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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Theoderich am 01. Juni 2005, 15:39:38

Titel: Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: Theoderich am 01. Juni 2005, 15:39:38
Im nächsten Jahr absolviere ich mein Abitur und musste deswegen vor wenigen Wochen zur Musterung. Die Musterung ist soweit normal verlaufen und eine Diensttauglichkeit von T 2 wurde festgestellt.
Das anschließende Gespräch mit der Einplanerin iritierte mich hingegen.
Ich äußerte den Wunsch Fallschirmspringer während meiner Grundausbildungszeit zu werden. Die "nette" Dame konnte mir aber keine Angaben über meine Verwendung geben, da nur 2 offene Stellen vorhanden sind.
Wann erfahre ich von meinen Verwendungszweck ?
Kannn ich diesen ablehnen und mir einen neuen Vzw. aussuchen?
Da ich nach der BDW Maschinenbau studieren möchte, habe ich die Befürchtung, dass Schrauben beim Panzer auswechseln muss und ihn danach putzen muss. Ich habe mir aber die Dienstzeit anders vorgstellt: Ich möchte eine körperliche und geistige Herausforderung kennenlernen.
Titel: Re:Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: schlammtreiber am 01. Juni 2005, 15:44:59
Ich entnehme dem Posting, daß es nicht um eine Verpflichtung, sondern um den Grundwehrdienst geht. Als GWDL kannst Du geplante Verwendungen nicht "ablehnen", sondern bestenfalls um eine andere Verwendung "bitten".

In den 9 Monaten auf Springerlehrgang zu gehen ist nahezu ausgeschlossen. Die Fallis wollen eigentlich a) FWDL die sich länger als 9 Monate verpflichten, also bis 23 Monate Wehrdienst machen und b) nach Möglichkeit T1 sind.
Titel: Re:Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: Theoderich am 03. Juni 2005, 13:42:29
Vielen Dank für die Antowort.
Was gibt es für Alternativen ?
Ich möchte nach dem Abitur weder 8 Monate im Büro sitzen oder in der Werkstatt vegetieren :-[
Titel: Re:Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: schlammtreiber am 03. Juni 2005, 13:49:17
Wenn Du körperlich gefordert werden willst empfehlen sich Infanterie & Verwandte:

Jäger
Fallschirmjäger
Gebirgsjäger
Panzergrenadiere
Luftwaffensicherungstruppe
Marinesicherungstruppe

Allerdings nehmen die GebJg m.W. nur T1...
Titel: Re:Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: Murphy am 05. Juni 2005, 19:18:35
Wenn man viel Zeit an "der frischen Luft" verbringen möchte, dann eignen sich doch auch die Pioniere, oder? Da kann man Brücken bauen und Schrottkarren sprengen.    ;)

*lechz*
Titel: Re:Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: Gräfin am 05. Juni 2005, 19:24:06
ähem.....weil schlammi das grade so andeutete....mit seinem einwurf über die GebJg!
kann man für die zu GROß sein? wie geht das denn? bitte mal erklären. brauchen die nur gebirgszwerge?
Titel: Re:Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: Timid am 05. Juni 2005, 20:30:33
Es gibt einfach ein gewisses Maß (jenseits der 1,95 m), ab dem man zu lang ist, um noch tauglich für die Bundeswehr sein zu können. Und das gilt halt auch für die Gebirgsjäger. Wenn man zu groß ist, dann ist man also nicht nur zu groß für eine Truppengattung, sondern für die gesamte Bundeswehr.

(Ausnahme sind vielleicht U-Boot-Besatzungen und das Wachbataillon)
Titel: Re:Mgl. des Fallschirmspringens bei der BDW
Beitrag von: schlammtreiber am 06. Juni 2005, 07:54:08
Wenn du zu groß bist halten die Kameraden dich für einen Berg und wollen dich besteigen - das führt zu unschönen Duschvideos, die dann auf www.bundeswehrforum.de zweckfrei debattiert werden  ;)