Guten Abend,
kurz zum Sachverhalt, da ich jemanden versprochen habe mich hierrüber zu informieren:
Man ist der Bundeswehr als Zeitsoldat beigetreten und macht dort eine zivile Ausbildung. Wenn man nach der Ausbildung austreten möchte, muss man ja gegebenenfalls die Ausbildungskosten zurückerstatten. Jetzt ist uns zu Ohren gekommen, dass durch die neue Reform und der Verringerung der Streitkräfte, es möglich sein soll auch auszutreten ohne die Ausbildungskosten zurück zahlen zu müssen. Weiß hier jemand etwas darüber?
Ich weiß leider nichts näheres, aber es soll wohl auch im Februar ein diesbezügliches Gesetz verabschiedet werden (oder ähnliches). Falls jemand etwas darüber weiß, oder mir sagen könnte wo ich Informationen hierrüber finde, wäre ich demjenigen sehr dankbar.
Mfg
Jen Salik
Tja, das ist und bleibt leider nur ein Gerücht, das letztendlich jeden Wahrheitsgehalts entbehrt!
Das ist im § 56 Soldatengesetz geregelt, kann man ganz einfach ergoogeln. Mir ist nicht bekannt, dass es da eine entsprechende Gesetzesänderung geben soll. Warum auch? Und was sollte die die Bundeswwhrreform damit zu tun haben? Schließlich ensteht dem Bund nach wie vor ein Schaden, der durch die Nichterfüllung der freiwillig eingegangenen Verpflichtung durch den Soldaten zustande kommt. Und wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen.
Zitat von: Jen Salik am 18. Januar 2012, 19:37:57
Man ist der Bundeswehr als Zeitsoldat beigetreten und macht dort eine zivile Ausbildung.
Allein schon der Grundsatz ist falsch.
Man ist Der Bundeswehr beigetreten, um Soldat zu werden und nicht um kostenlos eine Berufsausbildung abzustauben.
Das der Dienstherr dann entsprechende Kosten zurückfordert, dürfte klar sein oder?
Desweiteren kann man nicht so einfach "austreten".
Man hat einen Vertrag unterschrieben, den es zu erfüllen gilt.
Im zivilleben kündigt man auch nicht von heute auf morgen....
Kunden schickt das Arbeitsamt ::)
Achso und Tips, wie man ausscheidet, ohne die ZAW Kosten zurückzahlen zu müssen, wirst du hier nicht bekommen.
Vielen Dank, für diese rasche Antwort.
Heißt das, dass es dieses Gerücht tatsächlich gibt? Schonmal davon gehört, Tommie?
Als ich das als erstes gehört habe, konnte ich mir auch nicht vorstellen, dass soetwas geplant sei und war sehr skeptisch. Nachdem ich tatsächlich nichts gefunden habe, musste ich einfach "näher an der Quelle" fragen. Mir wurde zugetragen, dass eben durch die Bundeswehrreform und die dadurch einhergehende Verkleinerung der Streitkräfte, es ein Gesetz geben soll, dass den Austritt ermöglicht ohne die Ausbildungskosten zurück zahlen zu müssen. Ich habe das ebenfalls von Anfang an, mit sehr großer Skepsis betrachtet.
Da die Interpretation meines Satzes nicht gerade gelungen ist. Noch einmal zur Verdeutlichung. Ich habe allein die Fakten aufgezählt und keine Wertung hereingepackt. Das man der Bundeswehr beigetren ist um Soldat zu werden ist klar. Ich habe auch nie geschrieben, dass man versucht eine Ausbildung "abzustauben". Eventuell haben sich ja die persönlichen Gegebenheiten geändert, die jemanden dazu bringt diesen Schritt sich zu überlegen. Es liegt mir ferner eine Grundsatzdiskussion anzufangen, ob und wie es vertretbar ist als Soldat auszutreten. Mir ging es allein darum, ob es eine Reform oder ein Gesetz gibt, die dies ermöglicht.
Mfg
Jen Salik
"Beitreten" kann man dem Schützenverein Hinterschluchtistanien, und da kann man auch wieder "austreten".
Bei der Bundeswehr verpflichtet man sich freiwillig, eine bestimmte Anzahl von Jahren Dienst als Soldat zu leisten. Wenn man dann vor Ablauf dieser Zeit keinen Bock mehr hat, kann man seine Entlassung beantragen - ob diesem Antrag stattgegeben wird, liegt einzig und allein im Ermessen des Dienstherrn.
"Austreten" kann man bei der Bundeswehr allerdings schon, aber das war ja wohl nicht gemeint.
Zitat von: Jen Salik am 18. Januar 2012, 19:57:32Heißt das, dass es dieses Gerücht tatsächlich gibt? Schonmal davon gehört, Tommie?
Hier und heute das erste Mal!
Dazu kommt ja auch noch, dass der dienstliche Bedarf entscheidet. Also selbst wenns da irgendwann geben sollte und die Bundeswehr ist der Meinung, dich in dieser Verwendung noch gebrauchen zu können, wird sie dich nicht gehen lassen. Hierzu ist immer das beiderseitige Einverständnis notwendig.
Genauso wenig wie die Bw sagen kann, ich kann dich nun nicht mehr gebrauchen und setzt dich vor die Tür, da hast du auch den Anspruch auf Erfüllung deiner Dienstzeit.
Zitat von: Jen Salik am 18. Januar 2012, 19:57:32
Heißt das, dass es dieses Gerücht tatsächlich gibt?
Spätestens durch Ihren ersten Post gibt es das Gerücht, denn Sie haben es in die Welt gesetzt.
Wie hoch sind denn die kosten die man dann zahlen müsste, ist da irgendwas bekannt aus erfahrungen oder was auch immer?
Ist völlig unterschiedlich und wird im Einzelfall berechnet.
Kommt auf Ausbildung, Verpflichtungszeit etc., pauschal nicht beantwortbar.