie dann bei welchem Anbieter (auch außerhalb des Rahmenvertrage) abschließen, ist dann wieder Ihre Sache. Zu empfehlen (Achtung! meine Meinung!) sind auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung und eine Diensthaftpflichtversicherung. Eine Risikolebensversicherung sollte man als SaZ heutzutage auch haben, aber man sollte dabei darauf achten, dass der Versicherer das passive Kriegsrisiko nicht ausschließt.
bei der Anwartschaftsversicherung sag ich mal, kommt drauf an, wobei sie bei SaZ 12 sicherlich eine Überlegung wert ist.
Die RisikoLV ist schon empfehlenswert (Auslandseinsatz /- und häufiger Umgang mit StFw oder gar OStFw ;))
Spaß beiseite, beim Abschluß der LV ist sorgsam auszuwählen, da sich hier schon in der Vergangenheit Probleme bei der Leistung ergeben haben. Stichwort passives Kriegsrisiko/Person des Versicherungsnehmers und Abtretung der Ansprüche.