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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: beckspayne am 19. Januar 2012, 06:57:32

Titel: WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: beckspayne am 19. Januar 2012, 06:57:32
Guten Morgen.

ich habe 2010 meinen Wehrdienst beim Sanitätsdienst geleistet und seit DZE studiere ich Pharmazie in Frankfurt. In den Semesterferien würde ich allerdings gerne mal eine Wehrübung machen, am besten jedoch in einem Bereich, dass sie meiner pharmazeutischen Ausbildung dient. In welchem Rahmen ist das möglich? Und welche Anlaufstellen kommen da in Frage? (Das InstPharmToxBw wäre ja ein Traum, aber das kann ich wohl vergessen  ;) ).

Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe

beckspayne
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2012, 09:43:46
Zunächst lass uns erst einmal vollkommen emotionslos feststellen, dass es nicht Aufgabe der Bundeswehr ist und sein kann, sich darum zu kümmern, dass ein Pharmaziestudent entsprechende Praktika bekommt ;) ! Das ist auch so in der ZDv 20/3 (das betreffende Kapitel heisst "Zweck der Wehrübungen und Übungen", Kapitel II. Grundlagen, Buchstabe f, Ziffer 109, zu finden u.a. hier: ZDv 20/3 ) festgelegt, stammt also nicht von mir und soll schon gar keine "einleitende Boshaftigkeit" von mir sein ;) !

Danach können wir an die einzelnen Teilaspekte Deiner Frage heran gehen:

1. Wenn Du 2010 Deinen Wehrdienst geleistet hast, bist Du jetzt maximal im dritten Semester Deines Pharmaziestudiums, richtig? Hier stellt sich die Frage, in wie weit Du schon für die doch recht speziellen Fragestellungen, die im ZInstBw PharmTox bearbeitet werden, überhaupt hilfreich sein kannst?

2. Ansprechpartner für die Ableistung einer Wehrübung ist die jeweilige S1-Abteilung beim (gewünschten) Üb-Trupenteil! Warum rufst Du nicht einmal beim S1-Fw oder -Offz im ZInstBw PharmTox an und fragst dort nach? Selbst wenn der selbst nichts hat, was er Dir anbieten kann, weis er vielleicht, wo man Dich zielgerichtet für Dich und die Bw einsetzen könnte!

3. Unter "Wehrdienst geleistet" verstehe ich in Deiner Schilderung, dass Du GWDL/FWDL warst, richtig? Dann bist Du als Ober- bzw. Hauptgefreiter abgegangen. Wo warst Du denn eingesetzt? Einheit? Standort? Nimm doch auch mal Kontakt mit Deiner "alten" Einheit auf (S1-Feldwebel) und erkundige Dich dort, ob entweder er Bedarf hat, oder aber ob er weis, wohin Du Dich wenden könntest!

Dann wünsche ich Dir mal "Viel Erfolg!" bei Deinen Bemühungen! Ich drücke Dir die Daumen!
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: HCRenegade am 19. Januar 2012, 10:13:42
@ Beckspayne:

Hier mal ein Erfahrungsbericht von mir:

Hab im Oktober letzten Jahres mein 2.StEx hinter mich gebracht und wollte zwischen StEx und PJ noch wehrüben - habe dann mit verschiedenen Einheitem (SanRgt, BwK) telefoniert, bin dann letztendlich bei P gelandet und wurde über P nach Sigmaringen vermittelt - hab dort mit dem Leiter des VIZ (OFAp H.) telefoniert, der war froh, etwas Unterstützung zu bekommen und hat sich darum gekümmert, dass ich dorthin einberufen wurde - habe dann im Oktober 2 Wochen in Sigmaringen geübt.
Hätte dort auch meine sechs Monate PJ machen können - ist finanziell sehr lukrativ, als Res, aber hatte bereits eine Diplomandenstelle.

BTW. Sigmaringen ist ja nicht allzu weit weg von Frankfurt, also wäre das vllt was ;)

Problematisch war es etwas, weil ich von Hause aus PzGrenFw bin, auch als solcher beordert bin und mir im BwK Koblenz gesagt wurde, dass das Probleme mit der SDBw geben könnte (weil ein Gren nichts bei Sanis verloren hat ;) ), von Koblenz aus wurde ich dann an P weitergeleitet und den Rest hab ich ja gereits beschrieben.

Famulatur (falls du das meinst) sollte möglich sein, hier an der Uni hab ich mit einem Studenten gesprochen, der Famulatur im BwK gemacht hat - aber ob das unbedungt als WÜ möglich ist, weiß ich nicht.

Ob da unbedingt Bedarf im InstPharmToxBw besteht, wage ich zu bezweifeln, aber wie Tommie bereits erwähnt hat, kann man ja mal nachfragen.
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: Torty112 am 20. Januar 2012, 00:02:54
Vielleicht fangen wie auch mal vorne an.

Bist du denn beordert? Geht ja nicht so aus deinen Ausführungen heraus.....

Ansonsten kann ich nichts hinzufügen.
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: beckspayne am 20. Januar 2012, 07:10:22
Hallo!
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Zitat von: HCRenegade am 19. Januar 2012, 10:13:42
[...]hab dort mit dem Leiter des VIZ (OFAp H.) telefoniert, der war froh, etwas Unterstützung zu bekommen und hat sich darum gekümmert, dass ich dorthin einberufen wurde - habe dann im Oktober 2 Wochen in Sigmaringen geübt. [...]
Das klingt doch schon sehr gut, was waren denn da Deine Aufgaben?

Zitat von: HCRenegade am 19. Januar 2012, 10:13:42
[...] Famulatur (falls du das meinst) sollte möglich sein, hier an der Uni hab ich mit einem Studenten gesprochen, der Famulatur im BwK gemacht hat - aber ob das unbedungt als WÜ möglich ist, weiß ich nicht. [...]
Die Famulatur hab ich schon hinter mir. Es geht mir nur um weitere Erfahrungen sammeln (wenn möglich).

Zitat von: Tommie am 19. Januar 2012, 09:43:46
[...]
3. Unter "Wehrdienst geleistet" verstehe ich in Deiner Schilderung, dass Du GWDL/FWDL warst, richtig? Dann bist Du als Ober- bzw. Hauptgefreiter abgegangen. Wo warst Du denn eingesetzt? Einheit? Standort? Nimm doch auch mal Kontakt mit Deiner "alten" Einheit auf (S1-Feldwebel) und erkundige Dich dort, ob entweder er Bedarf hat, oder aber ob er weis, wohin Du Dich wenden könntest! [...]
Ich war GWDL, habe meine Grundausbildung beim SanRgt 22 gemacht und wurde dann ins BwZKrhs Koblenz verlegt, wo ich in der Notaufnahme  eingesetzt war. Als OGefr bin ich dann ausgeschieden.

Zitat von: Torty112 am 20. Januar 2012, 00:02:54
[...] Bist du denn beordert? Geht ja nicht so aus deinen Ausführungen heraus.....[...]
Nein, bin ich nicht. Ehrlich gesagt habe ich auch nicht so viel Ahnung davon, wie das bei der Reserve abläuft.  :-\

Gruß

beckspayne
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2012, 09:03:11
Zitat von: beckspayne am 20. Januar 2012, 07:10:22

Zitat von: HCRenegade am 19. Januar 2012, 10:13:42
[...]hab dort mit dem Leiter des VIZ (OFAp H.) telefoniert, der war froh, etwas Unterstützung zu bekommen und hat sich darum gekümmert, dass ich dorthin einberufen wurde - habe dann im Oktober 2 Wochen in Sigmaringen geübt. [...]
Das klingt doch schon sehr gut, was waren denn da Deine Aufgaben?




Habe dort Arzneibuchanalytik durchgeführt und Rezepturen erstellt - hatte also immer was zu tun und hab noch nebenbei den abwesenden, für die Analytik verantwortlichen SanFw ersetzt ;)
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: Torty112 am 20. Januar 2012, 09:04:15
O.k. Dann fangen wir vorne an. Um eine Wehrübung machen zu können, musst du beordert sein. Da gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten. Entweder über die Stammdienststelle der Bundeswehr, bzw. Personalamt der Bundeswehr (Reserve Offizier) oder über deinen alten Truppenteil. Ich glaube der S1 müsste Frau HptFw P. sein. Telefonnummer kann ich dir geben, falls nicht zur Hand.

Erst wenn du beordert bist, kannst du an Wehrübungen teilnehmen.

Deswegen erstmal die Beorderung und dann nach einer Wehrübungsstelle ausschau halten ;-)
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2012, 09:16:54
ZitatO.k. Dann fangen wir vorne an. Um eine Wehrübung machen zu können, musst du beordert sein.

Nein, muss er nicht. Auch Unbeorderte können eine Wehrübung ableisten, allerdings für nicht mehr als 4 Wochen im Kalenderjahr.
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2012, 09:43:15
Torty112, sie sollten sich vielleicht einmal die ZDv 20/3 "reinziehen", bevor Sie hier solchen Müll erzählen ;) !

Eine Beorderung kann neben den von Ihnen richtigerweise angesprochenen Dienststellen auch von jedem Truppenteil angeregt werden, der an dem entsprechenden Reservisten interessiert ist und der einen Dienstposten für ihn hat. Und derzeit ist er Obergefreiter der Reserve und hat sein Studium noch lange nicht abgeschlossen, daher fällt "P" hier zunächst hinten runter!
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: beckspayne am 20. Januar 2012, 11:59:45
Zitat von: HCRenegade am 20. Januar 2012, 09:03:11
Habe dort Arzneibuchanalytik durchgeführt und Rezepturen erstellt - hatte also immer was zu tun und hab noch nebenbei den abwesenden, für die Analytik verantwortlichen SanFw ersetzt ;)

Das klingt doch super! Genau sowas wünsch ich mir.


Zitat von: Torty112 am 20. Januar 2012, 09:04:15
[...] Erst wenn du beordert bist, kannst du an Wehrübungen teilnehmen. [...]

"Beorderung" bedeutet, dass ich mich verpflichte in einem bestimmten Zeitrahmen eine bestimmte Dauer als Wehrübung geleistet haben oder? Anders gesagt: eine "freiwillige" Basis ist nicht möglich?


Zitat von: Tommie am 20. Januar 2012, 09:43:15
[...], daher fällt "P" hier zunächst hinten runter!

Ich steh auf dem Schlauch, was ist "P"?
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2012, 12:06:13
Wehrübungen / Übungen sind IMMER freiwillig ;) ! Und unter "Beorderung" versteht man ganz salopp gesagt eine Einplanung auf einer Reservisten-Stelle! Auch Dir empfehle ich den Download und das gelegentliche intensive Studium der von mir verlinkten ZDv 20/3 ;) ! Das klärt dann schon die meisten Fagen, z. B. was kann / darf / soll / muss / ... der beorderte Reservist tun, was der unbeorderte nicht kann/ ... , und so weiter!

"P" ist die gebräuchliche Abkürzung für das Personalamt der Bundeswehr, welches zunächst einmal für alle die Reservisten zuständig ist, die bereits einen Offiziersdienstgrad haben, einen solchen nach bestimmten §§ der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) zuerkannt haben wollen und / oder die in der Ausbildung zum Reserveoffizier sind! All dies ist bei Dir nicht der Fall, daher ... vergiß "P" erstmal ;) !
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2012, 12:14:49
Zitat"Beorderung" bedeutet, dass ich mich verpflichte in einem bestimmten Zeitrahmen eine bestimmte Dauer als Wehrübung geleistet haben oder? Anders gesagt: eine "freiwillige" Basis ist nicht möglich?

Mein Posting haben Sie aber schon gelesen, oder?

Zitat von: KlausP am 20. Januar 2012, 09:16:54
ZitatO.k. Dann fangen wir vorne an. Um eine Wehrübung machen zu können, musst du beordert sein.

Nein, muss er nicht. Auch Unbeorderte können eine Wehrübung ableisten, allerdings für nicht mehr als 4 Wochen im Kalenderjahr.
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2012, 12:17:05
KlausP, ich habe auch schon festgestellt, dass "beckspayne" nur sehr selektiv liest, sich nicht auf den verlinkten Seiten informiert und hier "gefüttert" werden möchte!

Nachdem jedoch ER etwas von der Bundeswehr will (nämlich dort wehrüben!), erwarte ich von ihm, dass er seinen ... ein wenig bewegt! Ansonsten wird das nämlich NIX ;) !
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2012, 13:01:32
Kann ich nur bestätigen - als Res kann man fast alles machen, aber es bedarf halt sehr viel Eigeninitiative.
Titel: Antw:WÜ beim ZSanBw
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2012, 13:06:17
Stimmt, HCRenegade ;) ! Für meine ersten drei Einsätze musste ich z. T. noch "richtig was tun", besonders für den UN-Einsatz, danach hat mit die Bundeswehr fast schon die Bude eingerannt ...


BTW: Will jemand als RettAss ins 32. KFOR ;) ?