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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: k3mp4fr34k am 17. Januar 2012, 21:25:24

Titel: Wiedereinstellung FW
Beitrag von: k3mp4fr34k am 17. Januar 2012, 21:25:24
Werte Kamerdinnen und Kameraden,

Ich, noch nicht ganz 20 Jahre alt, habe nach meinem Abitur im Juli 2010 am 03.01.2011 meinen GWD beim FüUstgBtl 383 in Erfurt angetreten. Nach 6 Monaten, also zum 30.06.2011 bin ich aus der Bundeswehr ausgeschieden. Seit dem 22.08.2011 mache ich eine Ausbildung zum Technischen Systemplaner1. Ich habe in der letzten Zeit allerdings festgestellt, dass dieser Beruf mich nicht vollends erfüllen wird und ich erwäge einen Wiedereintritt in die Bundeswehr.
Ich habe gelesen, dass die Bundeswehr Technische Zeichner ausbildet/ ausgebildet hat, was prinzipiell auch meinem Lehrberuf entspricht. Allerdings lerne ich in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, was der ehemaligen Fachrichtung Heizungs-, Klima-, und Sanitärtechnik des Technischen Zeichners entspricht, wodurch ich die Chancen einer Berufsnahen Verwendung in der Bundeswehr als nicht gegeben ansehe.
Es bestünde die Möglichkeit bis zum Ende des ersten Lehrjahres die Fachrichtung zu wechseln, was in meinem Fall auch einen Betriebswechsel zu Folge hätte.
Nun zur eigentlichen Frage..Macht ein Fachrichtungswechsel Sinn, wenn man bedenkt, dass ich auch in 3 Jahren noch eine FW Laufbahn in der Bundeswehr anstrebe?

Des weiteren finde ich die Möglichkeit des Flugverkehrskontrolloffiziers äußerst interessant, bin mir da allerdings nicht sicher ob ich die gesundheitlichen Vorraussetzungen mitbringe.

Ich würde mich über fundierte Meinungen, vorallem aber über Erfahrungsberichte freuen.

MkG

1http://de.wikipedia.org/wiki/Technischer_Systemplaner
Titel: Antw:Wiedereinstellung FW
Beitrag von: ulli76 am 17. Januar 2012, 22:23:34
Wegen der Nutzbarkeit von Ausbildungsberufen fragst du am besten deinen Wehrdienstberater. Der hat nämlich Zugriff auf die entsprechende Liste.
Titel: Antw:Wiedereinstellung FW
Beitrag von: k3mp4fr34k am 17. Januar 2012, 22:35:15
Da schließt sich eine weitere Frage an. Ich bin derzeit wohnhaft in Zittau, arbeite aber in Dresden. Für mich wäre es günstiger den WDB in Dresden aufzusuchen. Muss ich aufgrund des Wohnsitzes zum WDB nach Bautzen fahren oder kann ich ebenso in Dresden einen Termin vereinbaren?